Inhalt
Resümee
1. Verletzungen individueller
und kollektiver Rechte
A. Willkürliche Verhaftungen und Verschwindenlassen
B. Folter und Misshandlungen
C. Extralegale Hinrichtungen
D. Verletzungen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts
E. Gewerkschaftsrechte
2. Die Justiz
3. Die Presse
4. Die Lage in
den Gefängnissen
5. Politische Gewalt
6. Revolten und Proteste
gegen die Lebensbedingungen
7. Der Kampf
der Familien der Verschwundenen
8. Die Lage der Menschenrechtsaktivisten
Fazit
Resümee
Algerien steht Ende
2002 nun das zwölfte Kriegsjahr bevor. Der Krieg begann am 11. Januar
1992. An diesem Tag beendete ein Militärputsch abrupt die ersten
freien und pluralistischen Parlamentswahlen. Dies bedeutete auch den Todesstoß
für die aufblühende Hoffnung auf Wandel, den der friedliche
Prozess der Selbstbestimmung genährt hatte, der als Reaktion auf
ein Massaker an über 600 Jugendlichen im Oktober 1988 eingeschlagen
worden war. Die vorläufige Bilanz der menschlichen Kosten dieser
immer noch andauernden Tragödie ist schrecklich: über 200 000
Menschen mussten ihr Leben lassen, Zehntausende wurden gefoltert, etwa
10000 Menschen "verschwanden", Hunderttausende wurden zu Waisen,
knapp 1,5 Millionen Menschen wurden zu Flüchtlingen im eigenen Land
und Hunderttausende flohen ins Ausland. Während sich die soziale
und wirtschaftliche Lage extrem verschlechterte und nahezu die Hälfte
der algerischen Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze lebt, sind
Krankheiten wieder aufgetreten, die in Algerien als längst überwunden
galten: Typhus, Cholera, Tuberkulose, ganz zu schweigen von sozialen Krankheiten
wie Prostitution, Drogenkonsum und Kinderausbeutung.
Diese menschliche
Tragödie wird darüber hinaus verschärft durch eine ökologische
Katastrophe als Folge der Entwaldung, des Einsatzes von Napalm, der gewaltsamen
Vertreibungen, unter deren Last die Städte ersticken, der hemmungslosen
Ausbeutung der natürlichen Ressourcen usw.
Im Jahr 2002 wurden
nicht weniger Blut und Tränen vergossen als in den vorausgegangenen
Jahren. Etwa 1500 Tote - nach der Zählung der algerischen Presse
- wurden der langen Liste der Opfer der nationalen Tragödie hinzugefügt.
Der Krieg geht weiter, obwohl von offizieller Seite immer wieder von der
"letzten Viertelstunde" gesprochen wird - eine Viertelstunde,
die unterdessen über elf Jahre lang währt. Durchkämmungsoperationen,
Bombardierungen, mörderische Hinterhalte, Bombenattentate, furchtbare
Massaker, Verhaftungen, Folterungen und extralegale Hinrichtungen erinnern
daran, dass der Krieg andauert und die Ufer des Friedens noch in weiter
Ferne liegen.
Parallel zu diesem
mörderischen Krieg erlebt Algerien nun das zweite Jahr eines Zyklus
von Revolten und Volksaufständen. 2002 waren davon immerhin 30 der
insgesamt 48 Wilaya betroffen.
Insbesondere in der
Kabylei mit ihren vier Wilaya (Béjaïa, Tizi-Ouzou, Bouira,
Boumerdés) kam es immer wieder zu Protesten, Demonstrationen und
Revolten. Die schwere Krise, die die Kabylei seit dem blutigen "schwarzen
Frühling" im April 2001 erschüttert, schwelt unaufhörlich
fort mit allen politischen und ökonomischen Risiken, die sich aus
der offenbar gewollten Verschlechterung der Lage ergeben. Von den zwölf
Opfern, die die Aufstände dieses Jahr forderten, sind elf aus der
Kabylei.
Im Zuge der Revolten
gab es in ganz Algerien 1000 Verletzte und 600 Verhaftungen. Die Ereignisse
kosteten seit April 2001 nicht nur mehr als hundert Menschen das Leben,
sondern verursachten auch erhebliche Sachschäden. Die Aufständischen
richteten ihre Angriffe vor allem auf öffentliche Gebäude (Rathäuser,
Finanzämter, Daïra...), die in den Augen der Bürger für
Bürokratie und Korruption stehen.
Der Verfall der Gesellschaft,
die Verarmung und die verheerenden Folgen des Machtkampfes der Clans,
die in ihren verdeckten Kämpfen nicht davor zurückschrecken,
legitime Forderungen der Bürger in ihrem Sinne zu instrumentalisieren
(wie dies in der Kabylei immer wieder geschieht), haben die politische
Krise und das Abgleiten des Landes in immer tieferes Unrecht mit verhängnisvollen
Folgen nur weiter verschärft.
Die individuellen
und kollektiven Freiheiten werden weiterhin mit Füßen getreten.
Demonstrationen werden oftmals gewaltsam zerschlagen, insbesondere in
der Hauptstadt Algier, wo seit den tragischen Ereignissen am 14. Juni
2001 Demonstrationen verboten sind (1). Die Repression zielt vor allem
auf die Protestbewegung in der Kabylei und andernorts wie auch auf die
Familien der "Verschwundenen".
Unter dem Deckmantel
des Ausnahmezustandes, der seit elf Jahren in Kraft ist, und der Sondergesetze
im Straf- und Strafverfahrensrecht wurden Verletzungen der Menschenrechte
zur alltäglichen Erscheinung. Verhaftungen finden weiterhin außerhalb
jedes rechtlichen Rahmens statt, ganz besonders durch den militärischen
Geheimdienst DRS (Département du Renseignement et de la Sécurité,
ehemalige Sécurité militaire). In der Garde-à-vue-Haft
wird weiterhin gefoltert. Es gibt weiterhin Berichte von Entführungen
mit anschließendem Verschwindenlassen und extralegalen Hinrichtungen,
die von besonders eifrigen Mitgliedern der Geheimdienste, Milizionären
und sogar "gewählten Abgeordneten" durchgeführt werden.
Die seit vielen Jahren betriebene Verteilung von Waffen an eine bestimmte
Kategorie von Bürgern und vor allem die Straflosigkeit sind an der
Verbreitung dieser Verbrechen gewiss nicht unschuldig.
Die Lage in den Gefängnissen
ist katastrophal. In zahlreichen Aussagen beklagen Häftlinge und
Rechtsanwälte die fürchterlichen Haftbedingungen: Überbelegung,
Drogen, Krankheiten, darunter auch AIDS, Unterernährung und Gewalt.
Diese unmenschlichen Zustände in den Gefängnissen führten
in diesem Jahr zu vielen Meutereien mit etwa 50 Toten und über hundert
Verletzten.
Die Entwicklungen auf der politischen Bühne waren in 2002 von der
Neuwahl des Parlaments und der Kommunal- und Wilaya-Vertretungen bestimmt.
Die Wahlabstinenz war dabei sehr hoch. Sie überstieg 50%, trotz manipulierter
Zahlen. Das zeigt den unüberwindlichen Graben zwischen den Bürgern
und dem herrschenden Regime. Die neue politische Karte, die die Machthaber
aus der Tasche zauberten, zielte auf die "Rückkehr" der
FLN (Nationale Befreiungsfront, ehemalige Einheitspartei) ins Zentrum
der Bühne. Und in der Tat gewann die FLN die absolute Mehrheit bei
den Parlamentswahlen und die Mehrheit der Rathäuser und Wilaya-Vertretungen.
Die reale politische
Lage ist hingegen gekennzeichnet von einem suizidalen Status quo vor dem
Hintergrund von Krieg, Revolten und wütenden Clankämpfen um
die Aufteilung der Ölrente. Der politische Pluralismus und die Demokratie
sind in Wirklichkeit lediglich Fassaden, hinter denen sich die realen
Machtkämpfe abspielen. Die künstliche politische Karte spiegelt
nicht die Wirklichkeit der politischen Kräfte wider. Das auf der
Grundlage wohldosierter Quoten zusammengesetzte Parlament ist in Wirklichkeit
nur der Ort, an dem die anderswo getroffenen Entscheidungen festgeschrieben
werden. Die Macht liegt immer noch in den Händen einer kleinen Zahl
von Generälen, die vollständige Straflosigkeit genießen.
Die Staatsraison sorgt dafür, dass die Strafanzeigen, die im April
und Juli 2001 in Frankreich gegen einen der Generäle erstattet wurden,
im Sande verliefen.
Wirtschaftliche Erholung
ist lediglich ein Wunschtraum. Trotz der substanziellen Erhöhung
der Währungsreserven und der deutlichen Verringerung des Schuldendienstes
schreitet die Verarmung weiter voran. Zeichen für eine wirtschaftliche
Erholung sind nicht erkennbar.
Die algerischen Medien sind dem äußeren Anschein zum Trotz
weiterhin unter strikter Kontrolle. Das Fernsehen, vom Volksmund "L'Unique"
(Einheitsfernsehen) tituliert, war schon immer das Sprachrohr der Regierung.
