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"Die grundlegenden Rechte der Opfer können nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, weil sie unbequem sind"Interview mit Uta Simon, Mitarbeiterin in der Nordafrika-Abteilung im Internationalen Sekretariat von Amnesty International, London. Algeria-Watch, Juli 2005 * AI hat gerade eine Mission in Algerien durchgeführt. Wie erklären Sie Sich, dass es immer schwierig ist einzureisen, obwohl die Mainstream-Presse und Politiker in Algerien und Europa gerne von einer Normalisierung der Situation in Algerien seit 2000 sprechen? Obwohl es im allgemeinen wenig bekannt ist, ist Algerien für ausländische Beobachter, wie zum Beispiel Journalisten und Menschenrechtsorganisationen, nach wie vor nicht frei zugänglich. Vielmehr erlaubt die Visumspflicht den Behörden zu reglementieren, welche internationalen Beobachter sich zu welchem Zeitpunkt in Algerien aufhalten. Seit dem Jahr 2000, in dem Amnesty International zwei Delegationsreisen nach Algerien durchführen konnte, haben wir nur zwei Mal Zugang zum Land bekommen: im Februar/März 2003 und jetzt im Mai 2005. Um unsere Visa für den Aufenthalt im Mai zu erhalten, haben wir eineinhalb Jahre auf die Zustimmung der algerischen Behörden warten müssen. Welche Aufgaben, hat sich AI für diese Mission gestellt ? Hat AI die Personen, die sie sprechen wollte, treffen können ? Ein wichtiges Thema dieser Delegationsreise war die von Präsident Bouteflika geplante Generalamnestie. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass mit dieser Maßnahme Verbrechen gegen die Menschlichkeit amnestiert werden sollen, ohne dass deren Hintergründe aufgeklärt worden wären. Wir befürchten, dass eine Generalamnestie die längst überfälligen unabhängigen Untersuchungen dieser Verbrechen weiter verhindern wird. Welche offiziellen Vertreter der Regierung hat AI getroffen, wie können ihre Antworten auf Menschenrechtsfragen und das Funktionieren der Justiz charakterisiert werden? Amnesty International hat Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums, des Ministeriums für Familienangelegenheiten und die Situation der Frau, sowie der offiziellen Menschenrechtskommission, der Commission nationale consultative de promotion et de protection des droits de l'Homme (CNCPPDH), getroffen. Anfragen beim Innen- und Verteidigungsministerium sind ohne Antwort geblieben. Die Delegation hat mit den verschiedenen Behörden eine Reihe von Fragen zu den Kernthemen unserer Mission erörtert. Im allgemeinen waren die Regierungsvertreter und -vertreterinnen im Hinblick auf die Situation der Frauen eher dialogbereit, während es schwieriger war, auf Fragen im Zusammenhang mit aktuellen Verhaftungs- und Verhörmethoden konkrete Antworten zu erhalten. Diejenigen Fragen, auf die Amnesty International seit dem Jahr 2000 keine Antwort erhalten hat, sind auch während dieser Mission unbeantwortet geblieben. Dazu zählen insbesondere das Scheitern der Justiz bei der Aufklärung schwerer Menschenrechtsverletzungen seit Beginn der 90er Jahre - wie die Ermordung tausender Zivilisten in noch ungeklärten Umständen oder das Verschwindenlassen weiterer tausender durch die Sicherheitskräfte - oder die willkürliche Anwendung der Straffreiheit für Mitglieder bewaffneter Gruppen. Eine wichtige Frage betrifft das Verschwindenlassen und die fehlende Aufklärung über das Schicksal Tausender „Verschwundener“. Präsident Bouteflika hatte eine Ad-hoc-Kommission ernannt, um diese Frage zu erörtern. Ende März hat der Vorsitzende Farouk Ksentini dem Präsidenten seinen Bericht übermittelt. Sie haben die Gelegenheit gehabt, Farouk Ksentini zu treffen. Welche sind die Schlussfolgerungen seiner Ermittlungen? Was empfiehlt AI in dieser Frage? Die Ad-hoc-Kommission unter Vorsitz von Farouk Ksentini hatte ein eingeschränktes Mandat von 18 Monaten, um dem Präsidenten Vorschläge für eine Lösung des Problems der „Verschwundenen“ zu unterbreiten. Bisher ist der dem Präsidenten vorgelegte Bericht nicht öffentlich zugänglich und über die Arbeit der Kommission wenig bekannt. Nach Presseberichten