Algerien: Krieg, Revolten, Unrechtsstaat und sozialer Verfall (Teil 1)

Algerien

Krieg, Revolten, Unrechtsstaat und sozialer Verfall

Bericht zur Menschenrechtslage in Algerien 2002

Bericht erstellt von Salah-Eddine Sidhoum und Algeria-Watch, veröffentlicht von Algeria-Watch im März 2003

Erster Teil

Im Gedenken an Mahmoud Khelili, unseren Gefährten im Kampf für die Menschenwürde, mit dem Versprechen, seinen Kampf fortzuführen.

Inhalt

Resümee
1. Verletzungen individueller und kollektiver Rechte
A. Willkürliche Verhaftungen und Verschwindenlassen
B. Folter und Misshandlungen
C. Extralegale Hinrichtungen
D. Verletzungen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts
E. Gewerkschaftsrechte
2. Die Justiz
3. Die Presse
4. Die Lage in den Gefängnissen
5. Politische Gewalt
6. Revolten und Proteste gegen die Lebensbedingungen
7. Der Kampf der Familien der Verschwundenen
8. Die Lage der Menschenrechtsaktivisten
Fazit

Resümee

Algerien steht Ende 2002 nun das zwölfte Kriegsjahr bevor. Der Krieg begann am 11. Januar 1992. An diesem Tag beendete ein Militärputsch abrupt die ersten freien und pluralistischen Parlamentswahlen. Dies bedeutete auch den Todesstoß für die aufblühende Hoffnung auf Wandel, den der friedliche Prozess der Selbstbestimmung genährt hatte, der als Reaktion auf ein Massaker an über 600 Jugendlichen im Oktober 1988 eingeschlagen worden war. Die vorläufige Bilanz der menschlichen Kosten dieser immer noch andauernden Tragödie ist schrecklich: über 200 000 Menschen mussten ihr Leben lassen, Zehntausende wurden gefoltert, etwa 10000 Menschen « verschwanden », Hunderttausende wurden zu Waisen, knapp 1,5 Millionen Menschen wurden zu Flüchtlingen im eigenen Land und Hunderttausende flohen ins Ausland. Während sich die soziale und wirtschaftliche Lage extrem verschlechterte und nahezu die Hälfte der algerischen Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze lebt, sind Krankheiten wieder aufgetreten, die in Algerien als längst überwunden galten: Typhus, Cholera, Tuberkulose, ganz zu schweigen von sozialen Krankheiten wie Prostitution, Drogenkonsum und Kinderausbeutung.

Diese menschliche Tragödie wird darüber hinaus verschärft durch eine ökologische Katastrophe als Folge der Entwaldung, des Einsatzes von Napalm, der gewaltsamen Vertreibungen, unter deren Last die Städte ersticken, der hemmungslosen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen usw.

Im Jahr 2002 wurden nicht weniger Blut und Tränen vergossen als in den vorausgegangenen Jahren. Etwa 1500 Tote – nach der Zählung der algerischen Presse – wurden der langen Liste der Opfer der nationalen Tragödie hinzugefügt. Der Krieg geht weiter, obwohl von offizieller Seite immer wieder von der « letzten Viertelstunde » gesprochen wird – eine Viertelstunde, die unterdessen über elf Jahre lang währt. Durchkämmungsoperationen, Bombardierungen, mörderische Hinterhalte, Bombenattentate, furchtbare Massaker, Verhaftungen, Folterungen und extralegale Hinrichtungen erinnern daran, dass der Krieg andauert und die Ufer des Friedens noch in weiter Ferne liegen.

Parallel zu diesem mörderischen Krieg erlebt Algerien nun das zweite Jahr eines Zyklus von Revolten und Volksaufständen. 2002 waren davon immerhin 30 der insgesamt 48 Wilaya betroffen.

Insbesondere in der Kabylei mit ihren vier Wilaya (Béjaïa, Tizi-Ouzou, Bouira, Boumerdés) kam es immer wieder zu Protesten, Demonstrationen und Revolten. Die schwere Krise, die die Kabylei seit dem blutigen « schwarzen Frühling » im April 2001 erschüttert, schwelt unaufhörlich fort mit allen politischen und ökonomischen Risiken, die sich aus der offenbar gewollten Verschlechterung der Lage ergeben. Von den zwölf Opfern, die die Aufstände dieses Jahr forderten, sind elf aus der Kabylei.

Im Zuge der Revolten gab es in ganz Algerien 1000 Verletzte und 600 Verhaftungen. Die Ereignisse kosteten seit April 2001 nicht nur mehr als hundert Menschen das Leben, sondern verursachten auch erhebliche Sachschäden. Die Aufständischen richteten ihre Angriffe vor allem auf öffentliche Gebäude (Rathäuser, Finanzämter, Daïra…), die in den Augen der Bürger für Bürokratie und Korruption stehen.

Der Verfall der Gesellschaft, die Verarmung und die verheerenden Folgen des Machtkampfes der Clans, die in ihren verdeckten Kämpfen nicht davor zurückschrecken, legitime Forderungen der Bürger in ihrem Sinne zu instrumentalisieren (wie dies in der Kabylei immer wieder geschieht), haben die politische Krise und das Abgleiten des Landes in immer tieferes Unrecht mit verhängnisvollen Folgen nur weiter verschärft.

Die individuellen und kollektiven Freiheiten werden weiterhin mit Füßen getreten. Demonstrationen werden oftmals gewaltsam zerschlagen, insbesondere in der Hauptstadt Algier, wo seit den tragischen Ereignissen am 14. Juni 2001 Demonstrationen verboten sind (1). Die Repression zielt vor allem auf die Protestbewegung in der Kabylei und andernorts wie auch auf die Familien der « Verschwundenen ».

Unter dem Deckmantel des Ausnahmezustandes, der seit elf Jahren in Kraft ist, und der Sondergesetze im Straf- und Strafverfahrensrecht wurden Verletzungen der Menschenrechte zur alltäglichen Erscheinung. Verhaftungen finden weiterhin außerhalb jedes rechtlichen Rahmens statt, ganz besonders durch den militärischen Geheimdienst DRS (Département du Renseignement et de la Sécurité, ehemalige Sécurité militaire). In der Garde-à-vue-Haft wird weiterhin gefoltert. Es gibt weiterhin Berichte von Entführungen mit anschließendem Verschwindenlassen und extralegalen Hinrichtungen, die von besonders eifrigen Mitgliedern der Geheimdienste, Milizionären und sogar « gewählten Abgeordneten » durchgeführt werden. Die seit vielen Jahren betriebene Verteilung von Waffen an eine bestimmte Kategorie von Bürgern und vor allem die Straflosigkeit sind an der Verbreitung dieser Verbrechen gewiss nicht unschuldig.

Die Lage in den Gefängnissen ist katastrophal. In zahlreichen Aussagen beklagen Häftlinge und Rechtsanwälte die fürchterlichen Haftbedingungen: Überbelegung, Drogen, Krankheiten, darunter auch AIDS, Unterernährung und Gewalt. Diese unmenschlichen Zustände in den Gefängnissen führten in diesem Jahr zu vielen Meutereien mit etwa 50 Toten und über hundert Verletzten.
Die Entwicklungen auf der politischen Bühne waren in 2002 von der Neuwahl des Parlaments und der Kommunal- und Wilaya-Vertretungen bestimmt. Die Wahlabstinenz war dabei sehr hoch. Sie überstieg 50%, trotz manipulierter Zahlen. Das zeigt den unüberwindlichen Graben zwischen den Bürgern und dem herrschenden Regime. Die neue politische Karte, die die Machthaber aus der Tasche zauberten, zielte auf die « Rückkehr » der FLN (Nationale Befreiungsfront, ehemalige Einheitspartei) ins Zentrum der Bühne. Und in der Tat gewann die FLN die absolute Mehrheit bei den Parlamentswahlen und die Mehrheit der Rathäuser und Wilaya-Vertretungen.

Die reale politische Lage ist hingegen gekennzeichnet von einem suizidalen Status quo vor dem Hintergrund von Krieg, Revolten und wütenden Clankämpfen um die Aufteilung der Ölrente. Der politische Pluralismus und die Demokratie sind in Wirklichkeit lediglich Fassaden, hinter denen sich die realen Machtkämpfe abspielen. Die künstliche politische Karte spiegelt nicht die Wirklichkeit der politischen Kräfte wider. Das auf der Grundlage wohldosierter Quoten zusammengesetzte Parlament ist in Wirklichkeit nur der Ort, an dem die anderswo getroffenen Entscheidungen festgeschrieben werden. Die Macht liegt immer noch in den Händen einer kleinen Zahl von Generälen, die vollständige Straflosigkeit genießen. Die Staatsraison sorgt dafür, dass die Strafanzeigen, die im April und Juli 2001 in Frankreich gegen einen der Generäle erstattet wurden, im Sande verliefen.