Die Presse, die während der demokratischen Öffnung von 1989
bis 1991 aufblühte, kämpft seither mit Zensur und Selbstzensur.
Ihre Organe wurden zu einem politischen Instrument in den Kämpfen
zwischen den verschiedenen Clans innerhalb des Regimes. Und die Journalisten
wurden zum Opfer von Druck, physischen Angriffen und rechtlichen Maßnahmen,
so dass die ungehinderte Ausübung ihres Berufes unmöglich gemacht
wird.
Der vorliegende Bericht
liefert eine Studie der Lage der Menschenrechte unter verschiedenen Aspekten
in 2002. Da die Menschenrechtsorganisationen und Journalisten ihrer Arbeit
nicht ungehindert nachgehen sowie Untersuchungen und Nachforschungen nicht
durchgeführt werden können, müssen die hier vorgelegten
Ergebnisse zwangsläufig unvollständig bleiben. Bei der Lektüre
dieses Berichtes darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass mangels
einer von den Machthabern unabhängigen Justiz der 1992 geschaffene
Repressionsapparat nicht nur aufrechterhalten, sondern gestärkt wurde,
so dass er jederzeit eingesetzt werden kann, wie bei den Revolten im April
2001 in der Kabylei geschehen. Die 1999 vom Präsidenten Bouteflika
eingeführte Politik der "zivilen Eintracht" hat nicht dazu
beigetragen, dass diejenigen, die sowohl auf der Seite der staatlichen
Organe als auch auf der Seite der angeblichen bewaffneten Gruppen Verbrechen
begangen haben, belangt werden konnten, sondern erhält vielmehr eine
Situation aufrecht, in der die Täter und Auftraggeber Straflosigkeit
genießen.
1.
Verletzungen individueller und kollektiver Rechte
A. Willkürliche
Verhaftungen und Verschwindenlassen
Da die verfassungswidrigen
Sondergesetze vom 30. September 1992 (2) aufgrund ihrer Aufnahme ins Straf-
und Strafverfahrensrecht immer noch in Kraft sind, finden weiterhin Verhaftungen
von Bürgern statt, die die elementarsten Regeln der Achtung der Menschenwürde
verletzen: Entführungen auf offener Straße oder am Arbeitsplatz,
nächtliche Verhaftungen am Wohnort durch bewaffnete Männer,
die weder ihre Identität noch den Dienst, für den sie arbeiten,
angeben. Haftbefehle werden im allgemeinen nicht ausgestellt. Der Haftort
wird den Familienangehörigen nicht genannt, so dass diese angesichts
der vielen Tausenden von entführten Bürgern und "Verschwundenen"
im Laufe dieses Krieges und bis zum heutigen Tage in größter
Sorge sein müssen. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als
sich dem Kampf der Familienangehörigen anzuschließen und in
Kommissariaten, Gendarmeriebrigaden, Milizlokalen, Militärkasernen
und Haftzentren des DRS auf die Suche zu gehen. Zumeist ist es allerdings
das Opfer selbst, das aus der Haft heraus mit der Hilfe eines Anwalts
oder eines Familienangehörigen eines anderen Häftlings seine
Familie über seinen Haftort benachrichtigt.
Einige Beispiele
für diese Praktik des Unrechtsstaates:
Boubekeur Kamas, wohnhaft in El Khroub (Constantine), wurde am
9. Januar 2002 um 22 Uhr in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten
verhaftet, die sich als Mitglieder der Sécurité militaire
ausgaben. Weder dem verhafteten Bürger noch seiner Familie wurde
ein Haftbefehl oder ein Dienstausweis vorgelegt. Die Eltern wandten sich
am folgenden Tag an die Sicherheitsdienste der Stadt, die rundweg bestritten,
etwas mit dieser Verhaftung zu tun zu haben. Boubekeur Kamas (3) wurde
über 14 Tage lang an einem geheimen Ort festgehalten. Erst am 26.
Januar, also 17 Tage nach seiner Verhaftung, erfuhr seine Familie, dass
er sich im Gefängnis von Skikda befand und der "Unterstützung
für eine terroristische Vereinigung" beschuldigt wurde. Sein
Rechtsanwalt verlangte eine medizinische Untersuchung wegen des Verdachts,
dass er im Laufe des Verhörs gefoltert worden war. Diese Untersuchung
wurde erst vier Monate später durchgeführt. Der Gerichtsarzt
stellte trotz der langen Zwischenzeit Narben an bestimmten Körperteilen
(besonders an Handgelenken und Knöcheln) fest. Boubekeur Kamas wurde
neun Monate in Untersuchungshaft festgehalten. Im Oktober 2002 endete
der Prozess mit einem Freispruch.
Omar Toumi,
wohnhaft in Eucalyptus (El Harrach, Algier) verließ seine Wohnung
am 26. Januar 2002, um ins Krankenhaus zu gehen. Er kam nicht zurück.
Seine Familie suchte in Kommissariaten und Gerichten vergebens nach ihm.
Am 1. Februar 2002 erhielt der Vater einen anonymen Telefonanruf eines
Bürgers, der ihm mitteilte, dass er zusammen mit seinem Sohn im Zentralkommissariat
von Algier bis zum 31. Januar 2002 inhaftiert war und dieser am 2. Februar
vor Gericht gestellt werden sollte. Seiner Familie zufolge wurde Omar
Toumi am 3. Februar vom Zentralkommissariat ins Zentrum der Sécurité
militaire von Châteauneuf verlegt und schließlich am 5. Februar
wieder ins Zentralkommissariat von Algier verbracht. Am 11. Februar 2002
wurde Frau Toumi vom Staatsanwalt mitgeteilt, dass ihr Sohn am 7. Februar
dem Ermittlungsrichter vorgeführt und im Gefängnis von El Harrach
(Algier) inhaftiert worden war. Sie erhielt die Erlaubnis, ihn am 18.
Februar 2002 zu besuchen. Dem von der Familie beauftragten Rechtsanwalt
zufolge wird Omar Toumi der "Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung" beschuldigt.
Diese polizeiliche
Verfolgung geht in Wirklichkeit auf den 27. Dezember 2001 zurück.
An diesem Tag stellten sich am Wohnort der Familie drei bewaffnete Zivilisten
als Polizisten auf der Suche nach Omar vor. Da sie ihn nicht antrafen,
stießen sie Zeugenaussagen seiner Familie zufolge Drohungen aus:
"Wenn er sich nicht stellt, werden wir ihn verschwinden lassen, wie
wir es mit seinem Bruder getan haben." Als Omar Toumi erfuhr, dass
die Polizei nach ihm suchte, und weil er befürchtete, wie 1994 wieder
gefoltert zu werden, verließ er die Familienwohnung für einige
Tage.
Am 28. Dezember 2001
tauchten erneut vier bewaffnete Zivilisten an der Wohnung der Familie
auf. Unter den vier Personen war einer der bewaffneten Zivilisten, die
bereits am Vortag da gewesen waren. Da sie Omar wieder nicht antrafen,
misshandelten die bewaffneten Zivilisten den Vater und brachten ihn unter
Anwendung von Gewalt ins Kommissariat von Eucalyptus (El Harrach).
Omar Toumi kehrte
am 23. Januar 2002 zu seiner Familie zurück und nahm Kontakt mit
seinem Rechtsanwalt auf. Drei Tage später wurde er auf dem Weg ins
Krankenhaus auf offener Straße entführt. (4)
Omar Toumi ist ein
ehemaliger politischer Gefangener, der nach seiner Verhaftung 1994 brutal
gefoltert und schon einmal wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung" verurteilt worden war. Er wurde 1999 im Rahmen der "zivilen
Eintracht" freigelassen. Sein Bruder Saïd wurde 1994 von Sicherheitsdiensten
entführt und ist seither verschwunden.
Ahmed Ouali,
geboren am 23. Januar 1959, wohnhaft in Algier, Händler, ehemaliger
Aktivist der FIS, wurde am 10. Januar 2002 zusammen mit seinem Bruder
Fouad und seinem Sohn Mohamed von Zivilisten verhaftet, die mit drei als
Privatwagen getarnten Polizeifahrzeugen vorfuhren. Diese Personen gaben
ihre Identität nicht an und legten keinen Haftbefehl vor. Später
stellte sich heraus, dass es sich um Mitarbeiter der Sécurité
militaire (DRS) handelte. Während seiner elftägigen Haft in
der Kaserne von Ben Aknoun wurde er brutal gefoltert, wie er gegenüber
seinem Anwalt aussagte. Am 21. Januar 2002 wurde er dem Staatsanwalt vorgeführt.
Er wurde der Mitgliedschaft in einer "terroristischen" Organisation
beschuldigt und im Gefängnis von El Harrach inhaftiert (Haftnummer
117314).
