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Bericht zu den "Verschwundenen" in Algerien
"Dreiviertel der Fälle von Verschwinden ereigneten sich
nach einer Verhaftung zu Hause oder bei der Arbeit."
Komitee der Familienangehörigen der Verschwundenen in Algerien
International Service for Human Rights
FEDEFAM (Latin American Federation of Associations of Relatives of Disappeared Detainees)
Übersetzung aus dem Englischen: algeria-watch
Im Juli und September 1998 übergaben das Komitee der Familienangehörigen der Verschwundenen in Algerien, zusammen mit FEDEFAM, OMCT und dem International Service for Human Rights, 477 Akten (im Original) von dokumentierten Fällen von Verschwindenlassen an die UN-Arbeitsgruppe für zwangsweises oder unfreiwilliges Verschwinden (WGEID), begleitet von einer zusammenfassenden Liste, einer Überblicksstatistik und einer detaillierten Beschreibung der Arbeitsmethoden des Komitee der Familienangehörigen der Verschwundenen in Algerien bezüglich der Informationssammlung, der Dokumentation der Fälle und ihrer Betreuung.
Auf dieser Grundlage können wir heute folgende Beobachtungen machen, die auf der Analyse der besagten Akten beruhen:
- Über das Jahr des Verschwindens und lokale Nachforschungen und Beschwerden: Die Arbeitsgruppe wird feststellen, daß die meisten der beschriebenen Fälle von Verschwindenlassen zwischen 1994 und 1996 stattfanden, nach der Zeit der Schließung der Haftzentren, die unter dem Ausnahmezustand eingerichtet worden waren. 1997 und 1998 werden weiterhin Fälle von Verschwindenlassen registriert, aber in einem geringeren Ausmaß.
- Im allgemeinen begannen die Familienangehörigen der Opfer, erst ein, zwei oder mehr Jahre nach dem Zeitpunkt des Verschwindens Nachforschungen anzustellen und Beschwerden einzureichen. Das erklärt sich daraus, daß die Familie Hoffnung hegte, daß der verschwundene Häftling lebend freigelassen würde, und/oder sich aus Angst insbesondere vor staatlichen Stellen nicht zu handeln wagten.
- Über das soziale Profil der Opfer: Außer drei Frauen sind alle Opfer Männer. Das Durchschnittsalter beträgt 30,5 Jahre und nahezu die Hälfte ist verheiratet oder verheiratet mit Kindern. Aus ihren Berufen - viele Angestellte, Händler, Techniker, Studenten, sogar Führungskräfte und freie Berufe - ergibt sich ein hoher Anteil von Opfern aus der Mittelklasse, einschließlich vieler Väter aus bereits gegründeten Familien. Dieses Profil unterscheidet sich deutlich von dem in anderen Ländern der Welt, in denen es das Phänomen des Verschwindenlassens gab. Insbesondere ist es unvereinbar mit dem Profil von jungen, klandestin agierenden Guerillakämpfern.
- Überdies sollte festgestellt werden, daß ein beachtlicher Teil der Opfer im öffentlichen Sektor oder sogar in der staatlichen Verwaltung arbeitet und wichtige öffentliche Funktionen ausübt wie Lehrer, Ärzte oder Justizangestellte (mehr als 70 Fälle).
- Besondere Aktivitäten, in die das Opfer verwickelt war, werden selten angegeben. In den Fällen, in denen es Informationen gibt, sind religiöse, gewerkschaftliche oder bürgerliche Aktivitäten ebenso oft vertreten wie gesellschaftliche Aktivitäten (22 und 22 Fälle).
- Über die Arbeitsweise: Die Anordnung der Fälle nach der Art des Verschwindens zeigt, daß drei Viertel der Fälle von Verschwinden sich nach einer Verhaftung zu Hause oder bei der Arbeit ereigneten. Unter den Verhaftungen zu Hause ist die häufigste Praxis die Verhaftung zwischen Mitternacht und 3 Uhr morgens. Eine Verhaftung auf der Straße geschah in einem Viertel der Fälle. 13 Männer verschwanden von ihrem Verwahrungsort (Polizeistation, Militärkaserne oder Gefängnis). Die Entführung unter Einsatz von Gewalt von unbekannten bewaffneten Männern in ziviler Kleidung geschah in nur 5 Fällen.
