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Algeriens Machthaber im Kreuzfeuer der internationalen Institutionenalgeria-watch, Oktober 1998 Der algerische Staat hat am 12. Dezember 1989 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und sich damit verpflichtet, die internationalen Menschenrechtsstandards zu befolgen. Im Rahmen der Verpflichtungen, muß die algerische Regierung einen periodischen Bericht abfassen, der dem UN-Komitee für Menschenrechte vorgelegt wird. Der erste und vorerst letzte Bericht Algeriens war 1992 verfaßt worden und seit 1995 hätte der zweite vorliegen müssen. Angesichts der großen Massaker im Spätsommer 1997 und Winter 1998 geriet die Regierung Algeriens immer mehr in den Verdacht, ihrer Pflicht die Bevölkerung zu schützen, nicht nachzukommen. Obendrein erhoben sich Stimmen, die über eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen an den Massakern fragten. Die algerische Regierung geriet unter Druck, entsandte Vertreter in viele europäische Hauptstädte und ließ eine Delegation des Europa-Parlaments und eine EU-Troika ins Land einreisen. Diese vermittelten zur Zufriedenheit der algerischen Regierung ein positives Bild von Algerien, ein Bild wachsender Stabilität, einer sich entwickelnden Demokratie, des Pluralismus und der Pressefreiheit. Die internationalen Menschenrechtsorganisationen und zunehmend auch UN-Institutionen begnügten sich nicht mit den besänftigenden Einschätzungen der westlichen Politiker und forderten von der algerischen Regierung konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, aber auch zur Kontrolle staatlicher Organe, die sich massiver Menschenrechtsverletzungen schuldig machen. Sprechen die algerische Regierung und die FIDH vom selben Land?In dieser angespannten Lage reichte die algerische Regierung mit drei Jahren Verspätung den Bericht ein, der vom UN-Menschenrechtskomitee für am 20. und 21. Juli in Anwesenheit von algerischen Regierungsvertretern diskutiert wurde. Der Bericht vermeidet peinlichst die Menschenrechtslage anzuschneiden, und im Grunde ist er nichts anderes als eine Aufzählung von Dekreten und Gesetzen, die beweisen soll, daß Algerien ein Rechtsstaat ist, ohne auf die praktische Anwendung oder Nicht-Anwendung dieser Gesetzestexte einzugehen. So wird nicht einmal die Zahl der Gefangenen angegeben, geschweige denn die Umstände erwähnt, die im Gefängnis von Serkadji/Algier im Februar 1995 zum Tod von über 100 Gefangenen geführt haben. Während selbst das staatliche Observatorium für Menschenrechte (ONDH) in seinen Berichten Mängel und Mißstände bezüglich der Menschenrechte einräumt, sticht das Regierungspapier mit seinen glattgehobelten Einschätzungen hervor. Der Regierungsbericht vermeidet das Thema "Verschwundene", obwohl selbst das ONDH von etwa 1000 Fällen ausgeht (auch wenn es die Verantwortung von Regierungsstellen abstreitet und behauptet, diese "Verschwundenen" hätten sich den bewaffneten Gruppen angeschlossen oder seien ins Ausland geflohen). In dem eingereichten Bericht heißt es z.B.: "Die Folter und andere grausame Behandlungen sind von der Verfassung verboten [...] Schon ab November 1992 und im Folge der Enthüllungen der Presse über schlechte Behandlungen hat das Innenministerium seinen Willen bekundet, die möglichen Verantwortlichen, die sich von den Gesetzen der Republik verbotenen und die menschliche Würde verletzenden Praktiken schuldig machen, zu bestrafen. Selbst wenn Übergriffe von seiten der Sicherheitskräfte gelegentlich zu verzeichnen sind, gibt es keine systematische Anwendung der Folter. Disziplinar- und juristische Strafen sind