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Algerien
Krieg, Revolten,
Unrechtsstaat und sozialer Verfall
Bericht zur Menschenrechtslage
in Algerien 2002
Bericht erstellt von Salah-Eddine Sidhoum und Algeria-Watch, veröffentlicht
von Algeria-Watch im März 2003
Zweiter
Teil
| Im
Gedenken an Mahmoud Khelili, unseren Gefährten im Kampf für
die Menschenwürde, mit dem Versprechen, seinen Kampf fortzuführen. |
Inhalt
Resümee
1. Verletzungen individueller
und kollektiver Rechte
A. Willkürliche Verhaftungen und Verschwindenlassen
B. Folter und Misshandlungen
C. Extralegale Hinrichtungen
D. Verletzungen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts
E. Gewerkschaftsrechte
2. Die Justiz
3. Die Presse
4. Die Lage in
den Gefängnissen
5. Politische Gewalt
6. Revolten und Proteste
gegen die Lebensbedingungen
7. Der Kampf
der Familien der Verschwundenen
8. Die Lage der Menschenrechtsaktivisten
Fazit
2.
Die Justiz
Die algerische Justiz bildete schon immer ein Anhängsel der politischen
Macht. Die Algerier, die nach der Unabhängigkeit und nach mehr als
hundert Jahren kolonialen Unrechts auf gleiche Rechte hofften, wurden
enttäuscht und warten noch immer, vierzig Jahre nach der Unabhängigkeit,
auf eine gerechte Justiz und Gleichheit vor dem Recht.
Der Hoffnungsschimmer, den die Verfassung von Februar 1989 verhieß,
die theoretisch die Gewaltenteilung und damit die Unabhängigkeit
der Justiz vorsah, erwies sich als bloße Illusion.
Ende der achtziger
Jahre machte der Regierungschef Mouloud Hamrouche folgende bittere Bemerkung:
"Zurzeit kann der Richter nicht ungehindert arbeiten, da er der Polizei
unterstellt ist." Diese Worte fielen vor dem Krieg. Welche Worte
ließen sich für diese Justiz während des Krieges finden?
(22)
Die allgemein bekannte Instrumentalisierung der Justiz durch die politischen
Machthaber seit der Unabhängigkeit ermöglichte dem Regime alle
Stimmen des Protestes und jede Opposition gegen seine Politik zu unterdrücken.
Es gibt seit der Unabhängigkeit bis in die Gegenwart unzählige
Beispiele für die Instrumentalisierung des Justizapparates zu politischen
Zwecken. Es sei hier lediglich an fünf Fälle erinnert:
Im Oktober 1985 wurde der engagierte Sänger Lounis Aït-Menguellet
verhaftet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Grund wurde
ein Waffenfund in seiner Wohnung angegeben, bei dem es sich in Wirklichkeit
um eine Sammlung handelte, die seine Wände schmückte. Eine billige
Methode, um gegen seine Protestlieder gegen die Diktatur vorzugehen.
1985 wurden Bürger verhaftet und zu schweren Strafen verurteilt,
deren Verbrechen darin bestand, eine Liga zur Verteidigung der Menschenrechte
gegründet zu haben.
1985 wurden Bürger, Söhne von Märtyrern des nationalen
Befreiungskrieges, verhaftet und wegen Gefährdung der Sicherheit
des Staates verurteilt, weil sie zur Unabhängigkeitsfeier Blumensträuße
auf die Gräber ihrer Eltern gelegt und eine Vereinigung der Kinder
der Märtyrer gegründet hatten.
Im März 1992 wurde die FIS vom Verwaltungsgericht auf Betreiben des
Regimes aufgelöst.
1998 wurde Ali Bensaad, Akademiker und linker Aktivist, vom Sondergericht
von Constantine wegen "Terrorismus" in Abwesenheit zum Tode
verurteilt auf der Grundlage eines von der politischen Polizei erstellten
Konstruktes. Dieser Akademiker hatte bei einer politischen Veranstaltung
die Umtriebe eines Generals und dessen "Beschlagnahme" der Stadt
Constantine verurteilt. Er war vor seiner Verurteilung einem Liquidierungsversuch
entgangen, und seine Familie war polizeilicher Belästigung ausgesetzt
gewesen. Mohand Issad, Rechtsprofessor und Präsident der Kommission
für die Reform der Justiz, sagte zu diesem Fall: "Die Affäre
Bensaad ist ein ausgezeichnetes Beispiel. Eine außergewöhnliche
Affäre. Eine Karikatur der Instrumentalisierung der Justiz. Das ist
ein extremer Fall, und ich hoffe, dass es nicht noch schlimmer werden
wird." (23)
Viele nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen haben im Laufe dieses
Krieges die Verhängung des Ausnahmezustandes am 9. Februar 1992,
der bis heute in Kraft ist und immer mehr Befugnisse von zivilen in militärische
Hände übergehen ließ, verurteilt. Dazu gehören die
Praktiken einer Sonderjustiz, die von Sondergerichten auf der Grundlage
des Sondergesetzes 92-03 vom 30. September 1992 gesprochen wird. Zehntausende
von Bürgern wurden in ungerechten Prozessen und aufgrund von unter
der Folter abgepressten Geständnissen zu langen Haftstrafen verurteilt.
1995 wurden die drei Sondergerichte zwar formell aufgelöst, aber
das "anti-terroristische" Sondergesetz wurde in das Straf- und
Strafverfahrensrecht aufgenommen, wodurch die Strafgerichtshöfe in
Sondergerichte umgewandelt wurden.
Die ungeheuren Mängel des Justizapparates werden seit Jahren angeprangert
und eine tiefgreifende Reform dieser Institution gefordert, um sie dem
Zugriff durch die politische Macht zu entziehen. Der Staatspräsident
ernannte Prof. Mohand Issad zum Präsidenten der Kommission für
die Reform der Justiz (CNRJ) und beauftragte ihn mit der Ausarbeitung
eines Berichts zur Reform der Justiz. Nachdem dieser Bericht dem Präsidenten
überreicht worden war, wurde Prof. Issad zufolge "eine weitere
Kommission, die sich nicht auf die Ergebnisse der CNRJ stützt,"
eingerichtet. Prof. Issad konstatierte, dass "es keinen Willen zur
Reform des Justizwesens gibt." (24)
Der Präsident der offiziellen Beratungskommission für Menschenrechte
ging bei mehreren Auftritten in den Medien so weit, die Mängel und
Fehler des Justiuzapparates anzuprangern. Die Experten hoben insbesondere
folgende Punkte hervor: die Voruntersuchung, die sich auf unter der Folter
abgepresste Geständnisse stützt; die Garde-à-vue-Haft,
die eigentlich eine geheime Haft ist; die systematisch verhängte
Untersuchungshaft, obwohl sie die Ausnahme darstellen sollte; die Anerkennung
der Unschuldsvermutung; die Bereitstellung von Einrichtungen für
die Ausübung des Widerspruchsrechts, Alternativen zur Haft usw.;
darüber hinaus sollten strukturelle Reformen auf die Revision des
Gesetzes über das Statut des Obersten Rates des Richterstandes und
des Richterstands abzielen, um die Unabhängigkeit der Richter zu
garantieren und den Justizapparat in die Lage zu versetzen, den Schutz
der Rechte und Freiheiten der Bürger zu garantieren.
Diese unrechtmäßigen Praktiken zogen sich durch das ganze Jahr
2002. Es seien hier einige Beispiele angeführt, die Menschenrechtsaktivisten
betreffen:
Mohamed Hadj Smaïn, Menschenrechtsaktivist (LADDH), wohnhaft
in Relizane und Vertreter der Liga LADDH in dieser Region, ist bekannt
für seine offene Kritik an den Verbrechen der Miliz von Relizane.
Er informierte die Öffentlichkeit und die Menschenrechtsorganisationen
über die Existenz von Massengräbern und deren überstürzte
Verlegung durch die Miliz zum Zeitpunkt des Besuchs der großen internationalen
Menschenrechtsorganisationen in Algerien. Das brachte ihm eine Verleumdungsklage
durch den Chef dieser Miliz ein. Er wurde am 5. Januar 2002 vom Strafgericht
von Relizane zu zwei Monaten Gefängnis, 5000 Dinar Geldstrafe und
10 000 Dinar Entschädigungszahlung an jeden der neun Klagenden (Fergane
und acht weitere Milizionäre) (25) verurteilt. Der vom Chef der Miliz
angestrengte Prozess, der am 29. Dezember stattfand, wurde zu einem Prozess
gegen die Miliz von Relizane. Zum ersten Mal beschuldigten Dutzende von
Familienangehörigen der "Verschwundenen" und der Opfer
extralegaler Hinrichtungen insbesondere den Chef der Miliz Hadj Fergane
verantwortlich zu sein für die Entführungen und/oder Hinrichtungen
ihrer Verwandten, obgleich viele Mitarbeiter der Sécurité
militaire zugegen waren. Die Strafe von Hadj Smaïn wurde im Revisionsverfahren
verschärft: 1 Jahr Gefängnis und 210 000 Dinar Geldstrafe. Dieses
Gericht interessierte sich nicht für die Informationen von Mohamed
Smaïn über die Massengräber und die extralegale Hinrichtung
von etwa hundert Bürgern in der Region von Relizane.
Larbi Tahar, Menschenrechtsaktivist (LADDH), wohnhaft in Labiod
Sidi Cheikh (Wilaya El Bayadh), wurde zusammen mit dreizehn weiteren Bürgern
am 5. Oktober 2001 zum ersten Mal verhaftet, nachdem in der Stadt Unruhen
ausgebrochen waren. Er allein wurde unter richterliche Aufsicht gestellt.
Am 18. November 2001 wurde er zusammen mit acht weiteren Bürgern
(die von der aufständischen Bevölkerung ausgewählt worden
waren, um mit dem Chef der Daïra zu verhandeln) aufgrund einer von
der Daïra von Labiod Sidi Cheikh erstatteten Anzeige wegen "falscher
Anschuldigung und Verleumdung der Behörden" zum zweiten Mal
verhaftet. Er und seine acht Leidensgenossen wurden in der Garde-à-vue-Haft
einer erniedrigenden und entwürdigenden Behandlung ausgesetzt. Er
wurde in Untersuchungshaft genommen, die anderen acht wurden freigelassen.
Er trat am 14. Januar 2002 in einen unbegrenzten Hungerstreik, um gegen
seine willkürliche Inhaftierung zu protestieren. Sein Gesundheitszustand
verschlechterte sich dramatisch.