- Über die den Angaben zufolge verantwortlichen Kräfte: Staatlichen Stellen, namentlich Militär, Polizei, Gendarmerie und Sicherheitskräfte (kombinierte Militär-, Polizei- und eventuell andere Kräfte), werden in 434 von 477 Fällen beschuldigt. Oftmals arbeiten die Sicherheitskräfte mit Zivilisten oder der Miliz zusammen; die Miliz, definiert als die von der Regierung legitimierten Selbstverteidigungsgruppen wie die GLD, handelte in nur 9 Fällen alleine. Oftmals unterbreiteten die Beschwerden genaue Informationen über die beteiligten Kräfte, wie die Basis oder Station in der Nachbarschaft, in einigen Fällen sogar den/die Namen des/der Beamten, der/die an der Operation teilnahm(en) oder sie leitete(n).
- Über Zeugnisse während und nach der Verhaftung: In vier Fünfteln der Fälle (409) wurde die Verhaftung von einer oder mehr Personen beobachtet: Familienmitglieder, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Passanten auf Straße; in einem Drittel der Fälle (153) wurde der verschwundene Verhaftete nach dem Zeitpunkt der Verhaftung gesehen, entweder in der Polizeistation, wo er in Sicherheitsverwahrung genommen wurde, oder in einem der Gefängnisse wie El Harrach oder an anderen Orten wie Chateauneuf, das von den algerischen Menschenrechtsverteidigern als Folterzentrum bezeichnet wird. Diese Zeugnisse liefern Beweise dafür, daß viele Verschwundene für einige Wochen, Monate oder sogar Jahre am Leben und klandestin verhaftet bleiben.
- Über in Algerien unternommene Aktivitäten: In 321 Fällen legten die Familienangehörigen bei den zuständigen Behörden oder Gerichten Beschwerden ein. In der Mehrzahl der Fälle blieben diese Beschwerden bis heute ohne Folgen. Dennoch sollte festgestellt werden, daß einer beachtlichen Zahl von Beschwerden durch die Polizei nachgegangen wurde, allerdings mit einer Vorgehensweise, die manchmal eher als Komplizenschaft mit den Verantwortlichen für die Verhaftung/Verschwinden und als eine neue Verfolgung der Familie erscheint denn als eine kriminalistische Ermittlung, wie sie dem algerischen Strafgesetz und der Erklärung zum Schutz aller Personen gegen zwangsweises Verschwinden entspricht.
- Über Straflosigkeit: Wir können schlußfolgern, daß die für das Verschwindenlassen Verantwortlichen in vollkommener Straflosigkeit agieren, es steht ihnen nicht nur frei, zu jeder Tages- und Nachtzeit ungehindert zu operieren, sondern auch ohne irgendeine Maßnahme seitens der Justiz fürchten zu müssen. Die verantwortlichen Kräfte verletzten fortwährend das algerische Recht, insbesondere Artikel 45 der Verfassung und Artikel 51 des Kriminalverfahrensgesetz über Polizeihaft; und die Vorschriften für die Bestrafung von Verstößen bezüglich der Inhaftierung von Personen aus Artikel 110 des Strafgesetzes werden nicht angewandt. Zudem erfüllen die von der Regierung eingerichteten Stellen zum Schutz der Menschenrechte, wie das Observatoire de Droits de l'Homme und der Mediateur de la République, nicht ihre Funktion. Das Observatoire beispielsweise informiert die Familienangehörigen in den wenigen Antworten, die es gegeben hat, in zwei Zeilen, daß die Suche nach der vermißten Person ergebnislos verlief oder betrachtet die Information als glaubwürdig, die von der gleichen Einrichtung stammt, die für das Verschwindenlassen verantwortlich gemacht wird, ohne jede Initiative zu einer unabhängigen Untersuchung.
"Verschwindenlassen" in Algerien:
Statistischer Überblick
Informationen in folgenden Bereichen liegen vor:
|
Angaben zur Person |
Zahl der
Fälle |
|
Name, Vorname
|
477
|
|
Geschlecht
|
477
|
|
Geburtsdatum
|
380
|
|
Alter
|
457
|
|
Personalausweis oder Geburtsurkunde
|
371
|
|
Ehestatus, Kinder
|
453
|
|
Beruf
|
430
|
|
Besondere Aktivitäten
|
44
|
|
Andere relevante persönliche Informationen
|
174
|
|
Unternommene Aktionen |
Zahl der
Fälle |
|
Maßnahme; Art, staatliche Stelle, Datum
|
380
|
|
Rechtliche Maßnahmen eingeleitet
|
321
|
|
Rechtliche Maßnahmen, aktueller Stand
|
313
|
|
Vorherige Aufnahme des Falls von Al
|
56
|
|
Aktualisierung einer früheren Information
|
9
|
|
Externe Kommentare
|
116
|
|
Vorfall |
Zahl der
Fälle |
|
Art des Vorfalls
|
473
|
|
Zeitpunkt des "Verschwindens" |
453
|
|
Jahr/Monat des "Verschwindens".