bezüglich der Personen, die sich der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlungen schuldig gemacht haben, verhängt worden." Demgegenüber stehen die Aussagen von Organisationen wie der FIDH (Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'Homme), die in ihrem "Alternativbericht" zu dem algerischen betonen: "Zusätzlich zu den offiziellen Praktiken, die außerhalb jedes rechtlichen und legalen Rahmens bewegen, führte die Anwendung dieser Gesetze und Dekrete [nach Ausrufung des Ausnahmezustandes und in Ergänzung zum Anti-Terror-Dekret; Anm. d. Verf.] zu systematischen Verletzungen der Menschenrechte im großen Maßstab: willkürliche Festnahmen, geheime Inhaftierungen in nicht-offiziellen Zentren auch für lange Zeit, allgemeiner Einsatz von Folter und Mißhandlung, extralegale Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte oder private Milizen, Verschwindenlassen, Mißachtung der Fristen der Garde-à-vue-Haft und der Untersuchungshaft, schwere Verstöße gegen das Recht auf einen fairen Prozeß, Verstöße gegen das Versammlungs- und Demonstrationsrecht und gegen die Pressefreiheit." (Alternativbericht der FIDH, Seite 5) Internationale Organisationen, darunter die FIDH und Reporter Ohne Grenzen (RSF), aber auch die Algerische Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (LADDH) und der Verband der Algerischen Anwälte (SNAA) haben diese Gelegenheit genutzt, dem UN-Komitee Gegenberichte zu dem offiziellen algerischen Bericht vorzulegen. Darin werden die Gesetze und Dekrete aufgezählt und scharf kritisiert, die die Sicherheitskräfte wie die Milizen in einem straffreien Raum agieren lassen bzw. keinen ausreichenden rechtlichen Rahmen vorsehen, um eine Kontrolle und Ahndung der Übergriffe zu ermöglichen. So wird beispielsweise im September 1993 ein Dekret erlassen, das die Gründung von Kommunalgarden (Milizen) vorsieht. Diesem folgt von einem weiteren Dekret im August 1996 und schließlich wird im Januar 1997 ein Gesetz über die Selbstverteidigungsgruppen (Groupes de Légitime Défense) verabschiedet. Diese diversen Formationen werden gezielt in der Terrorismusbekämpfung eingesetzt und unterstehen oftmals lokalen Politikern, die ihr "eigenes Gesetz" aufstellen. Der Staat hat keine Kontrolle über diese Verbände, obwohl sie dem Innenministerium unterstehen und viele ihrer Mitglieder vom Staat entlohnt werden. Regierungsvertreter geben zu, nicht zu wissen, wie viele "Patrioten" auf dem Territorium agieren. Und immer mehr Berichte werden bekannt über Massaker, die den Milizen angelastet werden (Siehe den Schwerpunkt "Milizen" in der Infomappe 5). Andere Dekrete, Gesetze oder "Empfehlungen" dienen dazu, die Funktion der Justiz auszuhöhlen und sich ihr als eines Werkzeuges in der Terrorismusbekämpfung zu bedienen, die Presse gleichzuschalten oder die Bevölkerung durch ungenaue und willkürlich interpretierbare Gesetze immer mehr in den Krieg hineinzuziehen. So wird z.B. im Februar 1995 eine Ergänzung zum Anti-Terrorgesetz vom September 1992 erlassen, die die Förderung und Rechtfertigung einer terroristischen Tat mit 10 Jahren und das Unterlassen einer Anzeige mit fünf Jahren Gefängnisstrafe ahndet. Die Organisationen, die Gegenberichte vorlegten, stellten erhebliche Menschenrechtsverletzungen fest: wir wollen hier auf das Thema der extralegalen Hinrichtungen und der "Sonderjustiz" eingehen. Wenn kollektive Strafexpeditionen zu extralegalen Hinrichtungen führenWährend die algerische Regierung beteuert, alles im Griff zu haben, nur noch einen "Rest-Terrorismus" bekämpfen zu müssen und alle Voraussetzungen für einen Rechtsstaat zu