Wirtschaftliche Erholung ist lediglich ein Wunschtraum. Trotz der substanziellen Erhöhung der Währungsreserven und der deutlichen Verringerung des Schuldendienstes schreitet die Verarmung weiter voran. Zeichen für eine wirtschaftliche Erholung sind nicht erkennbar.
Die algerischen Medien sind dem äußeren Anschein zum Trotz weiterhin unter strikter Kontrolle. Das Fernsehen, vom Volksmund « L’Unique » (Einheitsfernsehen) tituliert, war schon immer das Sprachrohr der Regierung. Die Presse, die während der demokratischen Öffnung von 1989 bis 1991 aufblühte, kämpft seither mit Zensur und Selbstzensur. Ihre Organe wurden zu einem politischen Instrument in den Kämpfen zwischen den verschiedenen Clans innerhalb des Regimes. Und die Journalisten wurden zum Opfer von Druck, physischen Angriffen und rechtlichen Maßnahmen, so dass die ungehinderte Ausübung ihres Berufes unmöglich gemacht wird.

Der vorliegende Bericht liefert eine Studie der Lage der Menschenrechte unter verschiedenen Aspekten in 2002. Da die Menschenrechtsorganisationen und Journalisten ihrer Arbeit nicht ungehindert nachgehen sowie Untersuchungen und Nachforschungen nicht durchgeführt werden können, müssen die hier vorgelegten Ergebnisse zwangsläufig unvollständig bleiben. Bei der Lektüre dieses Berichtes darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass mangels einer von den Machthabern unabhängigen Justiz der 1992 geschaffene Repressionsapparat nicht nur aufrechterhalten, sondern gestärkt wurde, so dass er jederzeit eingesetzt werden kann, wie bei den Revolten im April 2001 in der Kabylei geschehen. Die 1999 vom Präsidenten Bouteflika eingeführte Politik der « zivilen Eintracht » hat nicht dazu beigetragen, dass diejenigen, die sowohl auf der Seite der staatlichen Organe als auch auf der Seite der angeblichen bewaffneten Gruppen Verbrechen begangen haben, belangt werden konnten, sondern erhält vielmehr eine Situation aufrecht, in der die Täter und Auftraggeber Straflosigkeit genießen.

1. Verletzungen individueller und kollektiver Rechte

A. Willkürliche Verhaftungen und Verschwindenlassen

Da die verfassungswidrigen Sondergesetze vom 30. September 1992 (2) aufgrund ihrer Aufnahme ins Straf- und Strafverfahrensrecht immer noch in Kraft sind, finden weiterhin Verhaftungen von Bürgern statt, die die elementarsten Regeln der Achtung der Menschenwürde verletzen: Entführungen auf offener Straße oder am Arbeitsplatz, nächtliche Verhaftungen am Wohnort durch bewaffnete Männer, die weder ihre Identität noch den Dienst, für den sie arbeiten, angeben. Haftbefehle werden im allgemeinen nicht ausgestellt. Der Haftort wird den Familienangehörigen nicht genannt, so dass diese angesichts der vielen Tausenden von entführten Bürgern und « Verschwundenen » im Laufe dieses Krieges und bis zum heutigen Tage in größter Sorge sein müssen. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als sich dem Kampf der Familienangehörigen anzuschließen und in Kommissariaten, Gendarmeriebrigaden, Milizlokalen, Militärkasernen und Haftzentren des DRS auf die Suche zu gehen. Zumeist ist es allerdings das Opfer selbst, das aus der Haft heraus mit der Hilfe eines Anwalts oder eines Familienangehörigen eines anderen Häftlings seine Familie über seinen Haftort benachrichtigt.

Einige Beispiele für diese Praktik des Unrechtsstaates:
Boubekeur Kamas, wohnhaft in El Khroub (Constantine), wurde am 9. Januar 2002 um 22 Uhr in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten verhaftet, die sich als Mitglieder der Sécurité militaire ausgaben. Weder dem verhafteten Bürger noch seiner Familie wurde ein Haftbefehl oder ein Dienstausweis vorgelegt. Die Eltern wandten sich am folgenden Tag an die Sicherheitsdienste der Stadt, die rundweg bestritten, etwas mit dieser Verhaftung zu tun zu haben. Boubekeur Kamas (3) wurde über 14 Tage lang an einem geheimen Ort festgehalten. Erst am 26. Januar, also 17 Tage nach seiner Verhaftung, erfuhr seine Familie, dass er sich im Gefängnis von Skikda befand und der « Unterstützung für eine terroristische Vereinigung » beschuldigt wurde. Sein Rechtsanwalt verlangte eine medizinische Untersuchung wegen des Verdachts, dass er im Laufe des Verhörs gefoltert worden war. Diese Untersuchung wurde erst vier Monate später durchgeführt. Der Gerichtsarzt stellte trotz der langen Zwischenzeit Narben an bestimmten Körperteilen (besonders an Handgelenken und Knöcheln) fest. Boubekeur Kamas wurde neun Monate in Untersuchungshaft festgehalten. Im Oktober 2002 endete der Prozess mit einem Freispruch.

Omar Toumi, wohnhaft in Eucalyptus (El Harrach, Algier) verließ seine Wohnung am 26. Januar 2002, um ins Krankenhaus zu gehen. Er kam nicht zurück. Seine Familie suchte in Kommissariaten und Gerichten vergebens nach ihm. Am 1. Februar 2002 erhielt der Vater einen anonymen Telefonanruf eines Bürgers, der ihm mitteilte, dass er zusammen mit seinem Sohn im Zentralkommissariat von Algier bis zum 31. Januar 2002 inhaftiert war und dieser am 2. Februar vor Gericht gestellt werden sollte. Seiner Familie zufolge wurde Omar Toumi am 3. Februar vom Zentralkommissariat ins Zentrum der Sécurité militaire von Châteauneuf verlegt und schließlich am 5. Februar wieder ins Zentralkommissariat von Algier verbracht. Am 11. Februar 2002 wurde Frau Toumi vom Staatsanwalt mitgeteilt, dass ihr Sohn am 7. Februar dem Ermittlungsrichter vorgeführt und im Gefängnis von El Harrach (Algier) inhaftiert worden war. Sie erhielt die Erlaubnis, ihn am 18. Februar 2002 zu besuchen. Dem von der Familie beauftragten Rechtsanwalt zufolge wird Omar Toumi der « Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung » beschuldigt.

Diese polizeiliche Verfolgung geht in Wirklichkeit auf den 27. Dezember 2001 zurück. An diesem Tag stellten sich am Wohnort der Familie drei bewaffnete Zivilisten als Polizisten auf der Suche nach Omar vor. Da sie ihn nicht antrafen, stießen sie Zeugenaussagen seiner Familie zufolge Drohungen aus: « Wenn er sich nicht stellt, werden wir ihn verschwinden lassen, wie wir es mit seinem Bruder getan haben. » Als Omar Toumi erfuhr, dass die Polizei nach ihm suchte, und weil er befürchtete, wie 1994 wieder gefoltert zu werden, verließ er die Familienwohnung für einige Tage.

Am 28. Dezember 2001 tauchten erneut vier bewaffnete Zivilisten an der Wohnung der Familie auf. Unter den vier Personen war einer der bewaffneten Zivilisten, die bereits am Vortag da gewesen waren. Da sie Omar wieder nicht antrafen, misshandelten die bewaffneten Zivilisten den Vater und brachten ihn unter Anwendung von Gewalt ins Kommissariat von Eucalyptus (El Harrach).

Omar Toumi kehrte am 23. Januar 2002 zu seiner Familie zurück und nahm Kontakt mit seinem Rechtsanwalt auf. Drei Tage später wurde er auf dem Weg ins Krankenhaus auf offener Straße entführt. (4)

Omar Toumi ist ein ehemaliger politischer Gefangener, der nach seiner Verhaftung 1994 brutal gefoltert und schon einmal wegen « Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung » verurteilt worden war. Er wurde 1999 im Rahmen der « zivilen Eintracht » freigelassen. Sein Bruder Saïd wurde 1994 von Sicherheitsdiensten entführt und ist seither verschwunden.

Ahmed Ouali, geboren am 23. Januar 1959, wohnhaft in Algier, Händler, ehemaliger Aktivist der FIS, wurde am 10. Januar 2002 zusammen mit seinem Bruder Fouad und seinem Sohn Mohamed von Zivilisten verhaftet, die mit drei als Privatwagen getarnten Polizeifahrzeugen vorfuhren. Diese Personen gaben ihre Identität nicht an und legten keinen Haftbefehl vor. Später stellte sich heraus, dass es sich um Mitarbeiter der Sécurité militaire (DRS) handelte. Während seiner elftägigen Haft in der Kaserne von Ben Aknoun wurde er brutal gefoltert, wie er gegenüber seinem Anwalt aussagte. Am 21. Januar 2002 wurde er dem Staatsanwalt vorgeführt. Er wurde der Mitgliedschaft in einer « terroristischen » Organisation beschuldigt und im Gefängnis von El Harrach inhaftiert (Haftnummer 117314).