Mohamed Ouali,
geboren am 31. Januar 1985, also minderjährig, wohnhaft in Algier,
wurde am selben Tag wie sein Vater Ahmed Ouali und sein Onkel Fouad Ouali
(10. Januar 2002) im Laden seines Vaters, in dem er arbeitete, von bewaffneten
Zivilisten der Sécurité militaire entführt. Sie fuhren
mit drei als Privatwagen getarnten Polizeifahrzeugen vor, darunter ein
Peugeot 205 und ein Peugeot 206. Die bewaffneten Zivilisten nahmen in
mit zur Wohnung seiner Großmutter, wo sie seinen Onkel Fouad Ouali
verhafteten. Er wurde elf Tage in der Kaserne von Ben Aknoun inhaftiert
und einem brutalen Verhör unterzogen. Er wurde am 21. Januar 2002
dem Ermittlungsrichter vorgeführt und vorläufig freigelassen.
Er konnte daher seine Familie über das Schicksal seines Vaters und
seines Onkels im Zentrum von Châteauneuf und ihre Inhaftierung in
El Harrach unterrichten.
Abdelkrim Khider,
34 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdes), wurde zusammen mit seinem Nachbarn
und Freund Brahim Ladada am Nachmittag des 23. März 2002 in seiner
Wohnung von bewaffneten Zivilisten in Begleitung von uniformierten Polizisten
des Kommissariats von Dellys verhaftet. Die Wohnung wurde durchsucht.
Der Familie wurde am folgenden Tag mitgeteilt, dass er in die Kaserne
von Châteauneuf (Algier) verbracht worden war. Angaben zu den Gründen
seiner Verhaftung wurden nicht gemacht. Am 3. April, zum Zeitpunkt der
maximalen Dauer der Garde-à-vue-Haft (12 Tage nach dem Sondergesetz
vom 30. September 1992), hatte die Familie noch immer keine Informationen
über den Verbleib ihres Sohnes erhalten. Unterdessen wurde er angeblich
einem Ermittlungsrichter vorgeführt und der Mitgliedschaft in einer
"bewaffneten terroristischen Gruppe" und der Befürwortung
der Aktionen dieser Gruppe beschuldigt. Erst am 11. April erfuhr die Familie,
dass er im Gefängnis von Serkadji (Algier) inhaftiert war. Am 13.
April erhielt sie die Erlaubnis, ihn im Gefängnis zu besuchen, und
erfuhr aus dem Munde ihres Sohnes, dass er im Zentrum von Châteauneuf
gefoltert worden war. Herr Khider stand in Kontakt zum algerischen Rechtsanwalt
und Menschenrechtsverteidiger Rachid Mesli, der sich als Flüchtling
in der Schweiz aufhielt und gegen den ein internationaler Haftbefehl wegen
Mitgliedschaft in einer "bewaffneten terroristischen Gruppe"
ergangen war.
Brahim Ladada,
30 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdés) wurde am Nachmittag des
23. März 2002 in seiner Wohnung nach einer Hausdurchsuchung von bewaffneten
Zivilisten in Begleitung von Polizisten der Stadt Dellys zusammen mit
seinem Freund Abdelkrim Khider verhaftet. Die festnehmenden Personen gaben
weder ihre Identität an noch legten sie einen Haftbefehl vor. Am
nächsten Tag wurde bekannt, dass er in die Kaserne von Châteauneuf
(Algier) verbracht worden war. Am 3. April, zum Zeitpunkt der maximalen
Dauer der Garde-à-vue-Haft, hatte die Familie noch immer keine
Angaben über den Verbleib ihres Sohnes erhalten. Erst am 11. April
erfuhr sie, dass er im Gefängnis von Serkadji (Algier) inhaftiert
war. Am 13. April erhielt sie die Erlaubnis, ihn im Gefängnis zu
besuchen, und erfuhr, dass er der Mitgliedschaft in einer "bewaffneten
terroristischen Gruppe" beschuldigt wurde. Er war wie sein Freund
im Zentrum des DRS in Châteauneuf gefoltert worden. Herr Ladada
stand in Kontakt zum algerischen Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger
Rachid Mesli, der sich als Flüchtling in der Schweiz aufhielt und
gegen den ein internationaler Haftbefehl wegen Zugehörigkeit zu einer
"bewaffneten terroristischen Gruppe" ergangen war.
Tahar Fassouli,
ca. 30 Jahre, Händler, wohnhaft in Surcouf, einem Dorf in der Nähe
von Ain Taya in 30 km Entfernung von Algier, wurde am 10. April 2002 von
Mitarbeitern der Sécurité militaire in Zivilkleidung verhaftet.
Er wurde wahrscheinlich ins Zentrum von Ben Aknoun verbracht, wo er eine
Woche lang in geheimer Haft gehalten und gefoltert wurde. Es ist davon
auszugehen, dass seine Verhaftung in Zusammenhang mit seinen Beziehungen
zu dem algerischen Rechtsanwalt Rachid Mesli, der sich im Schweizer Exil
befindet, stand.
Mohamed Yahi,
28 Jahre, wohnhaft in Lassouaf in der Nähe von Dellys (Boumerdés),
Mitarbeiter in der Metzgerei von Brahim Ladada, wurde Aussagen seiner
Familie zufolge am 25. Juni 2002 in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten
der Sécurité militaire der Stadt Dellys verhaftet. Die Familie
erhielt keine Informationen oder Angaben über die Gründe der
Verhaftung. Es hieß, er sei ins Zentrum der Sécurité
militaire von Blida (Haouch Chnou) verbracht worden. Am 17. Juli, also
22 Tage nach seiner Verhaftung, hatte die Familie noch immer keine Informationen
erhalten. An diesem Tag machte Amnesty International seinen Fall im Rahmen
einer "Urgent Action" öffentlich. Am 1. August erklärte
AI, dass dieser Bürger im Militärgefängnis von Blida inhaftiert
war und sein Bruder ihn besuchen konnte. Seine Familie kennt weder die
Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, noch die Gründe, weshalb
er vor ein Militärtribunal und nicht vor ein Zivilgericht gestellt
wurde.
Azeddine Ladada,
28 Jahre, Bruder von Brahim Ladada, wohnhaft in Dellys (Boumerdés),
Mitarbeiter der Familienmetzgerei, wurde am 2. Juli 2002 in seiner Wohnung
von Mitgliedern der Sécurité militaire verhaftet. Er wurde
11 Tage lang an einem geheimen Ort festgehalten und dann ins Gefängnis
von El Harrach (Algier) verbracht.
Samir Aïssani,
30 Jahre, wohnhaft in Aïn Taya (Algier), wurde am 18. Juli 2002 in
seiner Wohnung in Gegenwart seiner Familie von bewaffneten Zivilisten
der Sécurité militaire ohne weitere Angaben zu den Gründen
der Verhaftung und zum Haftort verhaftet. Am 25. Juli hatte die Familie
noch immer keine Informationen erhalten. An diesem Tag machte Amnesty
International seinen Fall im Rahmen einer "Urgent Action" bezüglich
seiner Verhaftung und seines Verschwindens öffentlich. AI zufolge
könnte seine Verhaftung in Zusammenhang mit einem Telefongespräch
stehen, das er einige Tage vor seiner Verhaftung mit einem im Ausland
befindlichen algerischen Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivisten führte
und bei dem er von seiner Absicht sprach, am 18. Juli nach Frankreich
zu reisen, dem Tag seiner Verhaftung. Sein Reisepass und sein Personalausweis
wurden bei seiner Freilassung konfisziert.
Hocine Rachedi,
28 Jahre, wohnhaft in Relizane, wurde am 2. Oktober 2002 um 10 Uhr an
seinem Wohnort und in Gegenwart seines Nachbarn Larbi Benamara von drei
Personen in Zivilkleidung verhaftet, die mit einem als Privatwagen getarnten
Polizeifahrzeug des Typs Renault Express mit weißer Farbe und Kennzeichen
von Algier vorfuhren. Nach Angaben der örtlichen Sektion der LADDH
wurde dieses Fahrzeug von Mitarbeitern der Sécurité militaire
von Relizane (unter der Leitung von Kommandant Mouloud) eingesetzt. Zunächst
bestritten die von der Familie des Opfers kontaktierten lokalen Behörden
jede Verwicklung in die Entführung. Hocine Rachedi wurde von der
Sécurité militaire des CTRI von Relizane am 2. Oktober während
des ganzen Tages mit Elektroschocks gefoltert. Er wurde einem gewissen
Mohamed Labad, wohnhaft in einer Gemeinde in 30 km Entfernung von Relizane,
gegenübergestellt. Dieser behauptete, dass Herr Rachedi den Briefwechsel
von terroristischen Gruppen in Relizane und Tlemcen besorgte, was letzterer
allerdings bestritt. Am Abend des 3. Oktober wurde er in die Kaserne Magenta
von Oran verbracht, wo er weiter verhört, aber nicht mehr gefoltert
wurde. Am 4. Oktober wurde er einer Person gegenübergestellt, die
angeblich einen der Briefe von Herrn Rachedi empfangen haben soll. Beide
Männer bestritten, sich je zuvor begegnet zu sein. Beide Männer
wurden am 7. Oktober dem Ermittlungsrichter vorgeführt und der "Hilfe
und Unterstützung für eine terroristische Vereinigung"
beschuldigt. Herr Rachedi wurde im Gefängnis von Bel Hacel inhaftiert.