erfüllen, und sich rühmt, seit September 1993 keine Todesstrafe mehr vollstreckt zu haben, sammeln Menschenrechtsorganisationen Hunderte von Zeugnissen von Flüchtlingen, ehemaligen Mitgliedern der Sicherheitskräfte, algerischen BesucherInnen in Europa und algerischen MenschenrechtsaktivistInnen, die dieser Schönmalerei widersprechen. Und ihre Berichte sind erschütternd. Sicherheitskräfte haben Personen hingerichtet, die verdächtigt wurden, bewaffneten Gruppen anzugehören oder sie zu unterstützen. Zahlreiche Personen sind bei kollektiven Vergeltungsmaßnahmen der Sicherheitskräfte nach Anschlägen von bewaffneter Gruppen entweder verhaftet oder getötet worden. Oftmals wurden die Leichen der Getöteten an Ort und Stelle hinterlassen, und die Familien daran gehindert, sie zu beerdigen. Folgendes von der FIDH angeführtes Beispiel zeigt, in welchem Maße die Bevölkerung bei solchen Durchkämmungsoperationen in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Am ersten April 1998 wird ein Leutnant der Armee am Rande des Dorfes Amel ermordet. Dieser Ort wird sehr stark von Truppen und Milizen kontrolliert (zwei Kasernen und die Miliz von Zidane Makhfi, die etwa 3 000 Mitglieder zählt). Am nächsten Tag stürmen die Truppen aus der Kaserne Bouadel das Dorf: Wohnungen werden zerstört, Fernseher und Geschirr systematisch zerschlagen, Kleidung verbrannt, Schmuck und Geld gestohlen. Zwei junge Frauen werden geprügelt und die Dialyseutensilien eines Mädchens mit Nierenproblemen von Soldaten zerstört. Eine Woche lang haben alle jungen Männer das Dorf verlassen und sich in Beni Amrane oder Boumerdes versteckt gehalten. Die öffentlichen Verkehrsmittel wurden strengstens kontrolliert, sowie die wenigen Personen, die sich aus dem Dorf trauten. Diese Vergeltungsaktion hat die gesamte Bevölkerung erfaßt, aber vor allem die Familien, die ein Mitglied in den Bergen haben. Die Strafexpedition diente auch dazu, die Bevölkerung zu züchtigen, weil sie abgelehnt hatte, sich zu bewaffnen und sich den Milizen anzuschließen,. (FIDH, Alternativbericht, S. 9-10) Ein anderes Beispiel dieser kollektiven Vergeltungsschläge fand im Dorf Telagh (bei Oran) im Oktober 1997 statt. Infolge eines von einer bewaffneten Gruppe verübten Brandanschlags auf einer Fabrik in Sidi Bel Abbes stürmten Spezialeinheiten (Ninja) in der Nacht in das Dorf und gingen mit brutaler Gewalt gegen Dutzende von Familien. Sie nahmen 58 Personen fest, die sie in die Kellerräume des Verwaltungsgebäudes verschleppten. Acht Personen (die Namen werden in dem Bericht aufgeführt) sollen während der Verhöre unter der Folter gestorben sein. Ihre Leichen wurden in Müllsäcken zum Krankenhaus transportiert, von da aus zum Friedhof von Telagh gebracht und in einem Massengrab verscharrt. Manche der Überlebenden befanden sich Ende Oktober im Zivilgefängnis von Sidi Bel Abbes. (ebenda, S. 9) Während der Bericht der algerischen Regierung die 1995 vorgenommene Schließung der kurz nach dem Abbruch der Wahlen eingerichteten 11 "Sicherheitszentren" hervorhebt (ein Dekret hatte die Errichtung von Internierungslagern in der Sahara geregelt, in denen Tausende von Menschen, manchmal über drei Jahre lang, unter extrem harten klimatischen, hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen in Administrativhaft gehalten wurden, ohne je vor Gericht gestellt worden zu sein), schreibt die FIDH, daß 13 geheime Haftzentren in Algier und 4 in anderen Regionen des Landes bekannt sind. Darüber hinaus muß betont werden, daß in zahlreichen Kommissariaten und Kasernen Personen weit über die durch das Anti-Terrorgesetz vorgesehene 12 Tage