Mohamed Ouali, geboren am 31. Januar 1985, also minderjährig, wohnhaft in Algier, wurde am selben Tag wie sein Vater Ahmed Ouali und sein Onkel Fouad Ouali (10. Januar 2002) im Laden seines Vaters, in dem er arbeitete, von bewaffneten Zivilisten der Sécurité militaire entführt. Sie fuhren mit drei als Privatwagen getarnten Polizeifahrzeugen vor, darunter ein Peugeot 205 und ein Peugeot 206. Die bewaffneten Zivilisten nahmen in mit zur Wohnung seiner Großmutter, wo sie seinen Onkel Fouad Ouali verhafteten. Er wurde elf Tage in der Kaserne von Ben Aknoun inhaftiert und einem brutalen Verhör unterzogen. Er wurde am 21. Januar 2002 dem Ermittlungsrichter vorgeführt und vorläufig freigelassen. Er konnte daher seine Familie über das Schicksal seines Vaters und seines Onkels im Zentrum von Châteauneuf und ihre Inhaftierung in El Harrach unterrichten.

Abdelkrim Khider, 34 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdes), wurde zusammen mit seinem Nachbarn und Freund Brahim Ladada am Nachmittag des 23. März 2002 in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten in Begleitung von uniformierten Polizisten des Kommissariats von Dellys verhaftet. Die Wohnung wurde durchsucht. Der Familie wurde am folgenden Tag mitgeteilt, dass er in die Kaserne von Châteauneuf (Algier) verbracht worden war. Angaben zu den Gründen seiner Verhaftung wurden nicht gemacht. Am 3. April, zum Zeitpunkt der maximalen Dauer der Garde-à-vue-Haft (12 Tage nach dem Sondergesetz vom 30. September 1992), hatte die Familie noch immer keine Informationen über den Verbleib ihres Sohnes erhalten. Unterdessen wurde er angeblich einem Ermittlungsrichter vorgeführt und der Mitgliedschaft in einer « bewaffneten terroristischen Gruppe » und der Befürwortung der Aktionen dieser Gruppe beschuldigt. Erst am 11. April erfuhr die Familie, dass er im Gefängnis von Serkadji (Algier) inhaftiert war. Am 13. April erhielt sie die Erlaubnis, ihn im Gefängnis zu besuchen, und erfuhr aus dem Munde ihres Sohnes, dass er im Zentrum von Châteauneuf gefoltert worden war. Herr Khider stand in Kontakt zum algerischen Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Rachid Mesli, der sich als Flüchtling in der Schweiz aufhielt und gegen den ein internationaler Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer « bewaffneten terroristischen Gruppe » ergangen war.

Brahim Ladada, 30 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdés) wurde am Nachmittag des 23. März 2002 in seiner Wohnung nach einer Hausdurchsuchung von bewaffneten Zivilisten in Begleitung von Polizisten der Stadt Dellys zusammen mit seinem Freund Abdelkrim Khider verhaftet. Die festnehmenden Personen gaben weder ihre Identität an noch legten sie einen Haftbefehl vor. Am nächsten Tag wurde bekannt, dass er in die Kaserne von Châteauneuf (Algier) verbracht worden war. Am 3. April, zum Zeitpunkt der maximalen Dauer der Garde-à-vue-Haft, hatte die Familie noch immer keine Angaben über den Verbleib ihres Sohnes erhalten. Erst am 11. April erfuhr sie, dass er im Gefängnis von Serkadji (Algier) inhaftiert war. Am 13. April erhielt sie die Erlaubnis, ihn im Gefängnis zu besuchen, und erfuhr, dass er der Mitgliedschaft in einer « bewaffneten terroristischen Gruppe » beschuldigt wurde. Er war wie sein Freund im Zentrum des DRS in Châteauneuf gefoltert worden. Herr Ladada stand in Kontakt zum algerischen Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Rachid Mesli, der sich als Flüchtling in der Schweiz aufhielt und gegen den ein internationaler Haftbefehl wegen Zugehörigkeit zu einer « bewaffneten terroristischen Gruppe » ergangen war.

Tahar Fassouli, ca. 30 Jahre, Händler, wohnhaft in Surcouf, einem Dorf in der Nähe von Ain Taya in 30 km Entfernung von Algier, wurde am 10. April 2002 von Mitarbeitern der Sécurité militaire in Zivilkleidung verhaftet. Er wurde wahrscheinlich ins Zentrum von Ben Aknoun verbracht, wo er eine Woche lang in geheimer Haft gehalten und gefoltert wurde. Es ist davon auszugehen, dass seine Verhaftung in Zusammenhang mit seinen Beziehungen zu dem algerischen Rechtsanwalt Rachid Mesli, der sich im Schweizer Exil befindet, stand.

Mohamed Yahi, 28 Jahre, wohnhaft in Lassouaf in der Nähe von Dellys (Boumerdés), Mitarbeiter in der Metzgerei von Brahim Ladada, wurde Aussagen seiner Familie zufolge am 25. Juni 2002 in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten der Sécurité militaire der Stadt Dellys verhaftet. Die Familie erhielt keine Informationen oder Angaben über die Gründe der Verhaftung. Es hieß, er sei ins Zentrum der Sécurité militaire von Blida (Haouch Chnou) verbracht worden. Am 17. Juli, also 22 Tage nach seiner Verhaftung, hatte die Familie noch immer keine Informationen erhalten. An diesem Tag machte Amnesty International seinen Fall im Rahmen einer « Urgent Action » öffentlich. Am 1. August erklärte AI, dass dieser Bürger im Militärgefängnis von Blida inhaftiert war und sein Bruder ihn besuchen konnte. Seine Familie kennt weder die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, noch die Gründe, weshalb er vor ein Militärtribunal und nicht vor ein Zivilgericht gestellt wurde.

Azeddine Ladada, 28 Jahre, Bruder von Brahim Ladada, wohnhaft in Dellys (Boumerdés), Mitarbeiter der Familienmetzgerei, wurde am 2. Juli 2002 in seiner Wohnung von Mitgliedern der Sécurité militaire verhaftet. Er wurde 11 Tage lang an einem geheimen Ort festgehalten und dann ins Gefängnis von El Harrach (Algier) verbracht.

Samir Aïssani, 30 Jahre, wohnhaft in Aïn Taya (Algier), wurde am 18. Juli 2002 in seiner Wohnung in Gegenwart seiner Familie von bewaffneten Zivilisten der Sécurité militaire ohne weitere Angaben zu den Gründen der Verhaftung und zum Haftort verhaftet. Am 25. Juli hatte die Familie noch immer keine Informationen erhalten. An diesem Tag machte Amnesty International seinen Fall im Rahmen einer « Urgent Action » bezüglich seiner Verhaftung und seines Verschwindens öffentlich. AI zufolge könnte seine Verhaftung in Zusammenhang mit einem Telefongespräch stehen, das er einige Tage vor seiner Verhaftung mit einem im Ausland befindlichen algerischen Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivisten führte und bei dem er von seiner Absicht sprach, am 18. Juli nach Frankreich zu reisen, dem Tag seiner Verhaftung. Sein Reisepass und sein Personalausweis wurden bei seiner Freilassung konfisziert.

