|
|||||
GERICHTSVERFAHREN GEGEN MENSCHENRECHTSVERTEIDIGERAlgerien: Hassiba Boumerdesi und Amine Sidhoum Amnesty International, 22. Februar 2007 Hassiba Boumerdesi, die verheiratet ist und drei Kinder im Alter zwischen 15 und 25 Jahren hat, und Amine Sidhoum sind Anwälte, die im Menschenrechtsbereich tätig sind. Sie stehen zur Zeit vor Gericht und sehen sich gegenstandslosen Anklagen ausgesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen ein Verbot der Ausübung ihres Berufs und eine Haftstrafe von mehreren Jahren. Hassiba Boumerdesi und Amine Sidhoum haben sich gegen Folter und unfaire Gerichtsverfahren von Personen, denen Terrorismus vorgeworfen wurde, eingesetzt sowie mit Organisationen der Angehörigen von „Verschwundenen“ zusammen gearbeitet. Im August 2006 wurden sie unter verschiedenen Gesetzen, die die Organisation und Sicherheit von Gefängnissen betreffen, angeklagt, ohne Erlaubnis der Gefängnisleitung verbotene Gegenstände in ein Gefängnis geschmuggelt zu haben. Der Fall beruht auf Beschuldigungen des Gefängnisleiters, der sie anscheinend unter Druck von übergeordneten Behörden gemacht hat. Hassiba Boumerdesi wird beschuldigt, einem Häftling ein Protokoll einer Gerichtsverhandlung über seinen Fall gegeben zu haben. Sie hat gesagt, dass ihr Mandant ein Recht auf dieses Dokument hat und dass sie die Erlaubnis des Gefängnispersonals bekam, bevor sie es weitergab. Amine Sidhoum wird vorgeworfen, mehrere seiner Visitenkarten einem seiner Mandanten im Gefängnis gegeben zu haben. Amine Sidhoum bestätigt, dass er seine Visitenkarten weitergegeben hat, aber ist der Meinung, dass er damit nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Amnesty International befürchtet, dass die Rechtsanwälte für Aktivitäten verfolgt werden, die legal und im Interesse ihrer Mandanten sind. Die Behörden versuchen, das Weiterreichen von juristischen Dokumenten und Adressinformationen zu einer Straftat zu machen. Dadurch hindern sie die Rechtsanwälte daran, ihre Mandanten wirksam zu verteidigen. Amine Sidhoum ist außerdem der Diffamierung angeklagt. In einem Interview mit einem Journalisten kritisierte er im Mai 2004 die Tatsache, dass einer seiner Mandanten ohne Prozess zweieinhalb Jahre gefangen gehalten wurde. Aufgrund von Zitaten aus diesem Interview wurde er im September 2006 angeklagt, die Justiz in Verruf gebracht zu haben. Amnesty International ist der Auffassung, dass die gerichtlichen Anklagen gegen Hassiba Boumerdesi und Amine Sidhoum nur dem Zweck dienen, sie einzuschüchtern und sie davon abzuschrecken, ihre Menschenrechtsarbeit durchzuführen. Möglicherweise ist das Ziel, ihnen zu verbieten, weiter als Rechtsanwälte tätig zu sein. Das algerische Gesetz sieht vor, dass die Behörden verlangen dürfen, dass Rechtsanwälte, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird, in dieser Zeit ihren Beruf nicht ausüben dürfen. Dies könnte eine breitere Wirkung haben, da nur wenige Rechtsanwälte in Algerien bereit dazu sein, menschenrechtlich relevante Fälle anzunehmen, da sie Einschüchterung durch die Behörden befürchten. EMPFOHLENE AKTIONEN: APPELLE AN: |
|||||
|
www.algeria-watch.org
|
|||||