Am 23. März 2002 wurde er vom Gericht von El Bayadh wegen "Aufstachelung
zu einer verbotenen Versammlung und Widerstand gegen die Staatsgewalt"
zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Daraufhin trat er erneut in
Hungerstreik und wurde aufgrund der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes
zunächst ins Krankenhaus in El Bayadh und am 29. März ins Krankenhaus
in Saïda eingeliefert. Beim Revisionsverfahren am 30. April 2002
vor dem Gericht von Saïda wurde er zu sieben Monaten Gefängnis
und 5000 Dinar Geldstrafe wegen "Aufstachelung zur illegalen Zusammenrottung,
Widerstand gegen die Staatsgewalt und Zerstörung von Privateigentum"
verurteilt.
Abderrahmane Khelil, Mitglied der LADDH, und Mourad Sid Ahmed, Aktivist
der FFS, wurden am 19. Mai 2002 in der Nähe der Universität
von Bouzaréah im Zuge einer gegen die Studenten dieser Universität
gerichteten Repressionswelle verhaftet und am 26. Mai vom Gericht von
Bir Mourad Raïs wegen "Aufstachelung zur illegalen Zusammenrottung
und Gefährdung der öffentlichen Ordnung" zu sechs Monaten
Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Der Justizapparat leistete auch bei den Revolten, die sich in dreißig
Wilaya und insbesondere in der Kabylei ereigneten, seinen Beitrag. Viele
bei Demonstrationen festgenommene Bürger wurden wegen "Zusammenrottung
und Zerstörung öffentlicher Einrichtungen" von einer Schnelljustiz
verurteilt.
Unvollständige Liste der verurteilten Bürger:
Naït Ali Mourad, Choauche Ali und Smaïl Aziz, am 15. Mai 2002
in Tizi Gheniff (Tizi-Ouzou) von der Polizei verhaftet, wegen "Zusammenrottung
und Aufstachelung zur Zusammenrottung, Zerstörung öffentlicher
Einrichtungen und Behinderung einer Wahl" vom Gericht in Draa El
Mizan am 20. Mai 2002 zu drei Monaten Gefängnis und 5000 Dinar Geldstrafe
verurteilt.
Aouicha Arezki, am 16. Mai in Draa El Mizan (Tizi-Ouzou) von der Polizei
verhaftet und wegen "Zusammenrottung, Aufstachelung zur Zusammenrottung
und Zerstörung öffentlicher Einrichtungen" vom Gericht
in Draa El Mizan am 20. Mai 2002 zu einem Monat Gefängnis und 5000
Dinar Geldstrafe verurteilt.
Ferhi Ahmed und Benayad Mohand, Mitglieder des Nationalrats der MDS (kommunistische
Partei), am 12. April in Aïn Benian (Algier) von der Polizei verhaftet
infolge eines verbotenen Marsches, vom Gericht in Chéraga (Algier)
zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Sonntag, 26. Mai: Prozess im Gericht von Bir Mourad Raïs gegen die
Studenten, die am 18. und 19. Mai an der Universität in Bouzaréah
(Algier) infolge der Protestdemonstration anlässlich des Besuches
von Bouteflika verhaftet wurden. Fünf Studenten wurden zu zwei Jahren
Gefängnis, zwölf weitere zu acht Monaten Gefängnis verurteilt
und am folgenden Tag von Bouteflika begnadigt.
Am 21. Mai wurden in Draâ Ben Khedda (Tizi-Ouzou) vier Bürger,
die sich an der Kampagne zum Boykott der Parlamentswahlen beteiligten,
verhaftet und am 2. Juni zu sechs Monaten Gefängnis und 3000 Dinar
Geldstrafe verurteilt. Fünf weitere Bürger wurden zu drei Monaten
Gefängnis und 2000 Dinar Geldstrafe verurteilt, ein weiterer Bürger
zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung.
Sechs junge Bürger, die bei den Unruhen in El Eulma (Sétif)
am 24. Mai verhaftet wurden, wurden vom Gericht in El Eulma zu sechs Monaten
Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Zwei Bürger, die am 19. Mai beim Marsch gegen die Repression verhaftet
wurden, wurden zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Cherfaoui Abdelmajid, Student an der Universität von Bejaia, am 21.
Mai bei Protestdemonstrationen gegen die Repression verhaftet, wurde am
3. Juni in erster Instanz vom Gericht in Bejaia zu sechs Monaten Gefängnis
verurteilt. Seine Verurteilung führte zu zahlreichen Proteststreiks
an der Universität von Bejaia.
Sechs junge Bürger aus der Region von Seddouk wurden am 11. November
vom Strafgericht von Akbou zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
Sechs weitere Bürger aus Sidi Aich wurden zu sechs Monaten Gefängnis
verurteilt. Sie waren infolge von Protestdemonstrationen gegen die Ergebnisse
der Kommunalwahlen am 10. Oktober verhaftet worden.
Neben dieser Justiz, die als Repressionsinstrument eingesetzt wird, um
die Aktivisten der politischen Parteien und der Menschenrechtsorganisationen
zum Schweigen zu bringen und um das Aufbegehren einer unzufriedenen Jugend
im Keim zu ersticken, gibt es eine andere Justiz, die mit den Urhebern
der Verbrechen größte Milde und Nachsicht walten lässt
und die Entrüstung der Familien der Opfer und der Bevölkerung
hervorruft. Zwei Beispiele seien angeführt:
Im März 2002 wurde in Constantine ein Staatsanwalt, der mit seiner
"Dienstwaffe" den jungen Bürger Moncef Mériméche
auf einem Parkplatz getötet hat, zu sechs Monaten Gefängnis
auf Bewährung und 2000 Dinar Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil
rief den Protest der Bevölkerung von Constantine hervor, die dieses
skandalöse Urteil verurteilte.
Der Gendarm Merabet Mestari, der im April 2001 in Beni Douala (Tizi-Ouzou)
den jungen Guermah Massinissa ermordete (dieses Verbrechen war der Funken,
der die Kabylei entflammte), wurde am 4. November 2002 vom Militärgericht
von Blida zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Auf dieses Urteil
reagierten die Familie des Opfers und die Bevölkerung mit Wut und
Entrüstung.
Wir erinnern daran, dass die Schuldigen des Mordens im Frühling 2001
in der Kabylei noch nicht verurteilt worden sind, zumindest nicht öffentlich.
Die Regierung erließ am 7. April 2002 hingegen ein Dekret über
die "Opfer der Ereignisse im Zusammenhang mit der Bewegung für
die Vollendung der nationalen Identität", das eine Entschädigung
für die getöteten oder verwundeten Opfer bei den Zusammenstößen
im Laufe der Ereignisse in der Kabylei von April 2001 bis April 2002 vorsieht.
Dieses Vorgehen zielt darauf ab, die Opfer und ihre Familien zum Schweigen
zu bringen und zu spalten, so wie es der Staat auch im Falle der Familien
der "Verschwundenen" versucht (wir kommen später darauf
zurück).
Es darf auch nicht vergessen werden, dass neben vielen anderen insbesondere
zwei Affären seit mehr als vier Jahren noch nicht abgeschlossen sind:
die Ermordung des Sängers Lounes Matoub (der Prozess wird immer wieder
verschoben) und die Ermordung des jungen Hamza Ouali aus Tazmalt (Bejaia),
die die Familie des Opfers dem Chef der örtlichen Miliz anlastet,
und der noch nie behelligt wurde.
3. Die Presse
Die
algerischen Zeitungen sind, wie andere Institutionen, Vereine und politische
Parteien auch, dazu gezwungen, sich in sehr engen Schranken zu bewegen.
Ihre Redefreiheit wird dosiert und bestimmt je nach den Bedürfnissen
und Machtkämpfen der Clans, die sie jeweils repräsentieren,
den klientelistischen Beziehungen, die die Presseorgane mit ihren "Schutzmächten"
unterhalten und den Bemühungen mancher Journalisten, die sich von
diesen Zwängen zu befreien versuchen. Echter investigativer Journalismus
ist kaum möglich, da die algerische Presse vor allem eine Meinungspresse
ist. Jedes Thema von noch so kleiner politischer Relevanz wird zum Gegenstand
einer Polemik mit dem Ziel, mittels Enthüllungen einen der Clans
oder einflussreichen Kreise anzugreifen oder zu diskreditieren. Die Frage
der Menschenrechtsverletzungen wird im Rahmen dieser Logik behandelt.
Ein argloser Beobachter ist beeindruckt von der Vielfalt der algerischen
Tageszeitungen, deren Zahl größer ist als in manchen europäischen
Ländern. Auch der freie Ton, dem man hin und wieder begegnet, kann
erstaunen. Erst nach einer gewissen Zeit der Beobachtung lässt sich
erkennen, dass abgesehen von einigen Ausnahmen, die es immer geben kann,
eine rote Linie vorgezeichnet ist, die nicht überschritten werden
darf. Die erforderliche Kontrolle vollzieht sich in den Redaktionen selbst
mittels einer Zensur, die der in den Jahren der Einheitspartei in nichts
nachsteht. Viele Journalisten der damaligen Regierungspresse arbeiten
nun bei der sogenannten unabhängigen Privatpresse als Leiter, Chefredakteure
und Leitartikler. Auch wenn ihre Lage nicht immer einfach ist, genießen
sie doch in einem nicht unerheblichen Maße Macht, Einfluss und Schutz.
Die einfachen Journalisten müssen unter absolut prekären Bedingungen
arbeiten: extrem schlechte Bezahlung, unsichere Arbeitsbedingungen, Druck
aller Art und Drohungen.
In den Jahren 1993-1996 wurden viele Journalisten getötet. Von offizieller
Seite werden bewaffnete islamistische Gruppen dafür verantwortlich
gemacht. Es gibt aber viele Indizien, die darauf hindeuten, dass dem Regime
nahestehende Kreise in manche Morde verwickelt sind. Bis heute wurden
keine ernsthaften Untersuchungen angestrengt, die erlaubt hätten,
Täter und Auftraggeber dingfest zu machen. Fünf Journalisten
sind verschwunden, drei Journalisten wurden von den Sicherheitsdiensten
entführt. Andere Journalisten wurden zum Opfer willkürlicher
Verhaftung, Inhaftierung und Folter.
Auch wenn die Journalisten nicht mehr den gleichen Drohungen und Gefahren
ausgesetzt sind wie in den vergangenen Jahren, so gibt es doch weiterhin
Einschüchterungsversuche und gerichtlichen Druck vor allem seitens
lokaler Potentaten, die sich auf die Macht der staatlichen Behörden,
die sie repräsentieren, auf den von ihnen ausgeübten Einfluss
oder auf ihre Nähe zu den Geheimdiensten und den "Importbaronen"
stützen. Aus diesem Grund sind Untersuchungen über Korruptionsaffären
kaum möglich.