Hocine Rachedi, 28 Jahre, wohnhaft in Relizane, wurde am 2. Oktober 2002 um 10 Uhr an seinem Wohnort und in Gegenwart seines Nachbarn Larbi Benamara von drei Personen in Zivilkleidung verhaftet, die mit einem als Privatwagen getarnten Polizeifahrzeug des Typs Renault Express mit weißer Farbe und Kennzeichen von Algier vorfuhren. Nach Angaben der örtlichen Sektion der LADDH wurde dieses Fahrzeug von Mitarbeitern der Sécurité militaire von Relizane (unter der Leitung von Kommandant Mouloud) eingesetzt. Zunächst bestritten die von der Familie des Opfers kontaktierten lokalen Behörden jede Verwicklung in die Entführung. Hocine Rachedi wurde von der Sécurité militaire des CTRI von Relizane am 2. Oktober während des ganzen Tages mit Elektroschocks gefoltert. Er wurde einem gewissen Mohamed Labad, wohnhaft in einer Gemeinde in 30 km Entfernung von Relizane, gegenübergestellt. Dieser behauptete, dass Herr Rachedi den Briefwechsel von terroristischen Gruppen in Relizane und Tlemcen besorgte, was letzterer allerdings bestritt. Am Abend des 3. Oktober wurde er in die Kaserne Magenta von Oran verbracht, wo er weiter verhört, aber nicht mehr gefoltert wurde. Am 4. Oktober wurde er einer Person gegenübergestellt, die angeblich einen der Briefe von Herrn Rachedi empfangen haben soll. Beide Männer bestritten, sich je zuvor begegnet zu sein. Beide Männer wurden am 7. Oktober dem Ermittlungsrichter vorgeführt und der « Hilfe und Unterstützung für eine terroristische Vereinigung » beschuldigt. Herr Rachedi wurde im Gefängnis von Bel Hacel inhaftiert. Seiner Familie und der örtlichen Sektion der LADDH zufolge handelt es sich dabei um ein Konstrukt der SM und des Chefs der lokalen Miliz, denn beim Verhör im CTRI von Relizane wurde er vor allem über die Namen der Personen, die in Kontakt zur LADDH (Ligue algérienne de défense des droits de l’homme) standen, und über die Forderungen der Familien der « Verschwundenen » befragt. Seine Folterer hielten ihm die Aussage seine Bruders Belkacem vor, die dieser bezüglich der Entführung ihres Vaters durch die Miliz eines gewissen Fergane bei dem Prozess gemacht hatte, den letzterer wegen Verleumdung gegen Herrn Hadj Smain, dem örtlichen Vertreter der LADDH in Relizane, angestrengt hatte.
Es sei daran erinnert, dass der Vater des Opfers, Herr Rachedi Abdelkader, 74 Jahre, am 2. August 1995 von den Milizionären von Relizane entführt worden war und seither verschwunden ist.

Die Sektion der LADDH in Relizane veröffentlichte am 7. Oktober 2002 ein Kommuniqué über die willkürliche Verhaftung von mehr als einem Dutzend Personen am 30. September und 1. Oktober 2002, die über eine Woche lang in geheimer Haft festgehalten wurden und denen jeder Kontakt mit der Außenwelt oder einem Rechtsbeistand verwehrt wurde. Ohne das Wissen ihrer Familien wurden sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl gegen sie erließ. Unter diesen Personen befanden sich:
· Belhachmi Lazrag, Milizionär
· Mohamed Benabdelkader, Kommunalgardist
· Halim Benzohra
· Ahmed Amrani, Ex-Aktivist der FIS (Ex-Häftling)
· Adda Bouras, Ex-Aktivist der FIS (Ex-Häftling)
· Djillali Benmohamed, Sportlehrer an einem Gymnasium
· Abdelhalim Lakdjae
· Mohamed Barkaoui
· Houcine Laref, Ex-Aktivist der FIS
· Ameur Kiad
· Hadji …, 70 Jahre.

Die oben genannten Personen tauchten nach mehreren Tagen geheimer Haft wieder auf. Dies gilt nicht für drei anderen Fälle von « Verschwindenlassen » im Jahr 2002, deren Opfer bis zum Tage der Abfassung des vorliegenden Berichtes nicht wieder aufgetaucht sind. Es handelt sich um folgende Bürger:

Abdelkader Mezouar, geboren am 6. März 1959, unverheiratet, Mechaniker, wohnhaft in Khemis El Khechna (Boumerdés), wurde an seinem Arbeitsplatz (eine Autowerkstatt, in der er die Nacht verbrachte) in Aïn Taya am 2. Juli 2002 um drei Uhr morgens von vier bewaffneten Personen verhaftet, die mit einem als Privatwagen getarnten Polizeifahrzeug vom Typ Clio mit Kennzeichen von Algier vorfuhren. Vier Tage nach seiner Entführung suchten zwei Personen in dem selben Fahrzeug (Clio) seinen Vater auf und teilten ihm mit, dass « sich die Mühe nicht lohne, seinen Sohn zu suchen » und dass er « in einer unserer Kasernen in Bouzaréah oder Hydra unter einem anderen Namen mit einer Haftnummer » sei.

Angaben seines Vaters zufolge wurde der Wagen des Opfers, die Schlüssel seiner Werkstatt und Material in einem Schätzwert von 1 Million Dinar von den Gendarmen beschlagnahmt. Des weiteren sagte der Vater aus, dass sein Sohn mit seinem Nachbarn, einem Mitarbeiter der Sécurité militaire, in Streit lag, da letzterer seine Autowerkstatt schließen lassen wollte.
Der Vater schrieb Briefe an den Staatspräsidenten, das Justizministerium, den Staatsanwalt und die Kommission für Menschenrechte. Eine Anzeige wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgegeben.

Nach Informationen, die die Familie erhalten hatte, habe der Staatspräsident beim Militärtribunal von Blida die Eröffnung einer Untersuchung gefordert. Der Militärstaatsanwalt bestellte den Vater des « Verschwundenen » ein und hörte ihn an. Dem Vater zufolge hat die Gendarmerie von Hraoua (Boumerdés) angesichts der Reaktion des Präsidialamtes ihn aufgefordert, das Fahrzeug seines Sohnes abzuholen, was der Vater allerdings mit folgenden Worten kategorisch ablehnte: « Ich will zuerst meinen Sohn abholen! »

Kamel Boudahri, geboren am 24. März 1977 in Mostaganem, wohnhaft in Mostaganem, Sohn von Abdelkader und Fatama Zahaf, Student der Wirtschaftwissenschaften, wurde am 11. November 2002 um 16.30 Uhr zusammen mit seinem Bruder Mohamed von Militärs entführt. Er wurde mehrere Stunden lang in den Räumen des Militärsektors von Mostaganem einem brutalen Verhör unterzogen, um schließlich um 21 Uhr von den Schlägen traumatisiert freigelassen zu werden. Am nächsten Morgen teilten die Entführer der Familie Boudahri mit, dass ihr Sohn Kamel die Flucht ergriffen habe, um sich mit zwei anderen gesuchten Personen den Maquis in der Umgebung der Wilaya von Relizane anzuschließen, und dass sie auf ihn geschossen hätten, ihm aber die Flucht gelungen sei. Ähnliche Szenarios spielten sich bereits in den blutigsten Jahren der Repression ab. Es ist nicht verwunderlich, wenn es in einigen Wochen heißt, Kamel sei « bei einem Zusammenstoß mit den Sicherheitskräften getötet worden. » Das ist die am häufigsten eingesetzte Vorgehensweise, um eine extralegale Hinrichtung zu verschleiern.

Mohamed Briki, 24 Jahre, wohnhaft in Mostaganem,, Sohn von Mohamed und Zohra Dahmane, Lehrer, wurde am 11. November 2002 um 18 Uhr in der Wohnung der Familie von denselben Personen, die den Bürger Boudahri entführten, entführt und ist seither verschwunden.

Im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen in der Kabylei und der Protestbewegung, die nun seit 2 Jahren aktiv ist, kam es zu zahlreichen Verhaftungen. Eine Repressionswelle mit unzähligen Verhaftungen traf die verschiedenen Vereinigungen, die im Anschluss an den Volksaufstand im Frühjahr 2001 gegründet wurden und von den Behörden unbehelligt fast ein Jahr lang ihre Aktivitäten entfalten konnten (Stadtteil-, Stadt- und Dorfkomitees; CADC: Koordination der Ourouch, Daïra und Gemeinden). (5)

Auch in Algier wurden viele Bürger in Zusammenhang mit den Ereignissen in der Kabylei verhaftet. Es traf meist Studenten bei Solidaritätsdemonstrationen auf dem Universitätsgelände in Algier, wie zum Beispiel am 18. Mai 2002 in der Universität von Bouzaréah bei einem Besuch des Staatspräsidenten anlässlich der Einweihung einer Universitätsbibliothek. Diese Gelegenheit nutzten die Studenten, um gegen die Repression in der Kabylei und gegen die willkürlichen Verhaftungen zu protestieren. 19 Studenten wurden verhaftet und im Gefängnis von El Harrach inhaftiert.

Liste der verhafteten Studenten:
1. Samir Larabi, 26 Jahre,
2. Omar Akhrouf, 25 Jahre,
3. Ghanem Ben Tayeb, 27 Jahre,
4. Madjid Gherab, 24 Jahre,
5. Amer Boumghar, 25 Jahre,
6. Nourdine Benaoues, 23 Jahre,
7. Amine Ben Daoud, 22 Jahre,
8. Sofiane Bessa, 20 Jahre,
9. Nabil Amokrane, 21 Jahre,
10. Saïd Belkis, 21 Jahre,
11. Larbi Madjbour, 22 Jahre,
12. Slimane Rezzik, 28 Jahre,
13. Hassen Ouali, 26 Jahre,
14. Rachid Chaibi, 25 Jahre,
15. Madjid Hamidi, 27 Jahre,
16. Ahcène Ghrichi, 22 Jahre,
17. Abdelkrim Imoune, 22 Jahre,
18. Omar Bourbaba, 21 Jahre,
19. Boudjemaâ Medjkoun, 21 Jahre

Sie wurden am 27. Mai 2002 vom Staatspräsidenten begnadigt, nachdem sie am Vorabend verurteilt worden waren. (Siehe Kapitel Die Justiz)
Abderrahmane Khelil, Mitglied der LADDH und von SOS-Disparus, und Sid-Ahmed Mourad, Aktivist der FFS, wurden am 19. Mai 2002 einen Tag nach der Studentendemonstration gegen den Staatspräsidenten um 11 Uhr von Polizisten in einem Café gegenüber der Universität von Bouzaréah (Algier) verhaftet. Sie wurden bei der Sûreté der Daïra von Bouzaréah in Garde-à-vue-Haft genommen und am 20. Mai vor das Gericht von Bir Mourad Raïs gestellt. Gegen sie erging ein Haftbefehl wegen « Aufstachelung zur illegalen Zusammenrottung und Gefährdung der öffentlichen Ordnung ».