Garde-à-vue-Haft festgehalten werden. Unter Ausschluß jeder Öffentlichkeit, ohne daß die Familien oder die Verteidigung von ihrem Verbleib wissen, werden sie festgehalten, gefoltert und manchmal getötet. Die Zahl der "Verschwundenen" wird auf weit über 10 000 geschätzt. In dem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß viele der Männer, die in den Sicherheitszentren des Südens interniert waren, nach ihrer Freilassung liquidiert wurden. (Le Monde Diplomatique, März 1996) Von den "Sondergerichten" zur "Sonderjustiz"Der Bericht der Regierung erwähnt die Einführung der Sondergerichte, die ab 1992 über "Terrorismusfälle" urteilen, und betont vor allem ihre Auflösung ab 1995 als einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung. Er versichert, daß das Gesetz, das den Kampf gegen die Subversion und den Terrorismus regelte, zeitlich befristet war und der gewöhnliche Verlauf des Strafprozesses nicht geändert werden sollte. In der Realität jedoch waren z.B. die drei Sondergerichte mit fünf Richtern (ein Präsident und vier Beisitzer) besetzt, die per nicht veröffentlichtem Präsidentendekret ernannt wurden. Das Strafmaß für Terrorismusdelikte wurde verschärft (verdoppelt, Todesstrafe statt lebenslänglich) und das Gesetz auf Jugendliche ab 16 Jahre anwendbar, die Anwälte mußten von dem Präsidenten des Sondergerichts die Einwilligung einholen (da die Anwälte massiv protestierten wurde diese Maßnahme wurde zurückgezogen). In dem Bericht wird auch erwähnt, daß die wichtigsten Sonderbestimmungen des Anti-Terrorismus-Dekretes in das gewöhnliche Strafgesetz integriert wurden und die "Terrorismusfälle" seitdem als kriminelle Taten vor gewöhnlichen Gerichten verhandelt werden (es wird nicht angeführt, daß die seit dem Anti-Terrorismus-Dekret eingeführte Garde-à-vue-Haft von 12 Tagen beibehalten wurde, sondern nur die vom Strafgesetz vorgesehenen 48 Stunden). Die Zusammensetzung der gewöhnlichen Gerichte wurde außerdem geändert. Bestanden die Strafgerichte früher aus drei Richtern und vier Geschworenen, sind es heute weiterhin drei Richter, aber nur zwei Geschworene. Und was der Bericht auch nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, daß sowohl die Richter als auch die Anwälte ihre Aufgaben nicht erfüllen können oder wollen. So werden die Richter vom Justizminister ernannt und können jederzeit suspendiert werden: Im April 1995 waren 16 Richter suspendiert, nicht etwa weil sie gegen Vorschriften verstießen, sondern weil sie das Gesetz anwandten und eigenständige Entscheidungen im Rahmen ihrer Aufgaben trafen (Ausstellung von medizinische Gutachten beantragen, Strafe auf Bewährung erließen, usw.). Eine weitere beliebte Praktik sich Personen zu entledigen, ist, diese in den Süden zu versetzen. Zwei geheime Rundschreiben des Justizministeriums sind den Richtern zugesandt worden, in denen sie angehalten wurden, die Direktiven, die die Hauptverwaltung erläßt, zu respektieren. Gemeint ist unter anderem der Umstand, daß die Freilassung von Personen, die im Rahmen von Terrorismusangelegenheiten festgenommen wurden, nicht ohne die Unterrichtung des Ministeriums erfolgen darf. (Alternativbericht FIDH, S.23-24) Wie bereits erwähnt, darf die Garde-à-vue-Haft gesetzlich 12 Tage nicht überschreiten. Spätestens dann muß ein Verdächtiger dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. In der Realität jedoch ist es eher die Ausnahme, daß die betroffene Person nach 12 Tagen wieder in Erscheinung tritt. Meistens weiß weder die Familie noch die Verteidigung, wo die Person gefangengehalten wird, und sie können während dieser Zeit nichts unternehmen. In