Juristischer Kleinkrieg als Instrument der Repression
Zu diesen Schwierigkeiten kommen noch die neuen Zwänge hinzu, die
sich aus der am 16. Mai 2002 vom Parlament verabschiedete Änderung
des Strafrechts ergeben. Artikel 144 a sieht Haftstrafen von zwei Monaten
bis zu einem Jahr und Geldstrafen von 50 000 bis 250 000 Dinar (750 bis
3750 €, ein einfacher Journalist verdient ca. 15 000 Dinar im Monat)
vor wegen "Ehrverletzung des Staatspräsidenten mit Worten, die
eine Verunglimpfung, Beleidigung oder Diffamierung darstellen, sei es
mittels Text, Zeichnung oder Abgabe von Erklärungen unter Einsatz
jedweden Mediums: Ton, Bild, elektronische oder digitale Verbreitung usw.".
Im Wiederholungsfall werden die Haft- und Geldstrafen "verdoppelt".
Die Strafverfolgung kann direkt von der Staatsanwaltschaft ohne Vorliegen
einer Strafanzeige veranlasst werden. Diese Vorkehrungen erstrecken sich
auch auf Vergehen gegenüber dem "Parlament oder einer seiner
beiden Kammern, der ANP" (Nationale Volksarmee) und auch gegenüber
jeder "anderen staatlichen Institution oder Körperschaft".
Dieses Repressionsinstrument kodifiziert bereits bestehende Praktiken.
Das Verteidigungsministerium erstatte Anzeige gegen Journalisten, die
das Militär betreffende Themen behandelt haben.
Am 28. Januar 2002 wurde Salima Tlemcani, Journalistin der Tageszeitung
El Watan, von der Kriminalpolizei von Algier wegen eines Artikels vom
11. Dezember 2001 vorgeladen, in dem sie über die Ernennungen beim
DRS schrieb.
Am 18. Februar 2002 beantragte das Berufungsgericht von Algier
eine Strafe von einem Jahr Gefängnis für Omar Belhouchet, Direktor
der privaten Tageszeitung El Watan, der wegen "Beleididung eines
staatlichen Organs" angeklagt und am 5. November 1997 in erster Instanz
verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen
ihn angestrengt wegen seiner Äußerungen in den Fernsehkanälen
TF1 und Canal+ im September 1995 über die Ermordungen algerischer
Journalisten. Belhouchet sagte damals: "Es gibt Journalisten, die
dem Regime nicht genehm sind. Und es würde mich nicht wundern, wenn
herauskäme, dass einige meiner Kollegen von Leuten des Regimes ermordet
wurden."
Mitte Oktober 2001 wurde Sid Ahmed Semiane, Journalist der Tageszeitung
Le Matin, von Lotfi Nezzar verprügelt, weil er seinen Vater und ehemaligen
Verteidigungsminister General Khaled Nezzar kritisiert hatte. Der Journalist
erstattete Anzeige und wurde am 24. Januar 2002 von der Kriminalpolizei
der Wilaya von Algier Abteilung "Beleidigung von Personen" vorgeladen.
Lotfi Nezzar wurde wegen der durch seine Schläge verursachten zahlreichen
Blutergüsse im Juni 2002 zu einer Geldstrafe von 1000 Dinar (12 €)
verurteilt.
Der Direktor von Le Matin wurde auf eine Anzeige des Verteidigungsministeriums
hin im Januar 2002 von der Kriminalpolizei nach der Veröffentlichung
einer Karikatur und einer Rubrik über die Militärs zweimal vorgeladen.
Am 4. März beantragte das Gericht die Freilassung des Direktors
von El Watan. Der Karikaturist der Tageszeitung Liberté, Dilem,
wurde vom Gericht in Algier zu einer Geldstrafe von 20 000 Dinar (ca.
300 €) wegen einer am 16. Januar veröffentlichten Zeichnung
über das Attentat auf den Präsidenten Boudiaf verurteilt. Nicht
nur die Justiz, sondern auch die Leitungen der Zeitungen üben Druck
auf die Journalisten aus: Ein Karikaturist der Tageszeitung Al Ahdath
wurde wegen einer im Oktober 2002 veröffentlichten Karikatur des
Präsidenten und der Militärs entlassen.
Bei diesem juristischen Kleinkrieg werden die Presseorgane nicht gleich
behandelt. Während die "großen" Tageszeitungen, die
auch im Ausland bekannt sind, den beschriebenen Belästigungen ausgesetzt
sind, werden die "kleinen" ganz einfach suspendiert. So wurde
das Erscheinen der Tageszeitung al Maou'id al djaza'iri Ende November
2001 verboten wegen der Veröffentlichung eines Artikels über
die Ermordung des FIS-Führers Abdelkader Hachani im November 1999
und eines zweiten Artikels über das "Geständnis eines Terroristen",
über das andere Zeitungen bereits berichtet hatten. Das Ministerium
für Kultur und Kommunikation warf dem Leiter der Zeitung vor, Informationen
veröffentlicht zu haben, die "dazu geeignet sind, die öffentliche
Ordnung zu gefährden". Die anderen Tageszeitungen haben übrigens
gegen diese Suspendierung nicht protestiert.
"Der wahre Terrorismus heute ist die lokale Mafia"
(26)
Mit dem zunehmenden Verfall der Autorität des Staates und seiner
Institutionen treten lokale Potentaten, Notable, Milizenchefs, "Importbarone"
und hohe Militärs an die Stelle des Rechts und üben Selbstjustiz.
Das geht auch auf Kosten der lokalen Korrespondenten und der kleinen Zeitungen.
Wenn sie sich nicht korrumpieren lassen, werden sie zu Opfern von Druck,
Einschüchterungen, Drohungen und Angriffen.
Die Affäre des Korrespondenten von El Watan in Tébessa, Abdelhai
Beliardou, erregte großes Aufsehen. Noch am Tag (20. Juli 2002)
des Erscheinens seines Artikel über Saad Garboussi, den Präsidenten
der Industrie- und Handelskammer von Nememchas, der den Aussagen eines
"Reumütigen" zufolge "ein Finanzier des Terrorismus"
und "an der Geldwäsche des Vermögens der GIA, das diese
durch ihre Verbrechen und Erpressungen in den Regionen von Médéa
und Jijel erbeuteten, beteiligt" gewesen sei, wurde Beliardou von
letzterem und drei weiteren Beamten zunächst in seiner Wohnung, dann
auf der Straße und schließlich im Keller des Wohnhauses des
Präsidenten der Handelskammer zusammengeschlagen, um die Quelle dieser
Information in Erfahrung zu bringen. Er wurde nach mehreren Stunden freigelassen.
Am 21. Juli erstattete die Redaktion von El Watan Anzeige gegen Herrn
Garboussi, der vom Staatsanwalt und Ermittlungsrichter stundenlang verhört
und anschließend vorläufig freigelassen wurde. Am 19. Oktober
versuchte Herr Beliardou sich durch die Einnahme von Säure das Leben
zu nehmen. Er verstarb am 20. November infolge der durch die Säure
herbeigeführten schweren inneren Verletzungen.
Aber nicht nur die Magnaten der Korruption haben es auf die Journalisten
abgesehen. Letztere wurden auch zu Opfern der polizeilichen Repression
bei den Revolten und Demonstrationen in Zusammenhang mit den Ereignissen
in der Kabylei, obwohl sie eindeutig als Journalisten zu erkennen waren.
Am 13. März 2002 wurde bei einer Versammlung auf offener Straße
Lotfi Bouchouchi, Korrespondent des Fernsehsenders TF1, durch eine von
einem Gendarmen gezielt auf ihn abgefeuerte Tränengasgranate schwer
verletzt. Am 14. März 2002 wurden auf einer von der FFS organisierten
Demonstration mehrere Journalisten verhaftet, in einem Kommissariat verhört
und auf der Straße misshandelt. Bei den Unruhen im Mai und Oktober
2002 in der Kabylei wurden mehrere Journalisten verprügelt.
Die lokalen Korrespondenten sind immer wieder Drohungen und Belästigungen
ausgesetzt, wenn sie die Korruption, die Erpressung und die Beziehungen
zwischen dem Terrorismus und der Mafia anzuprangern wagen. Nur in seltenen
Fällen kommt die Justiz den Anzeigen von Journalisten, Polizisten,
Richtern und lokalen Politikern nach, entweder weil sie um ihr Leben fürchtet
oder weil sie von diesen Baronen korrumpiert ist. Daher bleibt den Journalisten
oftmals nur der Rückgriff auf die Selbstzensur.
4. Die Lage in den Gefängnissen
Die
Lage in den algerischen Gefängnissen hat sich seit 1992 dramatisch
verschlechtert infolge der Massenverhaftungen von politischen Gefangenen,
die zu einer seit dem nationalen Befreiungskrieg nicht gekannten Überfüllung
führten. Ehemalige Kämpfer im Befreiungskrieg, die sowohl mit
den kolonialen Gefängnissen als auch mit den Kerkern des "zweiten
Algerienkrieges" Bekanntschaft machten, geben ohne Umschweife zu
verstehen, dass sie die kolonialen Haftbedingungen bei weitem vorziehen
würden.
Die Aussagen eines Medizinstudenten und ehemaligen politischen Gefangenen
in den achtziger Jahren im Kerker von Tazoult verdeutlichten bereits schmerzvoll
die grauenhaften Haftbedingungen, die von den höchsten Instanzen
der damaligen Zeit gedeckt wurden. (27)
Das Fehlen rechtsstaatlicher Verfahren, die Sondergesetze, der Eifer mancher
Gefängnisleiter und Wachleute, die unter dem Schutz der politischen
Polizei agieren, sowie das Fehlen einer unabhängigen Instanz zur
Beobachtung der Haftanstalten öffnen der Willkür Tür und
Tor, der die Häftlinge (ob politisch oder nicht) schutzlos ausgeliefert
sind.
Über die Gefängnisse, ihre Zahl und die der Häftlinge gibt
es je nach Quelle unterschiedliche Angaben, was bereits zeigt, wie schwierig
eine Einschätzung der Lage ist. In Algerien gibt es 145 Gefängnisse
(28). Die überwiegende Zahl der Gefängnisse stammt aus der Kolonialzeit.
Das Gefängnis von Serkadji stammt noch aus der osmanischen Zeit.
Die Haftbedingungen sind unmenschlich, ja grauenvoll. Die Enge, die Überfüllung
und der unerträgliche Zustand der sanitären Einrichtungen sind
verantwortlich für zahllose Tragödien.
Der seit elf Jahren andauernde Krieg hat die Lage weiter verschlechtert.
Seit dem Staatsstreich im Januar 1992 ereigneten sich in den algerischen
Gefängnissen etliche Meutereien (Serkadji am 14. November 1992 und
30. Mai 1993), die mit brutaler Gewalt niedergeschlagen wurden, eine spektakuläre
Massenflucht unter sehr dubiosen Umständen (Tazoult im März
1994 mit nahezu 1000 Ausbrechern, von denen viele in der Folge bei Durchkämmungsoperationen
getötet wurden) und schreckliche Massaker (Berrouaghia im November
1994 mit 49 Toten und Serkadji im Februar 1995 mit über 100 Toten).