B. Folter und Misshandlungen

Die Folter wurde seit Januar 1992 praktisch institutionalisiert. In allen Haftzentren (Kommissariaten, Gendarmeriebrigaden, Kasernen und Zentren des DRS) werden die gleichen Praktiken angewendet. Eine recht umfassende Untersuchung dieser unmenschlichen Praktik führte 2001 der Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Mahmoud Khelili durch (6). Darin wird ein Überblick über die « Techniken » und eine Liste der wichtigsten Zentren, in denen Folter eingesetzt wird, gegeben.

Der vom algerischen Staat ratifizierte Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte stellt allerdings in Artikel 7 unmissverständlich fest: « Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. » In Artikel 2 der Konvention gegen die Folter heißt es: « Keine außergewöhnlichen Umstände – ob ein Land im Kriegszustand oder in Kriegsbedrohung ist, von interner politische Instabilität oder Notsituationen bedroht ist – dürfen als Rechtfertigung für Folter dienen. »

Die lange Dauer der Garde-à-vue-Haft (12 Tage), die vom sogenannten anti-« terroristischen » Sondergesetz vom 30. September 1992 zugelassen wird, bildet das Einfallstor für alle möglichen Übergriffe und Misshandlungen. Die zumeist im Rahmen des « Kampfes gegen den Terrorismus » verhafteten Bürger werden im allgemeinen für diesen vom Sondergesetz vorgesehenen Zeitraum, mitunter aber auch länger, in geheimer Haft gehalten und von der Außenwelt abgeschnitten, was die Familien in größte Sorge versetzt. Während dieser geheimen Haft werden Übergriffe, Misshandlungen und Folterungen begangen.

Stockschläge, Verprügeln und die « Chiffon »-Technik sind weit verbreitete Praktiken. Die « entwickelteren » Techniken (Elektroschocks, Aufhängen an Handgelenken oder Knöcheln, die « Leiter » usw.) werden vor allem in den Zentren des DRS wie in Châteauneuf und in bestimmten anderen Haftzentren eingesetzt.

Das dieser erniedrigenden Gewalt ausgesetzte Opfer wird dadurch gezwungen, falsche Geständnisse abzulegen und Aussageprotokolle, mitunter mit verbundenen Augen, zu unterzeichnen. Diese Geständnisse dienen dann vor Gericht als Beweise für die Verurteilung des Opfers.

Die Folter betrifft nicht nur im Rahmen des « Kampfes gegen den Terrorismus » verhaftete Bürger. Es ist auch vorgekommen, dass im Zuge der Ereignisse in der Kabylei verhaftete jugendliche Demonstranten in den Gendarmeriebrigaden und Polizeikommissariaten gefoltert und anschließend nackt auf die Straße geworfen wurden.

Der seit elf Jahren geltende Ausnahmezustand, das Sondergesetz vom September 1992 und die den Mitarbeitern aller Sicherheitsdienste zugesicherte Straflosigkeit haben diese Praktik zweifellos in erheblichem Maße gefördert. Die von den Opfern oder ihren Anwälten bei Gericht eingereichten Anzeigen verlaufen fast immer im Sande.

Während die staatlichen Behörden und die mit ihnen verbundenen Menschenrechtsorganisationen (ONDH) (7) wie auch die Medien jahrelang den massiven und häufigen Einsatz der Folter bestritten, haben sie unterdessen ihre Existenz eingeräumt, wobei sie allerdings ihr Ausmaß und ihren systematischen Einsatz leugnen. Farouk Ksentini, Präsident der CNPPDH (Nationale Beratungskommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, staatlich, Nachfolgeorganisation des ONDH), sagte bei einem von einer Tageszeitung veranstalteten Forum: « Es steht fest, dass Algerien ein Land ist, in dem gefoltert wird, in dem es kein Recht gibt. » (8)

Die Folter wird nicht nur im « Kampf gegen den Terrorismus » eingesetzt, sondern bei fast allen Festnahmen und Verhaftungen durch einen Mitarbeiter eines der Sicherheitsdienste. Ein algerischer Rechtsanwalt stellte fest: « Die Folter ist zu einer Art Gewohnheitsrecht geworden. Es wird aus Gewohnheit, geradezu automatisch gefoltert. » (9) Trotz der Hunderte von Fällen, in denen bekanntermaßen gefoltert wurde, wird von staatlicher Seite keine ernsthafte Untersuchung angestrengt, und keine einzige Strafe wurde gegen einen Folterer verhängt.

Zehn Fälle seien beispielhaft für diese Praktik angeführt, die auch im Jahr 2002 eingesetzt wurde:

Boubekeur Kamas, wohnhaft in Khroub (Constantine), wurde am 9. Januar 2002 in seiner Wohnung von Mitarbeitern der Sécurité militaire verhaftet, 14 Tage lang (zwei Tage länger als gesetzlich erlaubt) in geheimer Haft gehalten und brutal gefoltert: Prügel, Peitschenhiebe, « Chiffon »-Technik, der « Stuhl ». Der zuständige Richter lehnte seinen Antrag auf eine medizinische Untersuchung ab. Diese Entscheidung wurde allerdings im Revisionsverfahren aufgehoben. Vier Monate nach den Folterungen konnte er von einem Arzt untersucht werden, der noch Spuren der Folter feststellte.

Ahmed Ouali, 42 Jahre, wohnhaft in Algier, wurde am 10. Januar 2002 in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten der Sécurité militaire entführt und in der Kaserne von Ben Aknoun brutal gefoltert: Aufhängen an den Handgelenken (Folterspuren wurden von seinem Anwalt bei einem Besuch im Gefängnis von El Harrach festgestellt), Elektroschocks an empfindlichen Körperstellen, « Chiffon »-Technik und « Einflößen » von Schmutzwasser. Als er sich weigerte, ein Protokoll unbesehen zu unterzeichnen, verprügelten ihn seine Folterer so, dass sie ihm dabei die Zähne ausschlugen. Dann wurde er mit Gewalt gezwungen, das Protokoll mit verbundenen Augen zu unterzeichnen. Der Staatsanwalt stellte Folterspuren und ausgeschlagene Zähne fest.
Fouad Ouali, 30 Jahre, wohnhaft in Algier, wurde am 10. Januar 2002 zur gleichen Zeit wie sein Bruder Ahmed Ouali in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten der Sécurité militaire entführt. Seiner Aussage gegenüber seinem Anwalt zufolge wurde er in der Kaserne von Ben Aknoun gefoltert, obwohl er an Diabetes leidet und fast bewusstlos war. Er wurde in einen Raum gebracht, der speziell für die Folter bestimmt war. Mit nacktem Oberkörper musste er sich auf eine nasse Zementplatte legen und wurde an vier Ringen in den Ecken der Platte festgeschnallt. Ein Folterer bespritzte seinen Brustkorb mit Wasser und versetzte ihm elektrische Schläge. Außerdem kamen die « Chiffon »-Technik und das Aufhängen an den Handgelenken zum Einsatz. Die Folter dauerte drei Tage. Er wurde um drei Uhr morgens gezwungen, ein Aussageprotokoll mit verbundenen Augen zu unterzeichnen. Aufgrund der Diabetes entzündeten sich die durch die Schläge herbeigeführten Wunden an seinen Beinen. Sein Rechtsanwalt stellte bei einem Besuch im Gefängnis von El Harrach fest, dass die Infektion der Wunden an seinen Beinen mehrere Tage lang nicht behandelt worden war und ein Auge stark geschwollen und blutunterlaufen war.
Mohamed Ouali, 17 Jahre, wohnhaft in Algier, wurde am 10. Januar 2002 im Laden seines Vaters, wo er arbeitete, von bewaffneten Zivilisten der Sécurité militaire entführt. Er wurde vollkommen nackt in eine Einzelzelle in der Kaserne von Ben Aknoun eingesperrt. Er wurde zwei gewaltsamen Verhören mit Ohrfeigen, Faustschlägen und Stockhieben unterzogen. Das Opfer hörte in einem angrenzenden Raum die Schreie seines Vaters und seines Onkels, die gefoltert wurden.