Seiner Familie und der örtlichen Sektion der LADDH zufolge handelt
es sich dabei um ein Konstrukt der SM und des Chefs der lokalen Miliz,
denn beim Verhör im CTRI von Relizane wurde er vor allem über
die Namen der Personen, die in Kontakt zur LADDH (Ligue algérienne
de défense des droits de l’homme) standen, und über
die Forderungen der Familien der "Verschwundenen" befragt. Seine
Folterer hielten ihm die Aussage seine Bruders Belkacem vor, die dieser
bezüglich der Entführung ihres Vaters durch die Miliz eines
gewissen Fergane bei dem Prozess gemacht hatte, den letzterer wegen Verleumdung
gegen Herrn Hadj Smain, dem örtlichen Vertreter der LADDH in Relizane,
angestrengt hatte.
Es sei daran erinnert, dass der Vater des Opfers, Herr Rachedi Abdelkader,
74 Jahre, am 2. August 1995 von den Milizionären von Relizane entführt
worden war und seither verschwunden ist.
Die Sektion der LADDH
in Relizane veröffentlichte am 7. Oktober 2002 ein Kommuniqué
über die willkürliche Verhaftung von mehr als einem Dutzend
Personen am 30. September und 1. Oktober 2002, die über eine Woche
lang in geheimer Haft festgehalten wurden und denen jeder Kontakt mit
der Außenwelt oder einem Rechtsbeistand verwehrt wurde. Ohne das
Wissen ihrer Familien wurden sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt,
der einen Haftbefehl gegen sie erließ. Unter diesen Personen befanden
sich:
· Belhachmi Lazrag, Milizionär
· Mohamed Benabdelkader, Kommunalgardist
· Halim Benzohra
· Ahmed Amrani, Ex-Aktivist der FIS (Ex-Häftling)
· Adda Bouras, Ex-Aktivist der FIS (Ex-Häftling)
· Djillali Benmohamed, Sportlehrer an einem Gymnasium
· Abdelhalim Lakdjae
· Mohamed Barkaoui
· Houcine Laref, Ex-Aktivist der FIS
· Ameur Kiad
· Hadji ..., 70 Jahre.
Die oben genannten
Personen tauchten nach mehreren Tagen geheimer Haft wieder auf. Dies gilt
nicht für drei anderen Fälle von "Verschwindenlassen"
im Jahr 2002, deren Opfer bis zum Tage der Abfassung des vorliegenden
Berichtes nicht wieder aufgetaucht sind. Es handelt sich um folgende Bürger:
Abdelkader Mezouar,
geboren am 6. März 1959, unverheiratet, Mechaniker, wohnhaft in Khemis
El Khechna (Boumerdés), wurde an seinem Arbeitsplatz (eine Autowerkstatt,
in der er die Nacht verbrachte) in Aïn Taya am 2. Juli 2002 um drei
Uhr morgens von vier bewaffneten Personen verhaftet, die mit einem als
Privatwagen getarnten Polizeifahrzeug vom Typ Clio mit Kennzeichen von
Algier vorfuhren. Vier Tage nach seiner Entführung suchten zwei Personen
in dem selben Fahrzeug (Clio) seinen Vater auf und teilten ihm mit, dass
"sich die Mühe nicht lohne, seinen Sohn zu suchen" und
dass er "in einer unserer Kasernen in Bouzaréah oder Hydra
unter einem anderen Namen mit einer Haftnummer" sei.
Angaben seines Vaters
zufolge wurde der Wagen des Opfers, die Schlüssel seiner Werkstatt
und Material in einem Schätzwert von 1 Million Dinar von den Gendarmen
beschlagnahmt. Des weiteren sagte der Vater aus, dass sein Sohn mit seinem
Nachbarn, einem Mitarbeiter der Sécurité militaire, in Streit
lag, da letzterer seine Autowerkstatt schließen lassen wollte.
Der Vater schrieb Briefe an den Staatspräsidenten, das Justizministerium,
den Staatsanwalt und die Kommission für Menschenrechte. Eine Anzeige
wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgegeben.
Nach Informationen,
die die Familie erhalten hatte, habe der Staatspräsident beim Militärtribunal
von Blida die Eröffnung einer Untersuchung gefordert. Der Militärstaatsanwalt
bestellte den Vater des "Verschwundenen" ein und hörte
ihn an. Dem Vater zufolge hat die Gendarmerie von Hraoua (Boumerdés)
angesichts der Reaktion des Präsidialamtes ihn aufgefordert, das
Fahrzeug seines Sohnes abzuholen, was der Vater allerdings mit folgenden
Worten kategorisch ablehnte: "Ich will zuerst meinen Sohn abholen!"
Kamel Boudahri,
geboren am 24. März 1977 in Mostaganem, wohnhaft in Mostaganem, Sohn
von Abdelkader und Fatama Zahaf, Student der Wirtschaftwissenschaften,
wurde am 11. November 2002 um 16.30 Uhr zusammen mit seinem Bruder Mohamed
von Militärs entführt. Er wurde mehrere Stunden lang in den
Räumen des Militärsektors von Mostaganem einem brutalen Verhör
unterzogen, um schließlich um 21 Uhr von den Schlägen traumatisiert
freigelassen zu werden. Am nächsten Morgen teilten die Entführer
der Familie Boudahri mit, dass ihr Sohn Kamel die Flucht ergriffen habe,
um sich mit zwei anderen gesuchten Personen den Maquis in der Umgebung
der Wilaya von Relizane anzuschließen, und dass sie auf ihn geschossen
hätten, ihm aber die Flucht gelungen sei. Ähnliche Szenarios
spielten sich bereits in den blutigsten Jahren der Repression ab. Es ist
nicht verwunderlich, wenn es in einigen Wochen heißt, Kamel sei
"bei einem Zusammenstoß mit den Sicherheitskräften getötet
worden." Das ist die am häufigsten eingesetzte Vorgehensweise,
um eine extralegale Hinrichtung zu verschleiern.
Mohamed Briki,
24 Jahre, wohnhaft in Mostaganem,, Sohn von Mohamed und Zohra Dahmane,
Lehrer, wurde am 11. November 2002 um 18 Uhr in der Wohnung der Familie
von denselben Personen, die den Bürger Boudahri entführten,
entführt und ist seither verschwunden.
Im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen in der Kabylei und der
Protestbewegung, die nun seit 2 Jahren aktiv ist, kam es zu zahlreichen
Verhaftungen. Eine Repressionswelle mit unzähligen Verhaftungen traf
die verschiedenen Vereinigungen, die im Anschluss an den Volksaufstand
im Frühjahr 2001 gegründet wurden und von den Behörden
unbehelligt fast ein Jahr lang ihre Aktivitäten entfalten konnten
(Stadtteil-, Stadt- und Dorfkomitees; CADC: Koordination der Ourouch,
Daïra und Gemeinden). (5)
Auch in Algier wurden
viele Bürger in Zusammenhang mit den Ereignissen in der Kabylei verhaftet.
Es traf meist Studenten bei Solidaritätsdemonstrationen auf dem Universitätsgelände
in Algier, wie zum Beispiel am 18. Mai 2002 in der Universität von
Bouzaréah bei einem Besuch des Staatspräsidenten anlässlich
der Einweihung einer Universitätsbibliothek. Diese Gelegenheit nutzten
die Studenten, um gegen die Repression in der Kabylei und gegen die willkürlichen
Verhaftungen zu protestieren. 19 Studenten wurden verhaftet und im Gefängnis
von El Harrach inhaftiert.
Liste der verhafteten
Studenten:
1. Samir Larabi, 26 Jahre,
2. Omar Akhrouf, 25 Jahre,
3. Ghanem Ben Tayeb, 27 Jahre,
4. Madjid Gherab, 24 Jahre,
5. Amer Boumghar, 25 Jahre,
6. Nourdine Benaoues, 23 Jahre,
7. Amine Ben Daoud, 22 Jahre,
8. Sofiane Bessa, 20 Jahre,
9. Nabil Amokrane, 21 Jahre,
10. Saïd Belkis, 21 Jahre,
11. Larbi Madjbour, 22 Jahre,
12. Slimane Rezzik, 28 Jahre,
13. Hassen Ouali, 26 Jahre,
14. Rachid Chaibi, 25 Jahre,
15. Madjid Hamidi, 27 Jahre,
16. Ahcène Ghrichi, 22 Jahre,
17. Abdelkrim Imoune, 22 Jahre,
18. Omar Bourbaba, 21 Jahre,
19. Boudjemaâ Medjkoun, 21 Jahre
Sie wurden am 27. Mai 2002 vom Staatspräsidenten begnadigt, nachdem
sie am Vorabend verurteilt worden waren. (Siehe Kapitel Die Justiz)
Abderrahmane Khelil, Mitglied der LADDH und von SOS-Disparus, und Sid-Ahmed
Mourad, Aktivist der FFS, wurden am 19. Mai 2002 einen Tag nach der Studentendemonstration
gegen den Staatspräsidenten um 11 Uhr von Polizisten in einem Café
gegenüber der Universität von Bouzaréah (Algier) verhaftet.