In den algerischen Gefängnissen, deren Kapazität zum damaligen
Zeitpunkt auf 28 000 Plätze ausgelegt war, waren 1996, mitten im
Krieg, 46 000 Häftlinge inhaftiert. 2002 waren es 40 000 Häftlinge
bei einer Gesamtkapazität von 34 173 Plätzen nach offiziellen
Angaben. Der damalige Justizminister Ahmed Ouyahia gab allerdings an,
dass die Aufnahmekapazität der Gefängnisse von 25 569 in 1992
auf 38 173 Plätze gestiegen sei. Zu der Zahl der Häftlinge machte
er keine Angaben. (29)
Die Überfüllung
der Gefängnisse in Zahlen anhand von Beispielen (2002):
| Gefängnis |
Aufnahmekapazität |
Zahl der Häftlinge |
| El Harrach |
2100 |
2800 |
| El Bouni (Annaba) |
1000 |
1600 |
| Sidi Bel Abbés |
600 |
830 |
| Chelghoum Laid
(Constantine) |
115 |
233 |
| Serkadji |
800 |
1300 |
| Blida |
318 |
766 |
| Boufarik |
120 |
194 |
Die
Gesamtbelegungsquote der Gefängnisse in Algerien beträgt offiziellen
Angaben zufolge 138 % (30).
Jedem Häftling stand 2002 ein Betrag in Höhe von 50 Dinar (0,7
€) pro Tag für Nahrungsmittel zur Verfügung, was bei weitem
nicht ausreicht.
Die medizinischen Bedingungen sind katastrophal. Nach offiziellen Angaben
kommt durchschnittlich auf 300 Häftlinge ein Arzt mit extrem begrenzten
Mitteln, ja in manchen Fällen ohne jegliche Mittel. Sechzig (60)
Haftzentren verfügen nicht über einen vollzeitbeschäftigten
Arzt. Nur 17 Gefängnisse verfügen über einen Zahnarzt mit
zumeist defekten Zahnarztstühlen und ohne Arzneimittel zur Behandlung
von Karies und zur Betäubung bei Operationen. In 89 Zentren gibt
es keine medizinischen Hilfskräfte.
Viele schwerkranke Häftlinge erhalten keine medizinische Behandlung.
Beispielhaft sei der Fall des Häftlings Mekrini Abdelhakim im Gefängnis
von Serkadji (Algier) angeführt. Er leidet an Niereninsuffizienz.
Sein Rechtsanwalt richtete in einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2002
einen dringenden Appell an die Behörden:
"Ein Mensch stirbt im Gefängnis von Serkadji, weil er die erforderliche
medizinische Behandlung nicht erhält. Mekrini Abdelhakim, der an
einer starken Nierenentzündung leidet, wurde trotz seines kritischen
Zustandes die Einweisung ins Krankenhaus nicht genehmigt. Da die mündlichen
und schriftlichen Anträge seiner Verteidigung bei der Gefängnisverwaltung
wie auch beim Justizministerium (siehe die Einschreibbriefe vom 1. Juli
2000 und 11. Februar 2001) ohne Ergebnis blieben, richten wir uns nun
an die Öffentlichkeit mit der Warnung über den möglichen
tödlichen Ausgang, der dieser der Zuständigkeit des Gerichts
unterliegenden Person mit allen rechtlichen Konsequenzen droht."
Angeführt sei auch der Fall von Ali Benhadj, Politiker und politischer
Gefangener, der im Juli 1992 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde
und unter unmenschlichen Bedingungen im Militärgefängnis von
Blida inhaftiert ist. Da er in den Augen des Regimes als einer der beiden
gefährlichsten Oppositionspolitiker gilt, ist er besonders harten
Haftbedingungen ausgesetzt (keine Besuche von Familienangehörigen,
keine Spaziergänge, brutale Behandlungen durch seine Wächter,
Isolationshaft usw.), die mehrfach von seiner Familie und seinen Rechtsanwälten
verurteilt wurden. Er leidet seit zwei Jahren an Rheumatismus und chronischer
Dorsalgie, ohne behandelt zu werden. Dazu kommt noch seine schlechte psychische
Verfassung als Resultat der vollständigen Isolation seit nahezu zwölf
Jahren. Die UNO-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Verhaftungen stellte
in einem im März 2002 veröffentlichten Bericht fest, dass die
Inhaftierung von Herrn Benhadj "willkürlich ist, da sie gegen
Artikel 9 und 10 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und gegen
Artikel 9 und 14 des Internationalen Pakts über zivile und politische
Rechte verstößt. (31)"
Sechs politische Gefangene, Aktivisten der Protestbewegung in der Kabylei
(Belaïd Abrika, Tahar Allik, Rachid Allouache, Mouloud Chebheb, Lyès
Makhlouf et Mohamed Nekkah) traten am 3. Dezember 2002 im Gefängnis
von Tizi-Ouzou in Hungerstreik, um gegen ihre willkürliche Verhaftung,
die unmenschlichen Haftbedingungen und die Langsamkeit des Justizapparates
zu protestieren. Sie wurden wegen ihrer Aktion in Isolierzellen gesperrt
trotz der Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes, der eine medizinische
Betreuung erfordert hätte. Belaïd Abrika wurde in seiner Zelle
von Wächtern angegriffen, obwohl er äußerst schwach war.
Die starke Mobilisierung der nationalen wie der internationalen Öffentlichkeit
führte zu keiner Änderung der Haltung des Regimes gegenüber
diesen Gefangenen. Sie beendeten ihren Hungerstreik nach 41 Tagen am 12.
Januar 2003.
2002 flammten außerdem zahlreiche Revolten in den Gefängnissen
auf, die zum Erstaunen vieler Beobachter praktisch gleichzeitig in mehreren
Wilaya stattfanden. In den Monaten April und Mai kam es zu einer Serie
von "Meutereien" mit anschließenden Bränden in mehreren
algerischen Gefängnissen (Chelghoum Laid, Serkadji, El Harrach, Constantine,
Annaba, Sidi Bel Abbes, Bechar, Relizane...) mit 45 Toten und 169 Verletzten
(oftmals mit Verbrennungen).
Die offizielle Propaganda scheute nicht, einige Wochen nach der Serie
von Bränden in den Gefängnissen im offiziellen Fernsehsender
Häftlinge vorzuführen, die Billard spielten und an Computern
saßen.
Gefängnisse, in denen 2002 Meutereien stattfanden:
2. April 2002, Gefängnis in Chelghoum Laid (Constantine):
20 Häftlinge getötet und 22 verletzt beim Brand eines Schlafsaales.
Im Saal 4 (35 m2, vorgesehen für 15 Personen) hielten sich zum Zeitpunkt
des Brandes 42 Häftlinge auf.
30. April 2002, Gefängnis in Serkadji (Algier): 23 Häftlinge
bei lebendigen Leibe verbrannt bei einem Brand in Saal 10, der nach offiziellen
Angaben von den Häftlingen selbst gelegt wurde. Zuvor hatte ein neunzehnjähriger
Häftling, der von Wächtern angegriffen wurde, versucht, sich
das Leben zu nehmen. Daraufhin gründeten die Familien der Opfer ein
Kollektiv und forderten eine Untersuchung der genauen Umstände des
Todes ihrer Familienangehörigen. Der Staat gewährte den Familien
eine finanzielle Entschädigung, aber die Umstände des Todes
ihrer Kinder wurden nie aufgeklärt.
30. April 2002, Gefängnis in El Harrach (Algier): Selbstmord
eines Häftlings. Er soll sich aus acht Metern Höhe hinabgestürzt
haben.
4. Mai 2002, Gefängnis in El Harrach (Algier): 25 Häftlinge
verbrannten bei einem Brand, der nach offiziellen Angaben von einem Häftling
gelegt wurde.
5. Mai 2002, Gefängnis Boussouf in Constantine: 48 Häftlinge
verbrannten infolge einer Meuterei. Die Häftlinge zündeten aus
Protest gegen ihre Haftbedingungen ihre Bettwäsche an.
6. Mai 2002: Meuterei in den Gefängnissen in Aïn M'lila
(Oum El Bouaghi) und in El Bouni (Annaba) aus Protest gegen die Haftbedingungen.
8. Mai 2002, Gefängnis in Sidi Bel Abbes: Meuterei. Die Häftlinge
steckten ihre Bettwäsche in Brand, 1 Toter und 3 Verletzte.
9. Mai 2002, Gefängnis in Bechar: Meuterei, Häftlinge
stecken aus Protest gegen die Haftbedingungen ihre Zellen in Brand, 54
Verletzte.
9. Mai 2002, Gefängnis in Relizane: Friedlicher Protest der
Häftlinge mit der Forderung nach einer Verbesserung der Haftbedingungen.
Keine Opfer.
18. November 2002, Gefängnis in Tebessa: Brand, 20 Häftlinge
werden wegen Erstickungserscheinungen ins Krankenhaus eingeliefert.
5. Politische Gewalt
Algerien erlebte
Ende 2002 das elfte Jahr des Krieges und des Ausnahmezustandes. Attentate,
Hinterhalte, Bomben, Massaker, Durchkämmungsoperationen, Bombardierungen,
Verhaftungen und Folterungen lasten weiterhin schwer auf dem Leben der
Bürger mit ihrem hohen Zoll an Toten und Verletzten und den Strömen
von Blut und Tränen.
34 von 48 Wilaya waren von dieser politischen Gewalt betroffen, d.h. nahezu
71 % des Landes.
Bei 600 Fällen politischer Gewalt und militärischer Operationen
waren folgende Wilaya am stärksten betroffen: Boumerdes (68 Fälle),
Tizi-Ouzou (63 Fälle), Bouira (48 Fälle), Ain Defla (39 Fälle),
Alger (36 Fälle), Jijel (30 Fälle), Chlef (29 Fälle), Medea
(27 Fälle), Blida (26 Fälle), Skikda (24 Fälle), Batna
(22 Fälle), Tiaret (19 Fälle), Relizane (18 Fälle), et
Tipaza (17 Fälle).
Die unvollständige Liste der Opfer der nationalen Tragödie verlängerte
sich nach Angaben der algerischen Presse zufolge um nahezu 1500 Bürger
(32). Knapp 900 Bürger wurden verletzt, darunter 10 mit schweren
Behinderungen (Amputationen oder Lähmungen infolge von Explosionen
von Bomben oder Minen).
Ein Großteil der Opfer dieses Krieges sind weiterhin Zivilisten.
630 Personen ließen ihr Leben, d.h. 44 % der Fälle (die zwei
anderen sind Militärs und bewaffnete Gruppen). Auch die Zahl der
Verletzten ist sehr hoch: 479 Fälle, d.h. 54 % der Gesamtzahl der
Verletzten.
Die Verluste auf Seiten des Militärs und der bewaffneten Gruppen
sind etwa gleich hoch: 375 Militärs, Polizisten und Milizionäre
(d.h. 27 %) und 410 Mitglieder bewaffneter Oppositionsgruppen (d.h. 29
%).