Abdelkrim Khider, 34 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdés), wurde am 23. März 2002 in seiner Wohnung verhaftet und ins Zentrum von Châteauneuf (Algier) verbracht. Er wurde vollkommen nackt eingesperrt und von Mitarbeitern der Sécurité militaire gefoltert.
Brahim Fateh Ladada, 30 Jahre, wohnhaft in Dellys (Boumerdés), wurde am Nachmittag des 23. März 2002 in seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten in Begleitung von Polizisten der Stadt Dellys verhaftet. Er wurde in Châteauneuf vollkommen nackt in eine Zelle eingesperrt. Er sagte gegenüber seiner Familie und seinem Rechtsanwalt, dass er während der Garde-à-vue-Haft gefoltert wurde.

Tahar Fassouli, 30 Jahr, Händler, wohnhaft in Surcouf in der Nähe von Aïn Taya (Algier), wurde im April 2002 von Sicherheitsdiensten verhaftet und eine Woche lang in einer Militärbasis, die er nicht näher lokalisieren konnte, festgehalten und 4 Tage lang gefoltert: Stockhiebe, « Badewannen »-Technik. Der Grund für seine Verhaftung sollen seine Kontakte mit dem im Schweizer Exil befindlichen Menschenrechtsaktivisten RA Rachid Mesli sein. Bei seiner Freilassung wies sein Körper noch Spuren der Folter auf.

Djaffar Benmesbah, Aktivist des RCD, wohnhaft in Algier, wurde am 29. Mai 2002 in seiner Wohnung von drei Personen eineinhalb Stunden lang gefoltert. Sein ganzer Körper wurde mit Messerschnitten traktiert. Diesem Bürger, der am Vorabend dieser Misshandlungen an einer Kampagne zum Boykott der Parlamentswahlen in Algier teilgenommen hatte, war von denselben Personen damit gedroht worden, seine Frau und seine Tochter zu entstellen, wenn er sich am 30. Mai in Algier (am Tag der Wahlen) sehen lassen sollte. (Canal+ und RTBF am 2. Juni 2002)

Hocine Rachedi, 28 Jahr, wohnhaft in Relizane, wurde am 2. Oktober 2002 von drei Mitarbeitern der Sécurité militaire an seiner Wohnungstüre entführt. Er wurde im CTRI von Relizane den ganzen Tag lang mit elektrischen Schlägen gefoltert, was zu Verbrennungen am Ohrläppchen führte. Am nächsten Tag wurde er in die Kaserne Magenta von Oran verbracht.

Mohamed Fodila, wohnhaft in Bourouba (Algier), Maler, wurde im Dezember 2002 in der Nähe seiner Wohnung von bewaffneten Zivilisten entführt. Nach mehreren Tage der Suche fand seine betagte Mutter heraus, dass ihr Sohn im Polizeikommissariat von Algier inhaftiert und schwer gefoltert worden war. Da seine Schulter dadurch ausgerenkt worden war, wurde er ins Militärkrankenhaus von Ain Naâdja gebracht (RA M. Khelili in einer Erklärung vom 31. Dezember 2002). Nach 12 Tagen Garde-à-vue-Haft wurde er dem Gericht von Hussein Dey (Algier) vorgeführt.

C. Extralegale Hinrichtungen

Die extralegalen Hinrichtungen sind im Laufe dieses Jahres deutlich zurückgegangen im Vergleich zu den vorausgegangenen Jahren und insbesondere zu den ersten sieben Kriegsjahren, als diese Praktiken im Rahmen des Programms der politischen Ausrottung von den Putschisten planmäßig eingesetzt und Tausende von Bürgern unter dem Vorwand des « Kampfes gegen den Terrorismus » hingerichtet wurden (10). Die algerischen Zeitungen berichten täglich über Hinrichtungen angeblicher Terroristen durch die Sicherheitskräfte. Allerdings werden weder Nachforschungen über die tatsächlichen Verwicklungen dieser Personen in terroristische Aktivitäten angestellt noch Angaben über die genauen Umstände ihrer « Neutralisierung » gemacht.

Wie in anderen Fällen von Menschenrechtsverletzungen herrscht auch im Falle von extralegalen Hinrichtungen im allgemeinen Straflosigkeit. Meistens kommen die Täter der extralegalen Hinrichtungen mit einer großen Zahl von Opfern (z.B. Massaker im Oktober 1988, extralegale Hinrichtungen in den 90er Jahren und das Morden im Frühjahr 2001 in der Kabylei) ungeschoren davon.

Die Militarisierung der Gesellschaft durch die Verteilung von Waffen an bestimmte Kategorien von Bürgen, aber auch der Geist des « El carta oua el Kabous » (11), der bei den Sicherheitsdiensten und Milizen, die über dem Gesetz zu stehen glauben, stark verbreitet ist, führen dazu, dass es beim geringsten Anlass zum Einsatz von Schusswaffen kommt. Die Presse berichtet von zahlreichen Fällen, in denen Militärs, Polizisten, Milizionäre und sogar « Abgeordnete » in diese Verbrechen verwickelt sind:

Der stellvertretende Bürgermeister des Dorfes Agouni Gueghrane (Ouadhias – Tizi-Ouzou) tötete am 9. Februar 2002 mit seiner « Dienstwaffe » einen Bürger dieses Dorfes aufgrund persönlicher Streitigkeiten. (12)

Mokhtar Benaissa, ein « Abgeordneter » des RND von Relizane, fügte am 18. Februar 2002 mit seiner « Dienstwaffe » dem jungen Bürger Yahia Tenfir (22 Jahre, Busfahrer) schwere Verletzungen zu. Letzterer soll mit seinem Bus den Wagen des « Abgeordneten » versehentlich leicht beschädigt haben. (13)

Ein Bürger im Alter von 23 Jahren verstarb am 19. Februar 2002 im Krankenhaus von Oran infolge von Verletzungen, die die Familie des Opfers auf die gewaltsamen Misshandlungen in der Garde-à-vue-Haft im Kommissariat von Mohammadia (Mascara) zurückführte. Die Polizei hingegen behauptete, das Opfer habe sich bei seiner Verbringung ins Kommissariat mit seinem Messer selbst das Leben genommen. (14)

Walid Soualah, 14 Jahre, wohnhaft in der Cité von Aïn Naâdja (Algier), wurde am 21. Februar 2002 um 10 Uhr von einem Unteroffizier der nahegelegenen Kaserne der Landstreitkräfte durch einen Genickschuss schwer verletzt. Dieses Kind ließ am Vorabend des Opferfestes sein Schaf vor der Kaserne weiden, wie es Zeugenaussagen zufolge viele Anwohner üblicherweise vor diesem Fest taten. Der Rettungsdienst kam erst nach einer Stunde und transportierte das Kind in das mehrere Kilometer entfernte Krankenhaus von Kouba statt in das in unmittelbarer Nähe gelegene Militärkrankenhaus von Aïn Naâdja. Das Kind erlag seinen Verletzungen während des Transportes. Die Gendarmerieleitung sprach von einem « Einzelfall », erklärte, dass « der diensthabende Unteroffizier Salim Mébarkia einen Warnschuss in Richtung der Jugendlichen, die im Sicherheitsbereich der Kaserne spielten, abgeben wollte und der junge Walid dabei tödlich getroffen wurde » (El Watan, 24.02.2002) und kündigte eine Untersuchung des Falles an. Der Tod dieses Kindes löste einen zwei Tage andauernden Aufstand der Bewohner der Cité aus.

Mohamed Merabti, 18 Jahre, wohnhaft in Oran, wurde am 3. April 2002 am Ausgang des Hafens von Oran von einem Polizisten erschossen (laut Autopsiebericht). Die Polizei erklärte, er sei dabei ertappt worden, wie er Mais aus einem LKW, der den Hafen verließ, stehlen wollte.

Chawki Traïda, 15 Jahre, wohnhaft in der Cité Ibn Rochd in Souk Ahras, Schüler der 8. Klasse am CEM Azouz Amar, wurde am 6. Mai 2002 mit zwei Kugeln von einem 25 Jahre alten Polizisten in Zivilkleidung erschossen, der mit einem Mädchen in einem Gebüsch von dem Opfer überrascht wurde. Diese Hinrichtung löste in der Stadt zwei Tage andauernde Unruhen aus.