Sie wurden bei der Sûreté der Daïra von Bouzaréah
in Garde-à-vue-Haft genommen und am 20. Mai vor das Gericht von
Bir Mourad Raïs gestellt. Gegen sie erging ein Haftbefehl wegen "Aufstachelung
zur illegalen Zusammenrottung und Gefährdung der öffentlichen
Ordnung".
B. Folter und
Misshandlungen
Die Folter wurde
seit Januar 1992 praktisch institutionalisiert. In allen Haftzentren (Kommissariaten,
Gendarmeriebrigaden, Kasernen und Zentren des DRS) werden die gleichen
Praktiken angewendet. Eine recht umfassende Untersuchung dieser unmenschlichen
Praktik führte 2001 der Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Mahmoud
Khelili durch (6). Darin wird ein Überblick über die "Techniken"
und eine Liste der wichtigsten Zentren, in denen Folter eingesetzt wird,
gegeben.
Der vom algerischen
Staat ratifizierte Internationale Pakt über bürgerliche und
politische Rechte stellt allerdings in Artikel 7 unmissverständlich
fest: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." In Artikel
2 der Konvention gegen die Folter heißt es: "Keine außergewöhnlichen
Umstände - ob ein Land im Kriegszustand oder in Kriegsbedrohung ist,
von interner politische Instabilität oder Notsituationen bedroht
ist - dürfen als Rechtfertigung für Folter dienen."
Die lange Dauer der
Garde-à-vue-Haft (12 Tage), die vom sogenannten anti-"terroristischen"
Sondergesetz vom 30. September 1992 zugelassen wird, bildet das Einfallstor
für alle möglichen Übergriffe und Misshandlungen. Die zumeist
im Rahmen des "Kampfes gegen den Terrorismus" verhafteten Bürger
werden im allgemeinen für diesen vom Sondergesetz vorgesehenen Zeitraum,
mitunter aber auch länger, in geheimer Haft gehalten und von der
Außenwelt abgeschnitten, was die Familien in größte Sorge
versetzt. Während dieser geheimen Haft werden Übergriffe, Misshandlungen
und Folterungen begangen.
Stockschläge,
Verprügeln und die "Chiffon"-Technik sind weit verbreitete
Praktiken. Die "entwickelteren" Techniken (Elektroschocks, Aufhängen
an Handgelenken oder Knöcheln, die "Leiter" usw.) werden
vor allem in den Zentren des DRS wie in Châteauneuf und in bestimmten
anderen Haftzentren eingesetzt.
Das dieser erniedrigenden
Gewalt ausgesetzte Opfer wird dadurch gezwungen, falsche Geständnisse
abzulegen und Aussageprotokolle, mitunter mit verbundenen Augen, zu unterzeichnen.
Diese Geständnisse dienen dann vor Gericht als Beweise für die
Verurteilung des Opfers.
Die Folter betrifft nicht nur im Rahmen des "Kampfes gegen den Terrorismus"
verhaftete Bürger. Es ist auch vorgekommen, dass im Zuge der Ereignisse
in der Kabylei verhaftete jugendliche Demonstranten in den Gendarmeriebrigaden
und Polizeikommissariaten gefoltert und anschließend nackt auf die
Straße geworfen wurden.
Der seit elf Jahren geltende Ausnahmezustand, das Sondergesetz vom September
1992 und die den Mitarbeitern aller Sicherheitsdienste zugesicherte Straflosigkeit
haben diese Praktik zweifellos in erheblichem Maße gefördert.
Die von den Opfern oder ihren Anwälten bei Gericht eingereichten
Anzeigen verlaufen fast immer im Sande.
Während die staatlichen Behörden und die mit ihnen verbundenen
Menschenrechtsorganisationen (ONDH) (7) wie auch die Medien jahrelang
den massiven und häufigen Einsatz der Folter bestritten, haben sie
unterdessen ihre Existenz eingeräumt, wobei sie allerdings ihr Ausmaß
und ihren systematischen Einsatz leugnen. Farouk Ksentini, Präsident
der CNPPDH (Nationale Beratungskommission zur Förderung und zum Schutz
der Menschenrechte, staatlich, Nachfolgeorganisation des ONDH), sagte
bei einem von einer Tageszeitung veranstalteten Forum: "Es steht
fest, dass Algerien ein Land ist, in dem gefoltert wird, in dem es kein
Recht gibt." (8)
Die Folter wird nicht nur im "Kampf gegen den Terrorismus" eingesetzt,
sondern bei fast allen Festnahmen und Verhaftungen durch einen Mitarbeiter
eines der Sicherheitsdienste. Ein algerischer Rechtsanwalt stellte fest:
"Die Folter ist zu einer Art Gewohnheitsrecht geworden. Es wird aus
Gewohnheit, geradezu automatisch gefoltert." (9) Trotz der Hunderte
von Fällen, in denen bekanntermaßen gefoltert wurde, wird von
staatlicher Seite keine ernsthafte Untersuchung angestrengt, und keine
einzige Strafe wurde gegen einen Folterer verhängt.
Zehn Fälle seien beispielhaft für diese Praktik angeführt,
die auch im Jahr 2002 eingesetzt wurde:
Boubekeur Kamas, wohnhaft in Khroub (Constantine), wurde am 9.
Januar 2002 in seiner Wohnung von Mitarbeitern der Sécurité
militaire verhaftet, 14 Tage lang (zwei Tage länger als gesetzlich
erlaubt) in geheimer Haft gehalten und brutal gefoltert: Prügel,
Peitschenhiebe, "Chiffon"-Technik, der "Stuhl". Der
zuständige Richter lehnte seinen Antrag auf eine medizinische Untersuchung
ab. Diese Entscheidung wurde allerdings im Revisionsverfahren aufgehoben.
Vier Monate nach den Folterungen konnte er von einem Arzt untersucht werden,
der noch Spuren der Folter feststellte.
Ahmed Ouali, 42 Jahre, wohnhaft in Algier, wurde am 10. Januar
2002 in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten der Sécurité
militaire entführt und in der Kaserne von Ben Aknoun brutal gefoltert:
Aufhängen an den Handgelenken (Folterspuren wurden von seinem Anwalt
bei einem Besuch im Gefängnis von El Harrach festgestellt), Elektroschocks
an empfindlichen Körperstellen, "Chiffon"-Technik und "Einflößen"
von Schmutzwasser. Als er sich weigerte, ein Protokoll unbesehen zu unterzeichnen,
verprügelten ihn seine Folterer so, dass sie ihm dabei die Zähne
ausschlugen. Dann wurde er mit Gewalt gezwungen, das Protokoll mit verbundenen
Augen zu unterzeichnen. Der Staatsanwalt stellte Folterspuren und ausgeschlagene
Zähne fest.
Fouad Ouali, 30 Jahre, wohnhaft in Algier, wurde am 10. Januar 2002 zur
gleichen Zeit wie sein Bruder Ahmed Ouali in seiner Wohnung von bewaffneten
Zivilisten der Sécurité militaire entführt. Seiner
Aussage gegenüber seinem Anwalt zufolge wurde er in der Kaserne von
Ben Aknoun gefoltert, obwohl er an Diabetes leidet und fast bewusstlos
war. Er wurde in einen Raum gebracht, der speziell für die Folter
bestimmt war. Mit nacktem Oberkörper musste er sich auf eine nasse
Zementplatte legen und wurde an vier Ringen in den Ecken der Platte festgeschnallt.
Ein Folterer bespritzte seinen Brustkorb mit Wasser und versetzte ihm
elektrische Schläge. Außerdem kamen die "Chiffon"-Technik
und das Aufhängen an den Handgelenken zum Einsatz. Die Folter dauerte
drei Tage. Er wurde um drei Uhr morgens gezwungen, ein Aussageprotokoll
mit verbundenen Augen zu unterzeichnen. Aufgrund der Diabetes entzündeten
sich die durch die Schläge herbeigeführten Wunden an seinen
Beinen. Sein Rechtsanwalt stellte bei einem Besuch im Gefängnis von
El Harrach fest, dass die Infektion der Wunden an seinen Beinen mehrere
Tage lang nicht behandelt worden war und ein Auge stark geschwollen und
blutunterlaufen war.
Mohamed Ouali, 17 Jahre, wohnhaft in Algier, wurde am 10. Januar 2002
im Laden seines Vaters, wo er arbeitete, von bewaffneten Zivilisten der
Sécurité militaire entführt. Er wurde vollkommen nackt
in eine Einzelzelle in der Kaserne von Ben Aknoun eingesperrt. Er wurde
zwei gewaltsamen Verhören mit Ohrfeigen, Faustschlägen und Stockhieben
unterzogen. Das Opfer hörte in einem angrenzenden Raum die Schreie
seines Vaters und seines Onkels, die gefoltert wurden.