lassen sich die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Kommission in drei Punkten zusammenfassen: Tausende von Menschen sind in der Folge von Verhaftungen in den 90er Jahren „verschwunden” und möglicherweise von den Sicherheitskräften getötet worden; die verantwortlichen Sicherheitskräfte sollen nicht vor Gericht gestellt werden, sondern von der geplanten Generalamnestie profitieren; die Angehörigen der „Verschwundenen“ sollen Entschädigungszahlungen von Seiten des Staates erhalten. Hatten Sie den Eindruck, dass die algerischen Behörden Mühe aufbringen, das Schicksal der von bewaffneten Gruppen entführten Personen aufzuklären? Unter welchen Bedingungen erhalten die Hinterbliebenen staatliche Hilfen? Bei der Aufklärung der Verbrechen, die seit Beginn des Konflikts von bewaffneten Gruppen verübt worden sind, hat es in den letzten Jahren nahezu keine Fortschritte gegeben. Tausende von Menschen sind von bewaffneten Gruppen entführt und ermordet worden. Tatsache ist, dass die meisten dieser Verbrechen bis heute nicht aufgeklärt sind und die Täter nicht vor Gericht gestellt wurden. Immer wieder hören wir von Familien von Entführungsopfern, dass Informationen über das Schicksal der Opfer, wie etwa die Aussagen von Mitgliedern bewaffneter Gruppen, nicht genutzt werden, um die Toten zu finden. Den Familien geht es vor allem darum, dass die Opfer identifiziert werden, um in Würde begraben zu werden. Leider wird ihnen das zumeist nicht ermöglicht, da Tote in neu entdeckten Massengräbern in der Regel nicht identifiziert werden. Hatten Sie die Gelegenheit über das Ausmaß der Vergewaltigungen von Frauen von Seiten bewaffneter Gruppen und Sicherheitskräften Informationen zu erhalten? Wissen Sie ob diese Frauen von staatlichen Institutionen betreut werden, was geschieht mit den aus diesen Vergewaltigungen gezeugten Kindern? Es ist heute nahezu unmöglich, Informationen darüber zu erhalten, wie viele Frauen während des Konflikts vergewaltigt worden sind und wie viele dieser Vergewaltigungen zur Geburt von Kindern geführt haben. Das hängt zum Teil damit zusammen, dass Vergewaltigungsopfer nicht angemessen versorgt und betreut wurden. Betroffene Frauen und Mädchen wurden in vielen Fällen sich selbst überlassen, da sie weder in ihrem gesellschaftlichen Umfeld noch durch den Staat unterstützt wurden. Es gibt zwar sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Frauenhäuser, aber deren Kapazität ist gering. Auffällig ist in den letzten Jahren die massive Repression gegen protestierende Jugendliche, Menschenrechtler, Gewerkschafter und Journalisten. Haben Sie mit offiziellen Vertretern darüber sprechen können? Wir haben gegenüber Vertretern der Regierung unserer Besorgnis über anhaltende und zum Teil zunehmende Einschränkungen von Presse-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit Ausdruck verliehen. Aus unserer Sicht sind diese Freiheiten von elementarer Bedeutung für die Bewältigung der Vergangenheit und die Schaffung einer Zukunft, in der die Menschenrechte garantiert sind. Anstatt einer Wahrung der öffentlichen Freiheiten stellen wir aber fest, dass Journalisten von Gefängnisstrafen und schweren Geldstrafen bedroht sind, dass für Demonstrationen meist keine Genehmigung erteilt wird und dass zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder in ihren Handlungsspielräumen beschnitten werden. Ein Beispiel sind Organisationen der Familien von „Verschwundenen", von denen keine einzige bisher legalen Status hat. Auf diese Weise wird die Beteiligung gerade derjeniger an der gegenwärtigen öffentlichen Debatte eingeschränkt, die von den Folgen einer Generalamnestie in erster Linie betroffen sein werden. Im Jahr 2000 wurde das Gesetz der „zivilen Eintracht" erlassen. Viele sahen darin eine Form der Amnestie. Dieses Gesetz sah Strafminderung oder -erlass für Mitglieder von bewaffneten Gruppen vor, die sich in einem festgelegten Zeitraum den Behörden stellten. Darüber hinaus sollten die Mitglieder der Gruppen, die einen Waffenstillstand seit 1997 einhielten, insbesondere die Armée islamique du salut (AIS), der