Eine Bande von Milizionären führte am 15. Juli 2002 eine Strafexpedition gegen die Familie Bouras im Weiler H’sasna in der Nähe von Aïn Abid (Sétif) durch. Zwei Mitglieder der Familie wurden dabei getötet. Eine 71 Jahre alte Frau und eine weitere Person wurden schwer verletzt. (15)

Ein versuchter Raubüberfall auf die Post von Miliana (Ain Defla) wurde am 17. Juli 2002 von drei Polizisten unternommen. Dabei kamen drei Bürger ums Leben. Die Presse beschuldigte zunächst « terroristische Islamisten », da eines der Opfer ein junger Militär war. Einige Tage später folgte eine Richtigstellung. Die offizielle Presseagentur bestätigte, dass es sich um einen von Polizisten organisierten Raubüberfall gehandelt hatte. (16)

Am 22. August 2002 schoss ein Milizionär bei einem Fest in Sidi Ali Boussidi (Sidi Bel Abbès) auf anwesende Bürger. Ein Gast wurde dabei getötet und zwei weitere verletzt. (17)

Ein vierzehnjähriger Jugendlicher wurde offenbar aus Versehen von einem Milizionär aus El Hassi (W. Relizane) bei einer Hochzeitsfeier getötet. (18)

Ein Milizionär aus Dramla (in der Nähe von Ténès) schoss am 22. Dezember 2002 auf einen 73 Jahre alten Mann, den er für einen « Terroristen » gehalten habe. (19)

D. Verletzungen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts

Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht, das theoretisch von der Verfassung garantiert ist, wird hemmungslos verletzt. Unter dem Vorwand des Ausnahmezustandes, der immer noch in Kraft ist, und der Ausschreitungen bei der Massendemonstration am 14. Juni 2001, hat der Innenminister alle Demonstrationen in der Hauptstadt verboten. Zahlreiche, trotz des Verbotes organisierte Demonstrationen wurden gewaltsam zerschlagen. Besonders betroffen waren die Versammlungen der Familien der Verschwundenen und die Demonstrationen der Protestbewegung in der Kabylei.

2002 wurden unzählige Versammlungen und andere friedliche Demonstrationen zerschlagen. Als Beispiele seien angeführt:

Donnerstag, 7. Februar 2002: Die Polizei unterband ein Sit-in der Delegierten der Ourouch aus der Kabylei vor der UNO-Vertretung in Algier und die Übergabe eines Forderungskatalogs an den UNO-Vertreter. Ein massives Aufgebot an Sicherheitskräften marschierte im Stadtteil Hydra auf. Mehr als zwanzig Delegierte, denen es gelang, die Absperrungen zu durchbrechen, wurden von der Polizei misshandelt und ihre Personalien überprüft, bevor sie am Nachmittag freigelassen wurden.

Sonntag, 3. März 2002: Eine Versammlung von hundert Familienangehörigen der « Verschwundenen » im Gerichtsgebäude von Blida wurde von Gendarmen gewaltsam aufgelöst. Die Familienangehörigen wollten den Staatsanwalt aufsuchen, der nach einer ersten Besprechung einen Monat zuvor ihre Beschwerden entgegennehmen sollte.

Donnerstag, 14. März 2002: Ein von der FFS organisierter Marsch am Platz des 1. Mai in Algier wurde verboten. Am frühen Morgen marschierte ein massives Polizeiaufgebot auf dem Platz auf und verhinderte jede Versammlung von Bürgern. Die Polizisten überprüften die Personalien. So wurden viele Aktivisten der FFS, darunter auch Abgeordnete, festgenommen und in Kommissariate verbracht: Herr Ikhlef Bouaïche, Vorsitzender der Parlamentsfraktion der FFS, wurde im Kommissariat am Platz des 1. Mai tätlich angegriffen (Appel urgent, FFS, 14. März 2002); Khaled Tazaghart, nationaler Jugendbeauftragter, erhielt einen Schlag gegen den Kopf und wurde in die Notaufnahme des Krankenhauses Mustapha eingeliefert (Kommuniqué der FFS, 14. März 2002); Dr. Dahmane Aïssat, Mitglied des Nationalrats der FFS wurde ebenfalls festgenommen. Der Abgeordnete Malek Sadali wurde festgenommen und ins Kommissariat am Platz des 1. Mai und schließlich in das Kommissariat von Cavaignac gebracht, wo er von einem Kommissar verletzt wurde (Kommuniqué von RA Mahmoud Khelili, 15. März 2002). Auch mehrere vor Ort befindliche Journalisten und Fotografen wurden festgenommen und ins Kommissariat am Platz des 1. Mai gebracht, wo sie einem Verhör und Einschüchterungen ausgesetzt wurden. Der Fotoapparat eines Fotografen der Tageszeitung El Watan wurde beschädigt und viele Filme zerstört.

Donnerstag, 14. März 2002: Eine wöchentliche Kundgebung der Familien der « Verschwundenen » am Platz des 1. Mai wurde von der Polizei gewaltsam unterbunden. Frauen in hohem Alter, die Fotos ihrer von den Sicherheitskräften entführten Kinder hochhielten, wurden mit dem Schlagstock traktiert und beschimpft. Die Porträtfotos und andere Schilder wurden zerrissen. Khelil Abderrahmane, Othmane Allil und Mahrez Allil, Mitglieder des Vereins SOS-Disparus, wurden von Sicherheitskräften festgenommen, ins Kommissariat des 8. Arrondissement gebracht und am Nachmittag freigelassen.

Montag, 18. März 2002
: Hundert Familienangehörige der « Verschwundenen » wollten ein Sit-in vor dem Büro der Vereinten Nationen in Algier anlässlich der Eröffnung der 58. Sitzung der Menschenrechtskommission der UNO in Genf veranstalten. Die Aufstandsbekämpfungsbrigaden zerstreuten die Teilnehmer des Meetings unter Schlagstockeinsatz. Herr Abderrahmane Khelil, Mitglied des Vereins SOS-Disparus, wurde einer Personalienüberprüfung unterzogen, um ca. 9.45 Uhr ins Kommissariat gebracht und um 13.30 Uhr freigelassen. Ein Dutzend Mütter der « Verschwundenen » wurden festgenommen, ins Kommissariat von Hydra gebracht, wo ihre Personalausweise fotokopiert wurden, und anschließend freigelassen.

Dienstag, 2. April 2002: Ein großes Polizeiaufgebot unterband eine Versammlung von Bürgern und politischen Persönlichkeiten auf dem Platz der Märtyrer in Algier, die gegen die Tötungen von Palästinensern durch die Scharon-Regierung protestieren wollten.

Dienstag, 9. April 2002: Die Polizei verbot eine Ausstellung über die Ereignisse in der Kabylei in der Kinemathek von Algier. Naïma Hadjou, Studentin und Ausstellungsleiterin, wurde einer polizeilichen Personalienüberprüfung unterzogen, ins Kommissariat von Algier gebracht, verhört und schließlich freigelassen. Die Ausstellungsgegenstände wurden konfisziert.

Donnerstag, 9. Mai 2002
: Die Wilaya von Tizi-Ouzou verbot eine Veranstaltung von vier politischen Persönlichkeiten (Abdennour Ali Yahia, Ahmed Taleb Ibrahimi, Rachid Benyelles und Ahmed Djeddaï) im Stadion Oukil Ramdane. Sie hatten am 16. April 2002 einen Aufruf an das algerische Volk gerichtet, um auf einen Regimewechsel hinzuwirken.

Mittwoch, 22. Mai 2002
: Eine Versammlung von Studenten wurde auf den Universitätsgelände von El Harrach (Algier) von der Polizei gewaltsam unterbunden. Polizisten drangen in die Architekturschule von El Harrach (EPAU) ein und machten Jagd auf Studenten. Fünfzehn unter ihnen wurden einer Personalienüberprüfung unterzogen und am Nachmittag freigelassen.

Sonntag, 23. Juni 2002
: Eine Kundgebung der Familien der « Verschwundenen » vor dem Regierungspalast wurde von der Polizei gewaltsam unterbunden. Zwei Frauen wurden verletzt und ein junger Bürger festgenommen, geschlagen und anschließend freigelassen.

Mittwoch, 3. Juli 2002
: Die wöchentliche Versammlung der Familien der « Verschwundenen » vor dem ehemaligen ONDH in Algier wurde von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Ältere Personen wurden gestoßen und geschlagen.

Sonntag, 13. Oktober 2002: Im Gerichtsgebäude von Tizi-Ouzou wurden Rechtsanwälte von Polizisten in Zivilkleidung geschlagen, als sie versuchten, zwischen Polizisten und vier Delegierte der Ourouch zu gehen, die die Polizei festnehmen wollte.

Mittwoch, 6. November 2002: Ein von den Familien der « Verschwundenen » organisierter Marsch auf den Sitz des Staatspräsidenten wurde von den Sicherheitskräften gewaltsam unterbunden. Ältere Personen wurden an diesem ersten Ramadantag geschlagen und beschimpft. Auch Journalisten wurden tätlich angegriffen.

Dienstag; 10. Dezember 2002: Eine Versammlung von Bürgern auf dem Platz des 1. Mai in Algier, die einem Aufruf der Ourouch folgend aus Protest gegen die Repression in der Kabylei zum Sitz der UNO-Vertretung in Hydra marschieren wollten, wurde von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Viele Bürger wurden geschlagen, in Kommissariate gebracht und am Nachmittag freigelassen.