Abdelkrim Khider, 34 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdés),
wurde am 23. März 2002 in seiner Wohnung verhaftet und ins Zentrum
von Châteauneuf (Algier) verbracht. Er wurde vollkommen nackt eingesperrt
und von Mitarbeitern der Sécurité militaire gefoltert.
Brahim Fateh Ladada, 30 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdés),
wurde am Nachmittag des 23. März 2002 in seiner Wohnung von bewaffneten
Zivilisten in Begleitung von Polizisten der Stadt Dellys verhaftet. Er
wurde in Châteauneuf vollkommen nackt in eine Zelle eingesperrt.
Er sagte gegenüber seiner Familie und seinem Rechtsanwalt, dass er
während der Garde-à-vue-Haft gefoltert wurde.
Tahar Fassouli, 30 Jahr, Händler, wohnhaft in Surcouf in der
Nähe von Aïn Taya (Algier), wurde im April 2002 von Sicherheitsdiensten
verhaftet und eine Woche lang in einer Militärbasis, die er nicht
näher lokalisieren konnte, festgehalten und 4 Tage lang gefoltert:
Stockhiebe, "Badewannen"-Technik. Der Grund für seine Verhaftung
sollen seine Kontakte mit dem im Schweizer Exil befindlichen Menschenrechtsaktivisten
RA Rachid Mesli sein. Bei seiner Freilassung wies sein Körper noch
Spuren der Folter auf.
Djaffar Benmesbah, Aktivist des RCD, wohnhaft in Algier, wurde
am 29. Mai 2002 in seiner Wohnung von drei Personen eineinhalb Stunden
lang gefoltert. Sein ganzer Körper wurde mit Messerschnitten traktiert.
Diesem Bürger, der am Vorabend dieser Misshandlungen an einer Kampagne
zum Boykott der Parlamentswahlen in Algier teilgenommen hatte, war von
denselben Personen damit gedroht worden, seine Frau und seine Tochter
zu entstellen, wenn er sich am 30. Mai in Algier (am Tag der Wahlen) sehen
lassen sollte. (Canal+ und RTBF am 2. Juni 2002)
Hocine Rachedi, 28 Jahr, wohnhaft in Relizane, wurde am 2. Oktober
2002 von drei Mitarbeitern der Sécurité militaire an seiner
Wohnungstüre entführt. Er wurde im CTRI von Relizane den ganzen
Tag lang mit elektrischen Schlägen gefoltert, was zu Verbrennungen
am Ohrläppchen führte. Am nächsten Tag wurde er in die
Kaserne Magenta von Oran verbracht.
Mohamed Fodila, wohnhaft in Bourouba (Algier), Maler, wurde im
Dezember 2002 in der Nähe seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten
entführt. Nach mehreren Tage der Suche fand seine betagte Mutter
heraus, dass ihr Sohn im Polizeikommissariat von Algier inhaftiert und
schwer gefoltert worden war. Da seine Schulter dadurch ausgerenkt worden
war, wurde er ins Militärkrankenhaus von Ain Naâdja gebracht
(RA M. Khelili in einer Erklärung vom 31. Dezember 2002). Nach 12
Tagen Garde-à-vue-Haft wurde er dem Gericht von Hussein Dey (Algier)
vorgeführt.
C. Extralegale Hinrichtungen
Die extralegalen Hinrichtungen sind im Laufe dieses Jahres deutlich zurückgegangen
im Vergleich zu den vorausgegangenen Jahren und insbesondere zu den ersten
sieben Kriegsjahren, als diese Praktiken im Rahmen des Programms der politischen
Ausrottung von den Putschisten planmäßig eingesetzt und Tausende
von Bürgern unter dem Vorwand des "Kampfes gegen den Terrorismus"
hingerichtet wurden (10). Die algerischen Zeitungen berichten täglich
über Hinrichtungen angeblicher Terroristen durch die Sicherheitskräfte.
Allerdings werden weder Nachforschungen über die tatsächlichen
Verwicklungen dieser Personen in terroristische Aktivitäten angestellt
noch Angaben über die genauen Umstände ihrer "Neutralisierung"
gemacht.
Wie in anderen Fällen von Menschenrechtsverletzungen herrscht auch
im Falle von extralegalen Hinrichtungen im allgemeinen Straflosigkeit.
Meistens kommen die Täter der extralegalen Hinrichtungen mit einer
großen Zahl von Opfern (z.B. Massaker im Oktober 1988, extralegale
Hinrichtungen in den 90er Jahren und das Morden im Frühjahr 2001
in der Kabylei) ungeschoren davon.
Die Militarisierung der Gesellschaft durch die Verteilung von Waffen an
bestimmte Kategorien von Bürgen, aber auch der Geist des "El
carta oua el Kabous" (11), der bei den Sicherheitsdiensten und Milizen,
die über dem Gesetz zu stehen glauben, stark verbreitet ist, führen
dazu, dass es beim geringsten Anlass zum Einsatz von Schusswaffen kommt.
Die Presse berichtet von zahlreichen Fällen, in denen Militärs,
Polizisten, Milizionäre und sogar "Abgeordnete" in diese
Verbrechen verwickelt sind:
Der stellvertretende Bürgermeister des Dorfes Agouni Gueghrane (Ouadhias
- Tizi-Ouzou) tötete am 9. Februar 2002 mit seiner "Dienstwaffe"
einen Bürger dieses Dorfes aufgrund persönlicher Streitigkeiten.
(12)
Mokhtar Benaissa, ein "Abgeordneter" des RND von Relizane,
fügte am 18. Februar 2002 mit seiner "Dienstwaffe" dem
jungen Bürger Yahia Tenfir (22 Jahre, Busfahrer) schwere Verletzungen
zu. Letzterer soll mit seinem Bus den Wagen des "Abgeordneten"
versehentlich leicht beschädigt haben. (13)
Ein Bürger im Alter von 23 Jahren verstarb am 19. Februar 2002 im
Krankenhaus von Oran infolge von Verletzungen, die die Familie des Opfers
auf die gewaltsamen Misshandlungen in der Garde-à-vue-Haft im Kommissariat
von Mohammadia (Mascara) zurückführte. Die Polizei hingegen
behauptete, das Opfer habe sich bei seiner Verbringung ins Kommissariat
mit seinem Messer selbst das Leben genommen. (14)
Walid Soualah, 14 Jahre, wohnhaft in der Cité von Aïn
Naâdja (Algier), wurde am 21. Februar 2002 um 10 Uhr von einem Unteroffizier
der nahegelegenen Kaserne der Landstreitkräfte durch einen Genickschuss
schwer verletzt. Dieses Kind ließ am Vorabend des Opferfestes sein
Schaf vor der Kaserne weiden, wie es Zeugenaussagen zufolge viele Anwohner
üblicherweise vor diesem Fest taten. Der Rettungsdienst kam erst
nach einer Stunde und transportierte das Kind in das mehrere Kilometer
entfernte Krankenhaus von Kouba statt in das in unmittelbarer Nähe
gelegene Militärkrankenhaus von Aïn Naâdja. Das Kind erlag
seinen Verletzungen während des Transportes. Die Gendarmerieleitung
sprach von einem "Einzelfall", erklärte, dass "der
diensthabende Unteroffizier Salim Mébarkia einen Warnschuss in
Richtung der Jugendlichen, die im Sicherheitsbereich der Kaserne spielten,
abgeben wollte und der junge Walid dabei tödlich getroffen wurde"
(El Watan, 24.02.2002) und kündigte eine Untersuchung des Falles
an. Der Tod dieses Kindes löste einen zwei Tage andauernden Aufstand
der Bewohner der Cité aus.
Mohamed Merabti, 18 Jahre, wohnhaft in Oran, wurde am 3. April
2002 am Ausgang des Hafens von Oran von einem Polizisten erschossen (laut
Autopsiebericht). Die Polizei erklärte, er sei dabei ertappt worden,
wie er Mais aus einem LKW, der den Hafen verließ, stehlen wollte.
Chawki Traïda, 15 Jahre, wohnhaft in der Cité Ibn Rochd
in Souk Ahras, Schüler der 8. Klasse am CEM Azouz Amar, wurde am
6. Mai 2002 mit zwei Kugeln von einem 25 Jahre alten Polizisten in Zivilkleidung
erschossen, der mit einem Mädchen in einem Gebüsch von dem Opfer
überrascht wurde. Diese Hinrichtung löste in der Stadt zwei
Tage andauernde Unruhen aus.
Eine Bande von Milizionären führte am 15. Juli 2002 eine Strafexpedition
gegen die Familie Bouras im Weiler H'sasna in der Nähe von Aïn
Abid (Sétif) durch. Zwei Mitglieder der Familie wurden dabei getötet.
Eine 71 Jahre alte Frau und eine weitere Person wurden schwer verletzt.