Die Zahl der verletzten Militärs bleibt hoch: 394 Fälle, d.h.
45 % der Gesamtzahl der Verletzten. In den Reihen der bewaffneten Gruppen
gibt es hingegen wenig Verletzte: 12 Fälle nach Presseangaben, d.h.
1 %.
Die monatliche Durchschnittsrate von Toten liegt bei 117: darunter 52
Zivilisten, 31 Mitglieder von Sicherheitsdiensten und 34 Mitglieder bewaffneter
Oppositionsgruppen.
In 2002 gab es über 400 Fälle politischer Gewalt (Attentate,
Bomben, Hinterhalte, falsche Straßensperren mit Toten, Massaker
usw.).
Es gab knapp 170 Fälle von militärischen Operationen und Durchkämmungsoperationen
oftmals in Verbindung mit Bombardierungen von Maquis durch Artillerie
und Kampfhubschrauber in mehreren Regionen des Landes.
Der andauernde Krieg, die Verteilung von Waffen an bestimmte Bürger
und die Vermehrung der bewaffneten Gruppen in einem Klima der sozialen
Auflösung und des Unrechtsstaates führten zum Entstehen mafioser
Gruppen und Verbrecherbanden, die sich hinter den bewaffneten Oppositionsgruppen
versteckten und mittels falscher Straßensperren, Razzien in abgelegenen
Dörfern und Viehdiebstahl oftmals in Verbindung mit der Ermordung
von Viehhirten die Bevölkerung erpressten und ausplünderten.
Diese Kriminalität vergrößerte die ohnehin bestehende
Unsicherheit. Die Presse berichtete von mehreren Fällen dieses durch
den Krieg beförderten Banditenunwesens. Als Beispiele seien folgende
Fälle angeführt:
Im Januar 2002 hob die Polizei eine Bande von Autodieben in der
Region von Tizi-Ouzou aus. Die Bande wurde von zwei Milizionären
angeführt, die sich als islamistische Widerstandskämpfer ausgaben
und falsche Straßensperren errichteten, an denen sie die Fahrzeuge
an sich brachten (33).
Im Februar 2002 wurde in Fraihia (Mascara) ein Milizionär
verhaftet, der sich auf Viehdiebstahl spezialisiert hatte und sich als
islamistischen Widerstandskämpfer ausgab (34).
Im Februar 2002 wurden in Draa El Mizan (Tizi-Ouzou) acht Banditen
verhaftet, die sich als islamistische Widerstandskämpfer ausgaben.
Sie hatten sich auf falsche Straßensperren und die Erpressung von
Autofahrern spezialisiert. Die Sicherheitsdienste sollen bei ihnen Militärkleidung
und falsche Bärte gefunden haben (35).
Vier Milizionäre, die sich als islamistische Widerstandskämpfer
ausgaben, wurden am 31. Dezember 2002 von der Polizei überrascht,
als sie eine Straßensperre auf der Straße von Les Issers nach
Chabet El Ameur (Boumerdés) errichteten, um Bürger zu erpressen.
Drei von ihnen konnten die Flucht ergreifen. Der vierte wurde beim Fluchtversuch
schwer verletzt und verhaftet (36).
Eine Bande, die sich als Gruppe von islamistischen Widerstandskämpfern
ausgab, wurde im Mai 2002 in Tizi-Ouzou ausgehoben. Sie hatte sich
auf falsche Straßensperren und die Erpressung von Autofahrern in
der Region von Bouzeguène, Aïn El Hammam, Freha und Ouagenoun
spezialisiert (37).
Ende August 2002 wurden 17 Personen von den Sicherheitsdiensten
in Haï Zitoun (Saïda) verhaftet. Sie gaben sich als islamistische
Widerstandskämpfer aus und erpressten Bürger an falschen Straßensperren
(38).
Die Massaker an der
schutzlosen Bevölkerung in abgelegenen Gegenden, die weder Alte noch
Frauen und Kinder verschonen, fanden auch in 2002 ihre Fortsetzung mit
56 Fällen nach Berichten der Sicherheitsdienste und der Privatpresse.
Bei diesen barbarischen Verbrechen wurden 2002 nahezu 370 Menschen, darunter
70 Kinder, ermordet.
In Ermangelung ernsthafter Untersuchungen ist es fast unmöglich,
die Täter dieser Verbrechen gegen die Menschheit zu ermitteln, zumal
sich die offiziellen Kommuniqués und die Presse darauf beschränken,
die "GIA" als Verantwortliche zu benennen, während die
GIA sich schon seit Jahren nicht mehr zu diesen Verbrechen bekennt. Obgleich
die GIA in der Vergangenheit die Verantwortung für bestimmte Fälle
übernahm, war es doch in der Mehrzahl der Fälle unmöglich,
die Täter und Auftraggeber zu identifizieren. Die Echtheit der Schreiben
dieser Gruppe wurde niemals wirklich überprüft. Und die Angreifer
bzw. die mutmaßlichen Angreifer - wenn sie denn verfolgt wurden
- wurden zumeist ohne jede Untersuchung über ihre tatsächliche
Verwicklung in diese Verbrechen getötet. In den wenigen Fällen,
bei denen es zu Verhaftungen und Verurteilungen durch die Justiz kam,
geschah dies auf der Grundlage von schlampigen Untersuchungen und Schnellverfahren
ohne wirkliche Ermittlung der Schuldigen.
Die Undurchsichtigkeit verdankt sich auch der Vervielfachung der bewaffneten
Akteure. Einerseits begehen die islamistischen bewaffneten Gruppen weiterhin
Morde und Massaker, aber andererseits gibt es auch Tausende Milizionäre,
von mächtigen Kreisen gedungene Söldner und Banditen, die im
Rahmen von Machtkämpfen zwischen den Clans des Regimes im Dienste
wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Abrechnungen die Zivilbevölkerung
angreifen.
Die Frage nach den Verantwortlichen für die Massaker ist in Algerien
immer noch ein Tabu. Wer Beweise und Indizien sammelt, die offizielle
und autorisierte Version in Frage stellt sowie der Existenz von Todesschwadronen
und der Manipulation der bewaffneten Gruppen durch die algerischen Sicherheitsdienste
nachgeht, wird als "Komplize des Terrorismus" gebrandmarkt.
Allerdings gibt es immer mehr Aussagen von Offizieren, die von der direkten
oder indirekten Verwicklung des DRS (Geheimdienst, ehemalige Sécurité
militaire) und der Spezialkräfte der Armee in die Massaker berichten.
Seit Jahren erheben die Opposition und Menschenrechtsorganisationen die
Forderung nach einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission,
die allerdings vom algerischen Regime mit dem Verweis auf Einmischung
in innere Angelegenheiten kategorisch abgelehnt wird.
Einige Fälle von Massakern in 2002 (39):
2. Februar 2002: An einem "Rezarza" genannten Ort (in
der Nähe von Médéa) wurden zwölf Bürger getötet
und neun verletzt.
4. Februar 2002: In Sidi Lakhdar (Aïn Defla) wurden an einer
von Männern in Militärkleidung errichteten Straßensperre
neun Bürger getötet und vier verletzt.
Dreizehn Mitglieder der Familie eines Milizionärs (Familie Serdoun)
wurden von einer bewaffneten Gruppe in Sidi Amar (Aïn Defla) getötet.
19. April 2002: Sieben Mitglieder einer Familie (Chaïbi),
darunter vier Kinder, wurden von einer bewaffneten Gruppe in der Nähe
von Sidi Akacha (in der Nähe von Ténès, Aïn Defla)
getötet und vier weitere verletzt. Der Vater, der einer lokalen Miliz
angehört, überlebte.
24. April 2002: 16 Personen, die zwei Nomadenfamilien (Dekia und
Rabhi) angehörten, wurden von einer bewaffneten Gruppe an einem Dhaïet
Nabla genannten Ort (Tiaret) ermordet, darunter neun Kinder und vier Frauen.
1. Mai 2002: Elf Personen aus den Familien Salim und Bekkar wurden
von einer bewaffneten Gruppe im Viertel Benseghir in Tiaret ermordet.
20 Personen aus den Familien Rakhrakh, Bengasmia und Djaâdi wurden
von einer bewaffneten Gruppe in Ksar Chellala (Tiaret) ermordet.
29. Mai 2002: 23 Personen aus Nomadenfamilien (Chouli und Nayène)
wurden von einer bewaffneten Gruppe in Sendjas (Chlef) ermordet.
11. Juni 2002: 12 Personen, die mit einem Bus unterwegs waren,
wurden von einer bewaffneten Gruppe an einer Straßensperre in Medea
ermordet, zehn weitere verletzt.
28. Juni 2002: 15 Personen wurden, nachdem ihr Bus an einer Straßensperre
beschossen worden war, in Eucalyptus (El Harrach) ermordet.
5. Juli 2002: Explosion einer Bombe auf dem Markt von Larbaâ
(Blida), 38 Tote und über 50 Verletzte.
9. Juli 2002: 10 Personen, darunter fünf Kinder, aus der Familie
Boualem wurden von einer bewaffneten Gruppe in einem Viertel von Tiaret
ermordet und zwei weitere verletzt.
18. Juli 2002: 10 Personen, darunter eine fünfköpfige
Familie (Medjadji), wurde von einer bewaffneten Gruppe in Sobha, in der
Nähe von Boukadir (Chlef), ermordet.
15. August 2002: 26 Bürger aus drei Familien (Guenfoud, Rabhi
und Brahimi), darunter 13 Kinder, wurden von einer bewaffneten Gruppe
im Weiler El Khodr in der Gemeinde Harchoun (Chlef) ermordet.
12. September 2002: 11 Bürger wurden von einer bewaffneten
Gruppe an einer Straßensperre in Bouhdoud in der Nähe von Sid
Lakhdar (Aïn Defla) ermordet, darunter neun Frauen und drei Kinder.
1. Oktober 2002: 13 Schüler einer Koranschule der Gemeinde
El Hadjadj (Chlef) wurden von einer bewaffneten Gruppe in Militärkleidung
durch Schüsse ermordet.
24. Oktober 2002: 21 Bürger aus der Familie Akil wurden von
einer bewaffneten Gruppe im Weiler M'Rabtine in der Nähe von Boukadir
(Chlef) ermordet und vier weitere verletzt, darunter 8 Kinder und 8 Frauen.
29. Oktober 2002: Acht Personen aus der Familie Ben Amer wurden
von einer bewaffneten Gruppe im Weiler Sidi Bouaissi in der Nähe
von Sidi Okacha (Chlef) ermordet, darunter zwei Cousins, die Milizionäre
waren, Frauen und Kinder.