E. Gewerkschaftsrechte

Obgleich das Gewerkschaftsrecht theoretisch von der Verfassung anerkannt und von den internationalen Abkommen, die der algerische Staat unterzeichnet hat, garantiert wird, werden diese Rechte und Garantien in der Praxis ständig verletzt.
Die Gewerkschaften stoßen bei der Ausübung ihrer Rechte in ihrem Einsatz für die moralischen und beruflichen Interessen der Lohnempfänger auf viele Behinderungen.

Der gewerkschaftliche Pluralismus ist, nicht anders als der politische Pluralismus, in Wirklichkeit lediglich formell. Die UGTA, die Einheitsgewerkschaft zu Zeiten der Einheitspartei, bleibt weiterhin der einzige Gesprächspartner des Staates. Die anderen unabhängigen Gewerkschaften, die sich trotz der administrativen Behinderungen bilden konnten, werden marginalisiert und das Vertretungsrecht wird ihnen im Widerspruch zur Konvention Nr. 87 der BIT (20) vorenthalten (21).

Der Kriegszustand, in dem sich das Land seit 1992 befindet, führte zu einer weiteren Verschärfung der Situation der permanenten Verletzung der Gewerkschaftsrechte und diente als Vorwand für ihre Beschränkung.

Die selektive Anerkennung der Sozialpartner (UGTA auf Kosten der unabhängigen Gewerkschaften), administrative Zwangsmaßnahmen (Verbot von Versammlungen, Schließung von Räumen), polizeiliche oder administrative Einschüchterungen (Drohung mit Entlassungen) gehören zu den gängigen Praktiken zur Beschneidung der Rechte der unabhängigen Gewerkschaften.

Diese Verweigerung der staatlichen Anerkennung des Vertretungsanspruchs der unabhängigen Gewerkschaften drängte diese zu extremen Aktionen wie z.B. einem Hungerstreik, um sich überhaupt Gehör verschaffen zu können. Dies gilt etwa für die SNAPAP (Unabhängige Nationale Gewerkschaft der Angestellten der öffentlichen Verwaltung) in Bouira, wo 20 Gewerkschafter im Februar 2002 einen Hungerstreik durchführten aus Protest gegen die « Voreingenommenheit der lokalen Behörden und die Einmischung des Innenministeriums » zugunsten der UGTA. Ebenfalls im Februar 2002 unternahmen die Vertreter der gleichen Gewerkschaft in Oran einen Hungerstreik, um ihre Forderungen durchzusetzen, aber auch um gegen das Monopol der UGTA auf Sozialleistungen und die Erpressung der Arbeiter durch die UGTA zu protestieren und zugleich die freie Wahl eines neuen Komitees zur Verwaltung der Sozialleistungen zu fordern.

Neben administrativen Blockaden kommt auch die Repression zum Einsatz, um die Gewerkschaften gefügig zu machen. In Oran wurde im März 2002 das Büro der SNAPAP aufgrund eines administrativen Beschlusses geschlossen. Als Reaktion darauf führten Dutzende von Gewerkschaftern am Sitz ihrer Gewerkschaft einen Hungerstreik durch. Auf Anordnung des Wali der Stadt nahmen die Sicherheitskräfte acht Hungerstreikende, darunter drei Frauen, mit Gewalt und ohne Haftbefehl fest. Am nächsten Tag wurden sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt und « der Arbeitsbehinderung, der illegalen Besetzung von Arbeitsstätten und der Zerstörung öffentlichen Eigentums » beschuldigt. Zuvor waren sie von ihrer Verwaltung entlassen worden. Am 21. Oktober 2002 wurden sie zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung und 5000 Dinar Geldstrafe verurteilt. Das Berufungsgericht setzte drei Monate später die Strafe auf 5000 Dinar fest.

Infolge eines von der SNAPAP im Krankenhaus von Oran durchgeführten Streiks wurde Berichten von Gewerkschaftern zufolge die Personalabteilung von Mitarbeitern der Sécurité militaire aufgesucht, um Informationen über Streikende zu sammeln.

Am 19. Mai 2002 wurde in Oran Kaddour Chouicha, Koordinator des CNES (Conseil National de l’Enseignement Supérieur), am Kreisverkehr der Technischen Universität von Polizisten unter dem Vorwand der Überprüfung seines Fahrzeugs verhaftet. Er war auf dem Weg zur Universität, der der Staatspräsident am nationalen Tag des Studenten einen Besuch abstattete. Er wurde von 11 bis 16 Uhr im Kommissariat der Stadt festgehalten. Der Gewerkschaft zufolge stand diese Festnahme in Beziehung zu dem Streik, den der CNES am 11. Mai ausgerufen hatte. Beim Besuch des Staatspräsidenten sollte jeder Protest unterbunden werden.

Um Gewerkschafter zum Schweigen zu bringen, kommt auch die lokale Presse zum Einsatz, die sie verleumdet und ihre Würde und ihr Privatleben durch den Schmutz zu zieht. Rachid Malaoui, Generalsektretär der SNAPAP wurde über ein Jahr lang zum Opfer verschiedener Kampagnen. Die lokale Tageszeitung L’Echo d’Oran griff ihn in einer Reportage vom 9. April 2002 an. Dieser wahrscheinlich in Auftrag gegebene Artikel, der sich über mehrere Seiten erstreckte, behandelte sowohl die Aktivitäten dieser Gewerkschaft als auch das Privatleben ihres Generalsekretärs und seiner Familie.

Diese Rufmordkampagne, die von den lokalen Behörden der Wilaya von Oran gegen die SNAPAP geführt wurde, führte in diesem Fall zu einem Appell an die internationalen Arbeitsorganisationen (ILO und BIT) aus Protest gegen die Einschüchterungsversuche, denen die Gewerkschafter ausgesetzt waren.

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Fußnoten:
(1) Eine Demonstration mit Hunderttausenden von Teilnehmern wurde mit äußerster Brutalität zerschlagen. Es gab drei Tote und Hunderte erlitten Verletzungen. Seither hat die Regierung ein allgemeines Demonstrationsverbot über Algier verhängt. (APS, 18. Juni 2001)
(2) Gesetzesdekret Nr. 92-03 vom 30. September 1992 zum Kampf gegen Subversion und Terrorismus.
(3) Amnesty International, Urgent Appeal, MDE 28/01/2002, Algeria, Boubaker Kamas, Prolonged secret detention/Fear of « disappearance »/Fear of ill-treatment, 24.01.2002.
(4) Ein dringender Appell wurde am 10. Februar 2002 vom Kollektiv der Familien der Verschwundenen in Algerien (CFDA) herausgegeben.
(5) Die Liste von Gefangenen ist im Originaltext nachzulesen. < http://www.algeria-watch.org/fr/mrv/2002/rapport_2002/rapport_2002.htm >
(6) Me Mahmoud Khelili, La torture en Algérie (1991-2001), < http://www.algeria-watch.org/mrv/mrvtort/torture_khelili.htm >
(7) ONDH: Nationales Observatorium der Menschenrechte. Das ONDH hat in seinen Jahresberichten niemals « Folterungen » aufgeführt. Es ist höchstens von « Übergriffen » und « Polizeigewalt und Machtmissbrauch » die Rede. Für das Jahr 1994, am Höhepunkt des « Kampfes gegen den Terrorismus », führt das ONDH nur vier Fälle von « Übergriffen » an und für 1996 vierzig Fälle, während doch Tausende Opfer der Folter wurden!
(8) El Watan, 28.02.2002.
(9) RA Miloud Brahimi, ebenda.
(10) 1100 Fälle von extralegalen Hinrichtungen, Algeria-Watch, <http://www.algeria-watch.org/mrv/2002/1100_executions/1100_executions_A.htm>
(11) « Dienstmarke und Pistole ». Dieses Phänomen wird gut beschrieben von einem ehemaligen Offizier der Spezialkräfte: Habib Souaïdia, Schmutziger Krieg in Algerien, Zürich, 2001, Seite 86.
(12) Siehe den Bericht in: L’Expression vom 11.02.2002.
(13) Siehe die Berichte in: El Moudjahid, 20.02.2001; Liberté, 20.02.2001; Le Matin, 21.02.2001.
(14) Liberté, 27.02.2002.
(15) Le Soir d’Algérie, 17.07.2002.
(16) El Watan, 19.-20.07.2002 und APS, 27.07.2002.
(17) El Watan, 23.-24.08.2002.
(18) El Watan, 22.09.2002.
(19) El Watan, 23.12.2002
(20) Französische Vertretung der ILO (Internationale Arbeitsorganisation).
(21) Siehe den Bericht der FIDH, Pluralisme formel et entraves à L’exercice du droit syndical, Nr. 349, Dezember 2002.