(15)
Ein versuchter Raubüberfall auf die Post von Miliana (Ain Defla)
wurde am 17. Juli 2002 von drei Polizisten unternommen. Dabei kamen drei
Bürger ums Leben. Die Presse beschuldigte zunächst "terroristische
Islamisten", da eines der Opfer ein junger Militär war. Einige
Tage später folgte eine Richtigstellung. Die offizielle Presseagentur
bestätigte, dass es sich um einen von Polizisten organisierten Raubüberfall
gehandelt hatte. (16)
Am 22. August 2002 schoss ein Milizionär bei einem Fest in Sidi Ali
Boussidi (Sidi Bel Abbès) auf anwesende Bürger. Ein Gast wurde
dabei getötet und zwei weitere verletzt. (17)
Ein vierzehnjähriger Jugendlicher wurde offenbar aus Versehen von
einem Milizionär aus El Hassi (W. Relizane) bei einer Hochzeitsfeier
getötet. (18)
Ein Milizionär aus Dramla (in der Nähe von Ténès)
schoss am 22. Dezember 2002 auf einen 73 Jahre alten Mann, den er für
einen "Terroristen" gehalten habe. (19)
D. Verletzungen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts
Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht, das theoretisch von der Verfassung
garantiert ist, wird hemmungslos verletzt. Unter dem Vorwand des Ausnahmezustandes,
der immer noch in Kraft ist, und der Ausschreitungen bei der Massendemonstration
am 14. Juni 2001, hat der Innenminister alle Demonstrationen in der Hauptstadt
verboten. Zahlreiche, trotz des Verbotes organisierte Demonstrationen
wurden gewaltsam zerschlagen. Besonders betroffen waren die Versammlungen
der Familien der Verschwundenen und die Demonstrationen der Protestbewegung
in der Kabylei.
2002 wurden unzählige Versammlungen und andere friedliche Demonstrationen
zerschlagen. Als Beispiele seien angeführt:
Donnerstag, 7. Februar 2002: Die Polizei unterband ein Sit-in der
Delegierten der Ourouch aus der Kabylei vor der UNO-Vertretung in Algier
und die Übergabe eines Forderungskatalogs an den UNO-Vertreter. Ein
massives Aufgebot an Sicherheitskräften marschierte im Stadtteil
Hydra auf. Mehr als zwanzig Delegierte, denen es gelang, die Absperrungen
zu durchbrechen, wurden von der Polizei misshandelt und ihre Personalien
überprüft, bevor sie am Nachmittag freigelassen wurden.
Sonntag, 3. März 2002: Eine Versammlung von hundert Familienangehörigen
der "Verschwundenen" im Gerichtsgebäude von Blida wurde
von Gendarmen gewaltsam aufgelöst. Die Familienangehörigen wollten
den Staatsanwalt aufsuchen, der nach einer ersten Besprechung einen Monat
zuvor ihre Beschwerden entgegennehmen sollte.
Donnerstag, 14. März 2002: Ein von der FFS organisierter Marsch
am Platz des 1. Mai in Algier wurde verboten. Am frühen Morgen marschierte
ein massives Polizeiaufgebot auf dem Platz auf und verhinderte jede Versammlung
von Bürgern. Die Polizisten überprüften die Personalien.
So wurden viele Aktivisten der FFS, darunter auch Abgeordnete, festgenommen
und in Kommissariate verbracht: Herr Ikhlef Bouaïche, Vorsitzender
der Parlamentsfraktion der FFS, wurde im Kommissariat am Platz des 1.
Mai tätlich angegriffen (Appel urgent, FFS, 14. März 2002);
Khaled Tazaghart, nationaler Jugendbeauftragter, erhielt einen Schlag
gegen den Kopf und wurde in die Notaufnahme des Krankenhauses Mustapha
eingeliefert (Kommuniqué der FFS, 14. März 2002); Dr. Dahmane
Aïssat, Mitglied des Nationalrats der FFS wurde ebenfalls festgenommen.
Der Abgeordnete Malek Sadali wurde festgenommen und ins Kommissariat am
Platz des 1. Mai und schließlich in das Kommissariat von Cavaignac
gebracht, wo er von einem Kommissar verletzt wurde (Kommuniqué
von RA Mahmoud Khelili, 15. März 2002). Auch mehrere vor Ort befindliche
Journalisten und Fotografen wurden festgenommen und ins Kommissariat am
Platz des 1. Mai gebracht, wo sie einem Verhör und Einschüchterungen
ausgesetzt wurden. Der Fotoapparat eines Fotografen der Tageszeitung El
Watan wurde beschädigt und viele Filme zerstört.
Donnerstag, 14. März 2002: Eine wöchentliche Kundgebung
der Familien der "Verschwundenen" am Platz des 1. Mai wurde
von der Polizei gewaltsam unterbunden. Frauen in hohem Alter, die Fotos
ihrer von den Sicherheitskräften entführten Kinder hochhielten,
wurden mit dem Schlagstock traktiert und beschimpft. Die Porträtfotos
und andere Schilder wurden zerrissen. Khelil Abderrahmane, Othmane Allil
und Mahrez Allil, Mitglieder des Vereins SOS-Disparus, wurden von Sicherheitskräften
festgenommen, ins Kommissariat des 8. Arrondissement gebracht und am Nachmittag
freigelassen.
Montag, 18. März 2002: Hundert Familienangehörige der "Verschwundenen"
wollten ein Sit-in vor dem Büro der Vereinten Nationen in Algier
anlässlich der Eröffnung der 58. Sitzung der Menschenrechtskommission
der UNO in Genf veranstalten. Die Aufstandsbekämpfungsbrigaden zerstreuten
die Teilnehmer des Meetings unter Schlagstockeinsatz. Herr Abderrahmane
Khelil, Mitglied des Vereins SOS-Disparus, wurde einer Personalienüberprüfung
unterzogen, um ca. 9.45 Uhr ins Kommissariat gebracht und um 13.30 Uhr
freigelassen. Ein Dutzend Mütter der "Verschwundenen" wurden
festgenommen, ins Kommissariat von Hydra gebracht, wo ihre Personalausweise
fotokopiert wurden, und anschließend freigelassen.
Dienstag, 2. April 2002: Ein großes Polizeiaufgebot unterband
eine Versammlung von Bürgern und politischen Persönlichkeiten
auf dem Platz der Märtyrer in Algier, die gegen die Tötungen
von Palästinensern durch die Scharon-Regierung protestieren wollten.
Dienstag, 9. April 2002: Die Polizei verbot eine Ausstellung über
die Ereignisse in der Kabylei in der Kinemathek von Algier. Naïma
Hadjou, Studentin und Ausstellungsleiterin, wurde einer polizeilichen
Personalienüberprüfung unterzogen, ins Kommissariat von Algier
gebracht, verhört und schließlich freigelassen. Die Ausstellungsgegenstände
wurden konfisziert.
Donnerstag, 9. Mai 2002: Die Wilaya von Tizi-Ouzou verbot eine Veranstaltung
von vier politischen Persönlichkeiten (Abdennour Ali Yahia, Ahmed
Taleb Ibrahimi, Rachid Benyelles und Ahmed Djeddaï) im Stadion Oukil
Ramdane. Sie hatten am 16. April 2002 einen Aufruf an das algerische Volk
gerichtet, um auf einen Regimewechsel hinzuwirken.
Mittwoch, 22. Mai 2002: Eine Versammlung von Studenten wurde auf den
Universitätsgelände von El Harrach (Algier) von der Polizei
gewaltsam unterbunden. Polizisten drangen in die Architekturschule von
El Harrach (EPAU) ein und machten Jagd auf Studenten. Fünfzehn unter
ihnen wurden einer Personalienüberprüfung unterzogen und am
Nachmittag freigelassen.
Sonntag, 23. Juni 2002: Eine Kundgebung der Familien der "Verschwundenen"
vor dem Regierungspalast wurde von der Polizei gewaltsam unterbunden.
Zwei Frauen wurden verletzt und ein junger Bürger festgenommen, geschlagen
und anschließend freigelassen.
Mittwoch, 3. Juli 2002: Die wöchentliche Versammlung der Familien
der "Verschwundenen" vor dem ehemaligen ONDH in Algier wurde
von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Ältere Personen wurden
gestoßen und geschlagen.
Sonntag, 13. Oktober 2002: Im Gerichtsgebäude von Tizi-Ouzou
wurden Rechtsanwälte von Polizisten in Zivilkleidung geschlagen,
als sie versuchten, zwischen Polizisten und vier Delegierte der Ourouch
zu gehen, die die Polizei festnehmen wollte.
Mittwoch, 6. November 2002: Ein von den Familien der "Verschwundenen"
organisierter Marsch auf den Sitz des Staatspräsidenten wurde von
den Sicherheitskräften gewaltsam unterbunden. Ältere Personen
wurden an diesem ersten Ramadantag geschlagen und beschimpft. Auch Journalisten
wurden tätlich angegriffen.
Dienstag; 10. Dezember 2002: Eine Versammlung von Bürgern
auf dem Platz des 1. Mai in Algier, die einem Aufruf der Ourouch folgend
aus Protest gegen die Repression in der Kabylei zum Sitz der UNO-Vertretung
in Hydra marschieren wollten, wurde von der Polizei gewaltsam aufgelöst.