6. Revolten und Proteste gegen
die Lebensbedingungen
Die schlimmen Ereignisse in der Kabylei im Frühjahr 2001 und ihre
tragische Bilanz (ca. 120 Tote) lösten im ganzen Land eine Serie
von Revolten und Protesten gegen die Ungerechtigkeit, die Untätigkeit
der Regierenden und die schwindelerregende Verschlechterung der Lebensbedingungen
aus. Die Revolten setzten sich 2002 fort.
Die Bevölkerung, die die erbärmlichen Lebensbedingungen nach
über zehn Kriegsjahren und angesichts der Untätigkeit der Regierung
nicht länger zu ertragen gewillt war, ging schließlich auf
die Straße, um ihrem Unmut Luft zu machen. Eine Unterbrechung der
Stromversorgung, die die beschäftigungslosen Jugendlichen daran hindert,
ein Fußballspiel im Fernsehen zu sehen, eine falsche Entscheidung
eines Schiedsrichters im Stadion, die Belästigung einer jungen Frau
durch einen Gendarmen auf der Straße oder ein Verkehrsunfall können
unter den jetzigen Bedingungen in Algerien eine Revolte auslösen,
in deren Verlauf staatliche Gebäude geplündert, verwüstet
und in Brand gesteckt werden. Die Bürger sind enttäuscht und
entrüstet über das Nichtstun und die Nachlässigkeit der
Regierenden auf allen Ebenen. Städte und Dörfer ohne Beleuchtung,
Wassersperre und Wasserknappheit über mehrere Tage, ja sogar Wochen,
fehlende Transportmittel, ungerechte Verteilung von Wohnungen und ständige
Arbeitslosigkeit tragen zur Explosion einer Bevölkerung bei, die
aller Bezugs- und Orientierungspunkte beraubt wurde.
2002 gab es etwa 600 Revolten und andere Proteste in 30 Wilaya (also in
62,5 % aller Wilaya). Ein Großteil dieser Proteste fand statt in
den Wilaya Tizi-Ouzou (39,9 %), Béjaïa (28,5 %), Bouira (7,5
%), Boumerdés (6 %), Algier (2,9 %) und Skikda und Sétif
(2,2 %).
Bei diesen Revolten kam es im ganzen Land zu 12 Toten und 1100 Verletzten.
Die Sicherheitsdienste nahmen mehr als 560 Festnahmen vor.
Es gab auch erhebliche Sachschäden insbesondere an öffentlichen
Einrichtungen und Gebäuden (Rathäuser, Daïra, Finanzämter,
Schulen, Gemeindeparks, Verwaltungsgebäude der Gas- und Wasserversorgung)
und an Sitzen politischer Parteien (37 Sitze, darunter 21 der FFS).
Unvollständige Liste der bei Revolten und anderen Protesten gegen
die Lebensbedingungen getöteten Bürger (in chronologischer Ordnung):
Lyés Bettar, 17 Jahre, aus Tiliouacadi in der Nähe
von Sidi Aïch (Béjaïa), am 21. März 2002 durch eine
Kugel am Kopf schwer verletzt bei einer Revolte in Chemini (Béjaïa),
erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus von Tizi-Ouzou.
Rachid Bellahcène, 14 Jahre, Schüler, am 24. März
2002 schwer verletzt bei einer Revolte in Seddouk (Béjaïa),
erlag seinen Verletzungen beim Transport ins Krankenhaus.
Idriss Benattou, 30 Jahre, verheiratet, schwer verletzt durch eine
Tränengasgranate und von einem Polizeilastwagen angefahren am 24.
März 2002 bei einer Revolte in Seddouk (Béjaïa), erlag
seinen Verletzungen am 30. März im Krankenhaus von Tizi-Ouzou.
Mohamed Rihane, 18 Jahre, aus Almabouamane in der Nähe von
Timizart (Tizi-Ouzou), schwerverletzt am Kopf durch Schläge von Sicherheitsdiensten
am 26. März 2002 in Fréha (Tizi-Ouzou), erlag am nächsten
Tag seinen Verletzungen (Gehirnblutungen).
Mohand El Hocine Naït Lamara, 19 Jahre, Schüler, aus
dem Dorf Abouhassant in der Nähe von Aïn El Hammam (Tizi-Ouzou),
wurde am 28. März 2002 bei Zusammenstößen in der Nähe
der Gendarmeriebrigade in Abi Youcef (Aïn El Hammam) durch Schüsse
getötet.
Azeddine Yousfi, 36 Jahre, verheiratet, Vater von zwei Kindern,
wohnhaft in Tassaft in der Nähe von Beni Yenni (Tizi-Ouzou), wurde
in der Nähe der Gendarmeriebrigade in Tassaft am 29. März 2002
durch eine Tränengasgranate getötet.
Djamel Tounsi, 25 Jahre, aus Mizrana (Tizi-Ouzou) wurde am 1. April
2002 in Tigzirt bei Zusammenstößen mit Gendarmen durch eine
Stichwaffe getötet.
Lahcène Sebas, 15 Jahre, Schüler, wohnhaft in Tizi
N'Braham in der Gemeinde Bouandas (Sétif), wurde am 30. Mai 2002
bei einer Demonstration gegen die Parlamentswahlen erschossen.
Karim Amini, junger Bürger aus Maatkas (Tizi-Ouzou), wurde
am 8. Oktober 2002 bei einer Demonstration gegen die Kommunalwahlen von
einem Händler des Dorfes erschossen.
Zahir Bouremoua genannt "Djamel", 21 Jahre, wurde am
9. Oktober 2002 (am Vorabend der Kommunalwahlen) in Toudja (Béjaïa)
durch den Schuss eines Polizisten tödlich verletzt.
Saddek Aït-Mansour genannt "Nabil", 22 Jahre, schwerverletzt
am Kopf durch Schüsse von Sicherheitsdiensten am 4. November 2002
in Seddouk (Béjaïa), erlag nach einem dreimonatigen Koma seinen
Verletzungen am 14. Februar 2003 im Krankenhaus von Tizi-Ouzou.
Abou Mdouad, 19 Jahre, wurde am 1. Dezember 2002 in Azzaba (Skikda)
bei einer Protestdemonstration von einem Polizisten erschossen.
Einige Fälle von Bürgern, die bei Revolten und anderen Protesten
schwer verletzt wurden:
Bouzid Oudène, schwerverletzt (Schädeltrauma) bei einer
Revolte in Chemini (Béjaïa) am 21. März 2002, wurde in
die Notaufnahme des Krankenhauses von Béjaïa eingeliefert.
Camélia Kadi, 17 Jahre, im Gesicht schwerverletzt von einer
Tränengasgranate in der Cité von Genêts in Tizi-Ouzou
am 26. März 2002.
Rabah Hamdi, 18 Jahre, am Kopf schwerverletzt von einer Tränengasgranate
am 28. März 2002 bei einer Revolte in Tizi-Ouzou, wurde ins Krankenhaus
von Tizi-Ouzou eingeliefert.
Nassim Tagmount, am Auge schwerverletzt bei Zusammenstößen
mit Sicherheitsdiensten in Irdjen (Tizi-Ouzou) am 27. Mai 2002, wurde
ins Krankenhaus Mustapha (Algier) eingeliefert.
Mohand Boukir, 25 Jahre, verletzt durch Schüsse am 28. Mai
2002 in Akbou (Béjaïa).
Fethi Titouh, 16 Jahre, verletzt durch Schüsse in Tazmalt
am 30. Mai 2002.
Nassim Aïdli, 18 Jahre, wohnhaft in El Kseur, verletzt durch
Schüsse am 30. Mai 2002.
Noureddine Khimouzi, 15 Jahre, Schüler, wohnhaft in Akbou,
verletzt durch Schüsse am 31. Mai 2002.
Die Opfer erhalten oftmals außer Nothilfe keine weitere Behandlung.
Deshalb richten ihre Familien oder sie selbst über die Presse verzweifelte
Appelle an ihre Mitbürger um finanzielle Hilfe für die notwendige
medizinische Versorgung.
Zwei Beispiele für die Verzweiflung der Opfer und/oder ihrer Familien
seien angeführt:
Saddek Ait-Mansour, aus Seddouk (Béjaïa), am Kopf schwerverletzt
im November 2002, wurde im Koma liegend in die Intensivstation von Tizi-Ouzou
eingeliefert. Seine Familie und Freunde veröffentlichten in der Presse
(Liberté, 5. Dezember 2002) einen vergeblichen Spendenaufruf für
einen Nottransport in ein europäisches Krankenhaus. Dieser junge
Bürger erlag am 14. Februar 2003 seinen schweren Gehirnverletzungen.
Mourad Mehziouz, aus Ait Farah (Tizi-Ouzou), veröffentlichte
ebenfalls einen Spendenaufruf (Le Matin, 2. Januar 2993): "Ich bin
ein Opfer der Ereignisse des schwarzen Frühlings und leide an Harn-
und Erektionsstörungen mit Sperma im Urin infolge eines Angriffs
von Gendarmen am 25. und 27. April 2001. Mein Gesundheitszustand erfordert
kostenintensive Behandlungen. Ich bitte daher dringend um Spenden."
7. Der Kampf der Familien
der Verschwundenen
Eine klaffende Wunde dieses Krieges bleibt das tragische Verschwinden
von über 4000 bis zu 10 000 Bürgern, die von den verschiedenen
Sicherheitsdiensten im Laufe dieser Tragödie und insbesondere in
den Jahren von 1993 bis 1998 entführt wurden. Nachdem das Regime
zunächst die Existenz dieses Problems trotz der von vielen NGO's
und Menschenrechtsaktivisten vorgelegten unbestreitbaren Beweise geleugnet
hatte, wurde unter der Präsidentschaft von Bouteflika dieses Problems
endlich zugegeben. Präsident Bouteflika selbst nannte die Zahl von
10 000 Verschwundenen. Der Innenminister sprach seinerseits von 4000 Fällen.Eine
von Menschenrechtsaktivisten durchgeführte Untersuchung listete im
Januar 2002 3700 Fälle auf (40).
Die Familien der Verschwundenen, die sich in mehreren Vereinigungen (Collectif
des familles de disparus, SOS-Disparus, ANFD, Associations des familles
de disparus de Constantine et d'Oran) organisiert haben, führen einen
bewundernswerten und mutigen Kampf, um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen
und dieses schmerzende Problem vor nationale und internationale Instanzen
zu tragen. Sie organisieren in mehreren Städten Algeriens, darunter
die Hauptstadt, wöchentliche Versammlungen, um ihre Mobilisierung
und Entschlossenheit in ihrem Streben nach Wahrheit zu zeigen. Diese Versammlungen
wurden immer wieder zum Opfer brutaler Repression durch die Sicherheitsdienste
(Siehe das Kapitel Verletzungen individueller und kollektiver Rechte).