|
19
|
|
Ort der Entführung
|
471
|
|
Provinz oder Stadt
|
460
|
|
Beschreibung der Festnahme oder des "Verschwindens" |
466
|
|
Hinweise oder Beweise
|
466
|
|
Beteiligung von Sicherheitskräften
|
476
|
|
Genauere Angaben zu des Sicherheitskräften
|
348
|
|
Festnahme von Zeugen beobachtet
|
409
|
|
Verschwunden wurde später gesehen
|
153
|
|
Datenbankkontrollangaben |
Zahl der
Fälle |
|
Aktenzeichen
|
477
|
|
WGEID Fallnummer
|
10
|
|
Datum des Erhalts des Berichts
|
463
|
|
Datum der Aufnahme in die Datenbank
|
477
|
|
Datum der Aufnahme durch WGEID
|
474
|
|
Bereits aufgenommene Fälle von WGEID
|
11
|
|
Gesamtzahl der Fälle
|
477
|
Jahr des Verschwindens
|
<1992 |
3
|
|
1993
|
20
|
|
1994
|
127
|
|
1995
|
111
|
|
1996
|
132
|
|
1997
|
51
|
|
1998
|
9
|
Jahr der Aufnahme des Falls
|
< 1995 |
3
|
|
1996
|
4
|
|
1997
|
43
|
|
1998
|
413
|
Sozialprofil der Opfer
Alter
|
unter 18 |
6
|
|
18-27
|
194
|
|
28-37
|
169
|
|
38-47
|
65
|
|
über 47
|
23
|
Geschlecht
Ehestatus
|
o.A. |
24
|
|
Verheiratet
|
39
|
|
Verheiratet mit Kindern
|
165
|
|
Unverheiratet
|
249
|
Aktivitäten
|
o.A. |
433
|
|
Gesellschaftlich oder kulturell
|
2
|
|
Gewerkschaftlich
|
4
|
|
Politisch
|
22
|
|
Religiös
|
16
|
Beruf
|
o.A. |
47
|
|
Angestellte
|
149
|
|
Arbeiter
|
23
|
|
Bauer
|
5
|
|
Beamte
|
7
|
|
Freiberuflich
|
12
|
|
Handler/Unternehmer
|
68
|
|
Handwerker
|
35
|
|
Journalist
|
1
|
|
Student
|
35
|
|
Techniker
|
34
|
|
Unbeschäftigt
|
61
|
Wirtschaftszweige
|
o.A. |
337
|
|
Bildung
|
19
|
|
Gesundheit
|
12
|
|
Rechtswesen
|
5
|
|
Verwaltung
|
19
|
|
Andere Dienstleistungen
|
34
|
|
Andere
|
2
|
|
Produktion
|
22
|
|
Sicherheit
|
16
|
|
Handel / Unternehmen
|
11
|
Art des Vorfalls und beteiligte Sicherheitskräfte
Art des Vorfalls
|
o.A. |
4
|
|
Aus der Haft verschwunden
|
13
|
|
Entführung
|
5
|
|
Festnahme am Arbeitsplatz
|
76
|
|
Festnahme auf der Straße
|
116
|
|
Festnahme in der Wohnung
|
244
|
|
Festnahme in einem öffentlichen Gebäude
|
5
|
|
Razzia
|
6
|
|
Unbekannt
|
8
|
Beteiligte Sicherheitskräfte
|
o.A. |
1
|
|
Gendarmerie
|
14
|
|
Männer in Zivil
|
21
|
|
Militär
|
119
|
|
Milizen
|
9
|
|
Polizei
|
105
|
|
Sicherheitskräfte
|
152
|
|
Sicherheitskräfte (wahrscheinlich)
|
28
|
|
Sicherheitskräfte mit Zivilisten
|
16
|
|
Unbekannt
|
12
|
Infomappe 7
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