Viele Bürger wurden geschlagen, in Kommissariate gebracht und am
Nachmittag freigelassen.
E. Gewerkschaftsrechte
Obgleich das Gewerkschaftsrecht theoretisch von der Verfassung anerkannt
und von den internationalen Abkommen, die der algerische Staat unterzeichnet
hat, garantiert wird, werden diese Rechte und Garantien in der Praxis
ständig verletzt.
Die Gewerkschaften stoßen bei der Ausübung ihrer Rechte in
ihrem Einsatz für die moralischen und beruflichen Interessen der
Lohnempfänger auf viele Behinderungen.
Der gewerkschaftliche Pluralismus ist, nicht anders als der politische
Pluralismus, in Wirklichkeit lediglich formell. Die UGTA, die Einheitsgewerkschaft
zu Zeiten der Einheitspartei, bleibt weiterhin der einzige Gesprächspartner
des Staates. Die anderen unabhängigen Gewerkschaften, die sich trotz
der administrativen Behinderungen bilden konnten, werden marginalisiert
und das Vertretungsrecht wird ihnen im Widerspruch zur Konvention Nr.
87 der BIT (20) vorenthalten (21).
Der Kriegszustand, in dem sich das Land seit 1992 befindet, führte
zu einer weiteren Verschärfung der Situation der permanenten Verletzung
der Gewerkschaftsrechte und diente als Vorwand für ihre Beschränkung.
Die selektive Anerkennung der Sozialpartner (UGTA auf Kosten der unabhängigen
Gewerkschaften), administrative Zwangsmaßnahmen (Verbot von Versammlungen,
Schließung von Räumen), polizeiliche oder administrative Einschüchterungen
(Drohung mit Entlassungen) gehören zu den gängigen Praktiken
zur Beschneidung der Rechte der unabhängigen Gewerkschaften.
Diese Verweigerung der staatlichen Anerkennung des Vertretungsanspruchs
der unabhängigen Gewerkschaften drängte diese zu extremen Aktionen
wie z.B. einem Hungerstreik, um sich überhaupt Gehör verschaffen
zu können. Dies gilt etwa für die SNAPAP (Unabhängige Nationale
Gewerkschaft der Angestellten der öffentlichen Verwaltung) in Bouira,
wo 20 Gewerkschafter im Februar 2002 einen Hungerstreik durchführten
aus Protest gegen die "Voreingenommenheit der lokalen Behörden
und die Einmischung des Innenministeriums" zugunsten der UGTA. Ebenfalls
im Februar 2002 unternahmen die Vertreter der gleichen Gewerkschaft in
Oran einen Hungerstreik, um ihre Forderungen durchzusetzen, aber auch
um gegen das Monopol der UGTA auf Sozialleistungen und die Erpressung
der Arbeiter durch die UGTA zu protestieren und zugleich die freie Wahl
eines neuen Komitees zur Verwaltung der Sozialleistungen zu fordern.
Neben administrativen Blockaden kommt auch die Repression zum Einsatz,
um die Gewerkschaften gefügig zu machen. In Oran wurde im März
2002 das Büro der SNAPAP aufgrund eines administrativen Beschlusses
geschlossen. Als Reaktion darauf führten Dutzende von Gewerkschaftern
am Sitz ihrer Gewerkschaft einen Hungerstreik durch. Auf Anordnung des
Wali der Stadt nahmen die Sicherheitskräfte acht Hungerstreikende,
darunter drei Frauen, mit Gewalt und ohne Haftbefehl fest. Am nächsten
Tag wurden sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt und "der Arbeitsbehinderung,
der illegalen Besetzung von Arbeitsstätten und der Zerstörung
öffentlichen Eigentums" beschuldigt. Zuvor waren sie von ihrer
Verwaltung entlassen worden. Am 21. Oktober 2002 wurden sie zu drei Monaten
Gefängnis auf Bewährung und 5000 Dinar Geldstrafe verurteilt.
Das Berufungsgericht setzte drei Monate später die Strafe auf 5000
Dinar fest.
Infolge eines von der SNAPAP im Krankenhaus von Oran durchgeführten
Streiks wurde Berichten von Gewerkschaftern zufolge die Personalabteilung
von Mitarbeitern der Sécurité militaire aufgesucht, um Informationen
über Streikende zu sammeln.
Am 19. Mai 2002 wurde in Oran Kaddour Chouicha, Koordinator des CNES (Conseil
National de l'Enseignement Supérieur), am Kreisverkehr der Technischen
Universität von Polizisten unter dem Vorwand der Überprüfung
seines Fahrzeugs verhaftet. Er war auf dem Weg zur Universität, der
der Staatspräsident am nationalen Tag des Studenten einen Besuch
abstattete. Er wurde von 11 bis 16 Uhr im Kommissariat der Stadt festgehalten.
Der Gewerkschaft zufolge stand diese Festnahme in Beziehung zu dem Streik,
den der CNES am 11. Mai ausgerufen hatte. Beim Besuch des Staatspräsidenten
sollte jeder Protest unterbunden werden.
Um Gewerkschafter zum Schweigen zu bringen, kommt auch die lokale Presse
zum Einsatz, die sie verleumdet und ihre Würde und ihr Privatleben
durch den Schmutz zu zieht. Rachid Malaoui, Generalsektretär der
SNAPAP wurde über ein Jahr lang zum Opfer verschiedener Kampagnen.
Die lokale Tageszeitung L'Echo d'Oran griff ihn in einer Reportage vom
9. April 2002 an. Dieser wahrscheinlich in Auftrag gegebene Artikel, der
sich über mehrere Seiten erstreckte, behandelte sowohl die Aktivitäten
dieser Gewerkschaft als auch das Privatleben ihres Generalsekretärs
und seiner Familie.
Diese Rufmordkampagne, die von den lokalen Behörden der Wilaya von
Oran gegen die SNAPAP geführt wurde, führte in diesem Fall zu
einem Appell an die internationalen Arbeitsorganisationen (ILO und BIT)
aus Protest gegen die Einschüchterungsversuche, denen die Gewerkschafter
ausgesetzt waren.
Zweiter
Teil >>
Fußnoten:
(1) Eine Demonstration
mit Hunderttausenden von Teilnehmern wurde mit äußerster Brutalität
zerschlagen. Es gab drei Tote und Hunderte erlitten Verletzungen. Seither
hat die Regierung ein allgemeines Demonstrationsverbot über Algier
verhängt. (APS, 18. Juni 2001)
(2) Gesetzesdekret Nr. 92-03 vom 30. September 1992 zum Kampf gegen Subversion
und Terrorismus.
(3) Amnesty International, Urgent Appeal, MDE 28/01/2002, Algeria, Boubaker
Kamas, Prolonged secret detention/Fear of "disappearance"/Fear
of ill-treatment, 24.01.2002.
(4) Ein dringender Appell wurde am 10. Februar 2002 vom Kollektiv der
Familien der Verschwundenen in Algerien (CFDA) herausgegeben.
(5) Die Liste von Gefangenen ist im Originaltext nachzulesen. < http://www.algeria-watch.org/fr/mrv/2002/rapport_2002/rapport_2002.htm
>
(6) Me Mahmoud Khelili, La torture en Algérie (1991-2001), <
http://www.algeria-watch.org/mrv/mrvtort/torture_khelili.htm
>
(7) ONDH: Nationales Observatorium der Menschenrechte. Das ONDH hat in
seinen Jahresberichten niemals "Folterungen" aufgeführt.
Es ist höchstens von "Übergriffen" und "Polizeigewalt
und Machtmissbrauch" die Rede. Für das Jahr 1994, am Höhepunkt
des "Kampfes gegen den Terrorismus", führt das ONDH nur
vier Fälle von "Übergriffen" an und für 1996
vierzig Fälle, während doch Tausende Opfer der Folter wurden!
(8) El Watan, 28.02.2002.
(9) RA Miloud Brahimi, ebenda.
(10) 1100 Fälle von extralegalen Hinrichtungen, Algeria-Watch, <http://www.algeria-watch.org/mrv/2002/1100_executions/1100_executions_A.htm>
(11) "Dienstmarke und Pistole". Dieses Phänomen wird gut
beschrieben von einem ehemaligen Offizier der Spezialkräfte: Habib
Souaïdia, Schmutziger Krieg in Algerien, Zürich, 2001, Seite
86.
(12) Siehe den Bericht in: L'Expression vom 11.02.2002.
(13) Siehe die Berichte in: El Moudjahid, 20.02.2001; Liberté,
20.02.2001; Le Matin, 21.02.2001.
(14) Liberté, 27.02.2002.
(15) Le Soir d'Algérie, 17.07.2002.
(16) El Watan, 19.-20.07.2002 und APS, 27.07.2002.
(17) El Watan, 23.-24.08.2002.
(18) El Watan, 22.09.2002.
(19) El Watan, 23.12.2002
(20) Französische Vertretung der ILO (Internationale Arbeitsorganisation).
(21) Siehe den Bericht der FIDH, Pluralisme formel et entraves à
L'exercice du droit syndical, Nr. 349, Dezember 2002.