Die Pufferorganisation zwischen dem algerischen Regime und den Familien
der Opfer, das staatliche ONDH (Observatoire national des droits de l’homme),
wurde nach der Amtsübernahme von Präsident Bouteflika 1999 durch
die CNCPPDH (Commission nationale consultative de protection et de promotion
des droits de l’Homme) ersetzt. Ihr Präsident Farouk Ksentini
schien sich für die Aufdeckung der Wahrheit über diese Tragödie
einsetzen zu wollen. Aber bis heute bestreiten die staatlichen Behörden
ihre Verantwortung für die Entführung und das Verschwinden von
tausenden Menschen. Die offizielle Version besagt, dass diese Personen,
wenn sie nicht von bewaffneten Gruppen entführt wurden, freiwillig
in die Maquis gegangen oder ins Ausland geflohen sind. Das algerische
Regime hat mehrere Vorgehensweisen entwickelt, um die Akte der Verschwundenen,
die aufgrund der hohen Zahlen internationales Aufsehen erregt, endgültig
zu schließen.
- Der erste Versuch dieser Art erfolgte Anfang 2000. Unter dem Vorwand,
Verwaltungs- und Erbfragen zu regeln, erklärten die Gerichte (kraft
Artikel 109 und 114 des Familiengesetzes) Personen als "verschwunden".
Vier Jahre nach diesem Urteil werden die Verschwundenen als tot erklärt.
Das käme einem Schließen der Akte gleich, ohne dass die Familie
die Umstände der Entführung, das Schicksal der "Verschwundenen"
und die Verantwortlichen dieser Verbrechen erfährt. Dadurch wird
die Straflosigkeit der Verantwortlichen für diese Verbrechen gegen
die Menschheit sichergestellt. Die meisten Familien protestierten entrüstet
gegen dieses juristische Manöver bei mehreren Versammlungen vor Gerichten.
- Die Familienangehörigen, die Vater, Bruder oder Ehemann verloren
haben, sind oftmals ohne Einkommen und leben in größter Armut.
Der Staat versucht, ihr Schweigen zu "kaufen", indem er ihnen
eine Entschädigungszahlung gewährt und zugleich die Anerkennung
als Opfer der nationalen Tragödie verweigert, obwohl ihre Angehörigen
von staatlichen Sicherheitsdiensten entführt wurden. Den Kindern
der "Verschwundenen" wird sogar die bescheidene Schulunterstützung
von 2000 Dinar, die bedürftige Kinder und Kinder der Opfer des "Terrorismus"
zu Beginn des Schuljahres erhalten, entzogen. Angesichts der Proteste
vieler Familien, bot ihnen der Staat den Status als "Opfer des Terrorismus"
unter der Bedingung an, keine Forderungen nach einer Untersuchung der
Umstände und des Schicksals der Verschwundenen mehr zu stellen. Die
Familien und ihre Vertreter lehnten dieses Angebot ab und verurteilten
den Versuch des Staates, das Elend der Familien auszunutzen, um sie zu
spalten und für sich zu instrumentalisieren.
- Das letzte Manöver dieser Art fand Ende 2002 statt und stieß
auf die Entrüstung der Familien. Der Präsident der CNCPPDH machte
den Vorschlag, die Familien durch die Zahlung von 1 Million Dinar und
eine Todesbescheinigung zu entschädigen (41). Dies käme einem
Schließen der Akte gleich "durch einen Austausch von Geld und
einem Stück Papier gegen Menschenleben", wie es in einem Kommuniqué
der Familien der Verschwundenen hieß. Durch dieses ungeschickte
Manöver erkannte der Staat implizit seine Verantwortung für
die Ermordung dieser "verschwundenen" Bürger an. Farouk
Ksentini sagte darüber hinaus in einem Interview (Le Monde, 8. Januar
2003): "Wir müssen verstehen, dass dieses Verschwinden den Umständen
zuzuschreiben ist, die in Algerien mehrere Jahre lang herrschten. Der
Staat war praktisch aus allen Regionen des Landes verschwunden, niemand
hatte mehr die Kontrolle, es war die Apokalypse. Man fand abgeschnittene
Köpfe am Straßenrand. Das Leben eines Menschen war nichts wert,
auf beiden Seiten. Unter diesen Umständen konnten alle Arten von
Verbrechen gedeihen: Banditenunwesen, Abrechnungen, extralegale Hinrichtungen
usw."
In dem am 5. September 2002 an Farouk Ksentini übergegebenen Memorandum
und bei einer Versammlung am 17. November 2002 am Sitz des Staatspräsidenten
erklärten die Familien der Verschwundenen: "Die Entschädigung
ist niemals dazu geeignet, die Suche nach der Wahrheit über das Schicksal
unserer Kinder zu ersetzen oder zu beenden. Es handelt sich um eine nationale
Hilfe und Unterstützung für die Familien der Verschwundenen.
Die Kriterien und Modalitäten der Entschädigungszahlungen müssen
in aller Offenheit mit den Familien der Opfer diskutiert werden."
- Um die Verantwortung mit dem Staat verbundener Organe auf ein Minimum
zu reduzieren, wurde die Nationalgendarmerie, die in die Entführungen
nicht weniger verwickelt ist als die anderen Sicherheitsdienste, damit
beauftragt, den Anzeigen der Familien nachzugehen und Untersuchungen durchzuführen.
Sie behauptet für 2300 der insgesamt 7000 erstatteten Anzeigen Erklärungen
geben zu können: in keinen dieser Fälle seien die Sicherheitsdienste
verstrickt (42). Angesichts der Natur der Untersuchungen und dem geringen
Vertrauen, das die Familien und die Öffentlichkeit in sie setzen,
entwickelte das Regime andere Praktiken: "Reumütige", die
einen Verschwundenen im Maquis gesehen haben wollen; Exhumierungen von
Leichen aus Massengräbern oder Brunnen, um die Toten zu identifizieren,
aber nicht um echte Untersuchungen durchzuführen mit dem Ziel, die
Verantwortlichen für die Entführungen ausfindig zu machen, sondern
um die Akte endgültig zu schließen (die Familien werden erst
Monate nach der Exhumierung informiert und die Leiche wird ihnen nach
erfolgter Identifizierung nicht automatisch übergeben). Es ist zwar
vorgesehen, nach der Lokalisierung von Massengräbern DNS-Tests durchzuführen,
aber es war niemals die Rede davon, die Wahrheit festzustellen und Gerechtigkeit
walten zu lassen.
- Die Maßnahmen und Reden staatlicher Autoritäten in den letzten
Jahren zeigen deutlich, dass es nicht nur keinen Willen gibt, dieses Problem
auf rechtlichem Wege zu lösen, sondern auch dass die nationale und
internationale Öffentlichkeit darauf vorbereitet werden soll, eine
Lösung zu akzeptieren, die jeden Rückgriff auf die Justiz ausschließt.
Immer öfter ist auch die Rede von einer Generalamnestie, wodurch
die Straflosigkeit für die Verantwortlichen dieser Verbrechen kodifiziert
würde. Der Präsident der CNCPPDH räumte ein: "In erster
Linie würden von dieser Amnestie Personen profitieren, die Institutionen
angehören, die beschuldigt werden, für das Verschwinden verantwortlich
zu sein. Eine solche Maßnahme hätte die Einstellung aller Untersuchungen
zur Folge. Auch wenn einige Kriminelle von einer Amnestie profitieren
würden, ist diese doch angebracht und für Algerien wünschenswert,
um ein Kapitel zu schließen und voranschreiten zu können."
Aber die Familien der Verschwundenen, die Opfer der Folterungen und willkürlichen
Verhaftungen, die Familien der Opfer von willkürlichen Hinrichtungen
und Massakern begnügen sich nicht damit "ein Kapitel zu schließen
und voranzuschreiten", ohne dass Wahrheit und Gerechtigkeit walten.
8. Die Lage der Menschenrechtsaktivisten
Drohungen und Einschüchterungen gegenüber Menschenrechtsverteidigern
sind in Algerien an der Tagesordnung. Die Menschenrechte galten den Herrschenden
nie als unverletzlich. Schon 1985, daran sei erinnert, wurden die Gründungsmitglieder
der ersten algerischen Menschenrechtsliga (LADDH) verhaftet und wegen
"Gefährdung der Sicherheit des Staates" zu langen Gefängnisstrafen
verurteilt. Die Liga wurde erst nach der blutigen Repression im Oktober
1988 anerkannt.
Das Jahr 2002 war geprägt von der Repression gegen viele Menschenrechtsaktivisten:
Einschüchterungen, Belästigungen der Familien, willkürliche
Verhaftungen, Justizkonstrukte, ungerechte Prozesse usw. Einige Aktivisten
wurden bei Schnellverfahren auf der Grundlage von Konstrukten verurteilt,
andere wurden ins Exil getrieben und wieder andere wurden mit dem Tod
bedroht und gingen in den Untergrund.
Diese Einschüchterungsversuche zeigen mit aller Klarheit, dass das
Regime trotz der beschwichtigenden Reden über Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit die von ihm unterzeichneten internationalen Pakte
und Verträge, insbesondere den Internationalen Pakt über bürgerliche
und politische Rechte und die Erklärung der Vereinten Nationen über
die Verteidiger der Menschenrechte, missachtet.
Folgende Fälle seien beispielhaft angeführt:
Larbi Tahar, Mitglied der LADDH, wohnhaft in Labiod Sidi Cheikh
(El Bayadh), wurde im Oktober 2001 im Zuge der Revolten gegen die Verschlechterung
der sozioökonomischen Lebensbedingungen in der Region verhaftet und
im Berufungsverfahren zu sieben Monaten Gefängnis und 5000 Dinar
Geldstrafe wegen "Aufruf zur illegalen Zusammenrottung, Widerstand
gegen Ordnungskräfte und Zerstörung von Privateigentum"
verurteilt.
Mohamed Hadj Smain, Mitglied der LADDH, wohnhaft in Relizane, informierte
die internationale Öffentlichkeit und die NGO's über die Existenz
von Massengräbern in Relizane, in denen von der lokalen Miliz hingerichtete
Bürger verscharrt worden waren. Er wurde am 24. Februar 2002 im Berufungsverfahren
zu einem Jahr Gefängnis und 210 000 Dinar Geldstrafe verurteilt.
Er wurde am 19. Februar 2002 erneut von Gendarmen festgenommen und der
Aufstachelung der Einwohner von Bendaoud (in der Nähe von Relizane)
zur Revolte beschuldigt, nachdem ein "Abgeordneter" der RND
mit seiner Feuerwaffe einen Bürger angegriffen hatte.
Abderrahmane Khelil, Mitglied der LADDH und von SOS-Disparus, wurde in
2002 immer wieder belästigt, bedroht und verhaftet. Am 14. März
2002 wurde er bei einer Versammlung der Familien der Verschwundenen, die
mit Gewalt aufgelöst wurde, zum ersten Mal verhaftet. Am 18. März
2002 wurde er bei einer Versammlung der Familien der Verschwundenen vor
dem Sitz der UNO in Algier zum zweiten Mal verhaftet. Am 19. Mai 2002
wurde er in der Nähe der Universität von Bouzareah verhaftet.