der Regel sind während der Vorführung vor dem Haftrichter Polizisten anwesend, der Betroffene hat keinen Anwalt und ist womöglich gefoltert worden. Meistens wird ein Haftbefehl ausgestellt und in den seltensten Fälle ein medizinisches Gutachten gefordert. Die Untersuchungshaft ist außergewöhnlich lang. Das Gesetz schreibt 16 Monate vor, in der Realität können Jahre vergehen (der herausragende Fall ist Abdelkader Hachani, der nach 5 Jahren Untersuchungshaft schließlich vor Gericht kam und zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, also freigelassen werden mußte). Die Untersuchungshaft dient dazu, die unter der Folter gemachten Geständnisse bestätigt zu sehen. Wenn der Verdächtige seine Aussagen widerruft, erhält das polizeiliche Protokoll die Priorität vor Gericht. Der Fall Bensaad als Beispiel für die algerische StrafjustizDer Fall Bensaad macht deutlich, zu welch niederträchtigem Repressions- und Racheinstrument die Justiz in Algerien degeneriert ist. Ali Bensaad lehrte an der Universität in Constantine. Er publizierte in algerischen Zeitungen und war an der Universität politisch aktiv (er war Mitgründer des Mouvement des Universitaires Démocrates). Er war in seiner Stadt als jemand bekannt, der politisch gegen die Islamisten, aber auch gegen das algerische Regime kämpft. Während der Wahlkampagne zu den Präsidentschaftswahlen, Ende 1995, trat er bei eine Versammlung des ehemaligen Premierministers und Vorsitzenden der Partei ANR (Alliance Nationale Républicaine) Redha Malek auf und hielt eine Ansprache, in der er General Betchine (zweiter Mann im Staat, ehemaliger Geheimdienstchef und jetziger Berater des Präsidenten Zeroual) wegen Sicherheitsfragen kritisierte. Am nächsten Tag stürmten Militärs seine Wohnung, durchsuchten sie und wollten ihn verhaften. Ali Bensaad war zu dem Zeitpunkt in Tunesien, um an einem Kolloquium teilzunehmen. Am selben Tag wurde er von der Universität suspendiert. Drei Wochen lang hat das Militär seine Familie verfolgt. Trotz der Fürsprache hoher Persönlichkeiten wurde Ali Bensaad in Abwesenheit wegen "Störung der öffentlichen Ordnung, Verleumdung und Angriff auf höchste Behörden" zu sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. In der Zwischenzeit erhielt Ali Bensaad ein Stipendium in Deutschland und reiste im März 1996 dorthin, wo er etwas später politisches Asyl erhielt. Damit aber nicht genug: Als wenn General Betchine Ali Bensaad nicht schon genug getroffen hätte, verurteilt ihn ein Gericht in Constantine im Juli dieses Jahres zum Tode wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Teilnahme an einem Massaker! Ein Massaker, das in der Nacht vom 28. zum 29. August 1996 verübt wurde, als Ali Bensaad bereits seit 5 Monaten in Hamburg lebte. Weder kannte er die Anklage, die gegen ihn erhoben wurde, noch wurde er vorladen, geschweige denn die Möglichkeit geboten, eine Verteidigung zu stellen. Selbst das Urteil erfuhr er nur zufällig über eine lokale Zeitung seiner algerischen Heimatstadt. Dieses Beispiel zeigt, wie die algerische Justiz zu einem Machtinstrument mancher lokaler oder nationaler Potentaten verkommen kann. Wenn eine solche prominente Person, die weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist, eine derartige Behandlung erfährt, muß da nicht nach der Glaubwürdigkeit und Kompetenz der algerischen Justiz in Bezug auf Tausende anderer Personen, die weitaus weniger bekannt sind, gefragt werden? Der Bericht des UNO-Menschenrechtskomitee
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www.algeria-watch.org
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