Er wurde zu 6 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er
musste ins Exil gehen.
Rachid Mesli, Rechtsanwalt, Mitglied der LADDH, wurde nach seiner
Freilassung aus dem Gefängnis von Tizi-Ouzou im Juli 1999, nachdem
er eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen "terroristischer
Aktivitäten" abgesessen hatte, von der politischen Polizei verfolgt.
Er wurde von Amnesty International als politischer Gefangener unterstützt.
Aufgrund dieser Verfolgung musste er im August 2000 mit seiner Familie
ins Schweizer Exil gehen, wo er seine Aktivitäten als Menschenrechtsaktivist
fortsetzte. Die Sicherheitsdienste erwirkten 2002 einen internationalen
Haftbefehl gegen ihn wegen Mitgliedschaft in einer "im Ausland agierenden
terroristischen bewaffneten Gruppe" (43). Viele Bürger aus seinem
Wohnort Ain Taya und dessen Umgebung, die ihn über die Menschenrestslage
informierten, wurden verhaftet und gefoltert.
Mahmoud Khelili, Rechtsanwalt, unabhängiger Menschenrechtsaktivist,
wurde in den Monaten Oktober und November zum Opfer einer Einschüchterungskampagne,
nachdem er in Oran einen Beamten vertreten hatte, der einen General (Chef
einer Militärregion) beschuldigte, in den Drogenhandel verwickelt
zu sein. Er und sein Sohn wurden mehrfach telefonisch mit dem Tod bedroht.
Sein Büro wurde einen Nachmittag lang von verdächtigen Personen
umstellt, die mit als Privatfahrzeugen getarnten Polizeifahrzeugen vorfuhren.
In Europa wurde ein Unterstützungskomitee für RA Khelili gegründet.
Das Observatorium zum Schutz der Verteidiger der Menschenrechte verurteilte
diese Einschüchterungskampagne.
Salah-Eddine Sidhoum, Chirurg, unabhängiger Menschenrechtsaktivist,
veröffentlichte am 11. Januar 2002 zum 10. Jahrestag des Staatsstreiches
in Zusammenarbeit mit Algeria-Watch und anderen Aktivisten einen Bericht
über "Verschwundene" (3700 Fälle) und extralegale
Hinrichtungen (1100 Fälle). Seit dieser Zeit wurde seine Familie
von nächtlichen telefonischen Drohungen belästigt. Am 15. Dezember
wurden zwei Zivilisten an seiner Wohnung vorstellig und übergaben
eine Einberufung des PCO von El Madania, in dem bekanntermaßen gefoltert
wird, obwohl ihnen bekannt war, dass Herr Sidhoum im Dezember 1994 in
den Untergrund gegangen war, nachdem er einen Anschlag überlebt hatte.
Sie forderten seine Ehefrau auf, an seiner Stelle zu kommen - eine der
Methoden, mit denen er zum Schweigen gebracht werden soll (44).
Fazit
Die Fakten zerstören das idyllische Bild, das das Regime der internationalen
Öffentlichkeit vermitteln will, das idyllische Bild eines durch elf
Jahre kriegerische Politik "befriedeten" Algerien, durch sogenannte
Sicherheitspolitik, die offensichtlich längst an ihre Grenzen gestoßen
ist. Diese selbstmörderische Politik hat nicht nur nichts zur Lösung
der vielschichtigen tiefen Krise beigetragen, sondern diese Krise in sozialer,
politischer und ökonomischer Hinsicht verschärft.
In Algerien herrscht Unrecht und Rechtlosigkeit. Der Graben wird immer
tiefer zwischen der leidenden Bevölkerung und dem Regime, das von
der nationalen Realität abgeschnitten ist und seine entfesselte Flucht
nach vorn fortsetzt. Das Unrechts- und Willkürregime und seine verkommenen
Attrappeninstitutionen nähren die Unzufriedenheit der Bevölkerung
und provozieren dauerhaft die gewaltsame Opposition einer Jugend ohne
Gegenwart und Zukunft.
Wie in den vergangenen Jahren wurden auch 2002 Menschenrechtsverletzungen
begangen, wie die zahlreichen Fälle in diesem Bericht belegen. Und
die Verantwortlichen genießen weiterhin absolute Straflosigkeit.
Der Justizapparat dient weiterhin der politischen Macht als Instrument,
um jede Opposition von Bürgern zu unterdrücken, die von der
Krise mit aller Härte getroffen werden, während er stumm und
unfähig ist, Untersuchungen durchzuführen über die vielen
Fälle bis heute ungeklärter Morde, die tausenden "Verschwundenen",
die Massaker an schutzlosen Bürgern, die Morde in der Kabylei und
die von Bürgern erhobenen Vorwürfe bezüglich der Existenz
von Massengräbern an mehreren Orten (Sidi Moussa, Relizane usw.).
Die wirtschaftliche und soziale Lage verschlechtert sich weiter und die
Verarmung trifft weite Teile der Bevölkerung. Der Kriegszustand und
die Folgen der von den internationalen Finanzinstitutionen auferlegten
Politik der Strukturanpassung haben das Land in den wirtschaftlichen Niedergang
gestürzt. Dieser ökonomische und soziale Verfall führte
zu einer Verschärfung der sozialen Übel (Bettelei, Prostitution,
Drogen, Banditenunwesen usw.), zum Wiederauftauchen bzw. zur Ausdehnung
der "Krankheiten der Unterentwicklung" (Tuberkulose, Typhus,
Cholera, Unterernährung usw.) und zum Aufflackern des Geistes der
Revolte bei den Bürgern, wie die eindrucksvolle Zahl von Revolten
in diesem Jahr zeigt.
Es ist sicher, dass es keine Verbesserung der Lage auf allen Ebenen geben
kann ohne Rückkehr zum Frieden und echte politische Stabilität.
Doch das bestehende Regime lehnt jede politische Lösung der Krise
ab und stützt sich auf Notbehelfe, die längst ihre Grenzen gezeigt
haben (Sicherheitspolitik, Politik der "zivilen Eintracht",
chaotische Behandlung der Krise in der Kabylei, Manipulationen usw.).
Es ist klar, dass der wiederhergestellte Frieden und die gesicherte politische
Stabilität den von aller Bevormundung befreiten Bürgern und
Bürgerinnen ermöglichen wird, freie Selbstbestimmung zu üben
und ihren Weg zu wählen, um Algerien für alle Bürger und
Bürgerinnen auf der Grundlage ihrer zivilisatorischen Werte und in
Offenheit für universelle Werte wiederaufzubauen. Diese Rettung der
Nation erscheint den Machthabern allerdings leider als selbstmörderische
Tat und sicheres Ende ihrer Privilegien.
Ohne politische Lösung gibt es keinen Frieden, keine Verbesserung
der Situation der Menschenrechte und keinen wirtschaftlichen Aufschwung
in diesem Klima von Krieg, Unrecht und allgemeiner Korruption trotz der
substanziellen Aufstockung der nationalen Finanzreserven, die durch die
Ölrente ermöglicht wurde.
Nur ein Rechtsstaat und seine gewählten demokratischen Institutionen
können die Achtung der Menschenrechte sicherstellen und die Bürger
für den Wiederaufbau des Landes mobilisieren.
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Erster Teil
Fußnoten
(22) Zitiert in: Abdennour Ali Yahia, Algérie: Raisons et déraison
d'une Guerre, Editions L'Harmattan, 1996, Seite 69.
(23) Prof. Mohand Issad, "La justice doit être un pouvoir",
Le Matin, 8.-9. Dezember 2000.
(24) Le Quotidien d'Oran, 28.02.2002.
(25) Siehe die Pressekommuniqués des Observatoriums zum Schutz
der Verteidiger der Menschenrechte vom 5. Jan. 2002, vom Kollektiv der
Familien der Verschwundenen vom 5. Jan. 2002, der LADDH vom 6. Jan. 2002
und des ADTH (Algérie - Droits de l'Homme pour tous) vom 6. Jan.
2002.
(26) Äußerung eines Korrespondenten einer in Algier erscheinenden
Zeitung in Annaba, zit. in: Reporters sans frontières, Algérie:
La liberté de la presse victime de l'Etat de non-droit, November
2002.
(27) Arezki Ait Larbi, Révélations d'un ancien détenu
d'opinion, Hebdomadaire L'événement Nr. 162, 2.-8. April
1994.
(28) Le Matin, 7. Mai 2002. Es gibt je nach Quelle unterschiedliche Angaben.
(29) El Watan, 9. Mai 2002.
(30) Journée d'étude sur la médecine pénitentiaire,
organisée par le ministère de la Justice, 22.10.2002, Algier.
(31) < http://www.algeria-watch.org/mrv/mrvrap/groupe_travail_0302.htm
>
(32) Diese Zahl basiert auf der Zählung der Presse und den Kommuniqués
der Sicherheitsdienste.
(33) El Khabar, 17.01.2002.
(34) Le Matin, 05.02.2002.
(35) La Tribune, 04.03.2002.
(36) Le Matin, 02.01.2003.
(37) Liberté, 26.05.2002.
(38) L'Expression, 05.09.2002.
(39) Für einen Überblick über die 2002 begangenen Massaker
siehe: Chronologie des massacres par Salah-Eddine Sidhoum, Algeria-Watch,
septembre 2002, actualisé mars 2003, < http://www.algeria-watch.org/mrv/2002/bilan_massacres.htm
>.
(40) Salah-Eddine Sidhoum und Algeria-Watch, < http://www.algeria-watch.org/mrv/2002/liste_disparitions/disparitions_liste_a.htm
>
(41) Interview mit Farouk Ksentini, Echourouk El Yaoumi, 3.11.2002. Er
dementierte diese Äußerung einige Tage später auf Kanal
1 des nationalen Radios.
(42) Le Monde, 8. Januar 2003.
(43) Urgent Appeal, Amnesty International, London, 14.11.2002: Cas d'appel
sur la torture. Brahim Ladada et Abdelkrim Khider, Index AI MDE 28/202/02.
(44) Siehe Urgent Appeal, Algeria-Watch, 16.12.2002, < http://www.algeria-watch.org/mrv/mrvrepr/sidhoum.htm
> , Offener Brief von Justitia Universalis an den Staatspräsidenten
vom 17.12.2002 < http://www.algeria-watch.org/pdf/pdf_fr/JU_sidhoum.pdf > ,
Urgent Appeal des Observatorium zum Schutz der Verteidiger der Menschenrechte
vom 18.12.2002 < http://www.algeria-watch.org/mrv/mrvrepr/sidhoum_observatoire.htm
> und der Brief von Human Rights Watch an den Justizminister vom 20.12.2002
< http://www.algeria-watch.org/mrv/mrvrap/hrw_sidhoum.htm
>.
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