bewaffnete Arm der Front islamique du salut (FIS), von strafrechtlichen Verfolgung verschont werden. Weder die genaue Umsetzung dieses Gesetzes noch die Zahl derjenigen, die davon betroffen wurden, sind bekannt. Hatten Sie Gelegenheit mit Regierungsvertretern oder anderen gut informierten Personen darüber zu sprechen und haben Sie neue Erkenntnisse gewonnen? Mit dem Amnestiegesetz von 2000 ist den Mitgliedern bestimmter bewaffneter Gruppen Straffreiheit garantiert worden, ohne dass untersucht worden wäre, ob sie schwere Verbrechen, wie die Ermordung von Zivilisten, zu verantworten hätten. Etwa 1000 Personen sollen von dieser Maßnahme profitiert haben. Diese sind von der Strafverfolgung ausgeschlossen, unabhängig davon, welche Beweise zum gegebenen Zeitpunkt gegen sie vorlagen oder in der Zukunft noch erbracht werden. Das Gesetz sah vor, dass eine Liste der Namen der von der Strafverfolgung ausgenommenen Personen veröffentlicht wird, aber das ist bis heute nicht geschehen. Seit über einem halben Jahr ist eines der Hauptthemen in Algerien die bevorstehende Generalamnestie. Für AI, die mit anderen Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung davor gewarnt hat, die Straflosigkeit mit einem Amnestiegesetz festzuschreiben, waren die Gespräche über dieses brisante Thema in Algerien sicherlich von großer Bedeutung. Mit wem haben Sie Sich darüber unterhalten können? Haben Sie genaueres über den Inhalt erfahren können? Die von Präsident Bouteflika geplante Generalamnestie ist in Algerien vor allen Dingen Thema einer groß angelegten Öffentlichkeitskampagne, in der die Regierung für die Amnestie wirbt. Gleichzeitig ist über den Inhalt des Gesetzes bisher nichts bekannt. Regierungsvertreter haben Amnesty International gegenüber geäußert, dass selbst ihnen keine Einzelheiten vorliegen, da die Generalamnestie ein Projekt des Präsidenten ist. Es wird allgemein angenommen, dass es in dem Gesetz um die Garantie der Straffreiheit für alle Akteure im Konflikt gehen wird, einschließlich der Sicherheitskräfte. Momentan wird in der privaten Presse von einem Volksentscheid im September gesprochen, aber auch darüber liegen keine genauen Informationen vor. Sie haben mit verschiedenen Menschenrechtlern und Opfern von Verletzungen sprechen können. Haben Sie eine Vorstellung darüber, ob die Folter nach einer Festnahme (oft willkürlich) immer noch systematisch angewandt wird? Haben Sie von neuen Fällen von Verschwindenlassen erfahren? Zum Glück erfahren wir heute nicht mehr von neuen Fällen von Verschwindenlassen. Allerdings muss noch viel getan werden, damit diese Entwicklung unumkehrbar wird. Zum Beispiel ist in Algerien bis heute der effektive Schutz vor geheimer Haft und Folter nicht gewährleistet. Amnesty International hat sich während dieser Mission insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob Folter in Fällen von „Terrorismus“-Verdächtigen weiterhin praktiziert wird. Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass sowohl das algerische Gesetz, als auch internationale Menschenrechtsstandards, noch immer nicht eingehalten werden. Vor allen Dingen der militärische Sicherheitsdienst, das Département du renseignement et de la sécurité (DRS), setzt sich mit seinen Verhaftungsmethoden über geltendes algerisches Recht hinweg und ist offenbar nicht der Kontrolle durch zivile Organe des Staates unterworfen. Personen, die durch den militärischen Sicherheitsdienst in Haft genommen werden, sind während der Garde-à-vue-Haft häufig von jeglichem Kontakt zur Außenwelt abgeschnitten, und über ihren Aufenthaltsort ist nichts bekannt. Wir haben von einer Reihe neuer Fällen erfahren, in denen Menschen in solchen Umständen gefoltert wurden. 1997 als die großen Massaker in Algerien Tausende von Opfern kosteten haben vier internationale Organisationen - darunter AI - einen Appell für eine unabhängige Untersuchungskommission lanciert. Bis heute sind die Urheber dieser Verbrechen nicht identifiziert worden. Hat AI bei dieser Mission dieses Thema mit algerischen Verantwortlichen erörtert? Warum haben die NGOs die Forderung nach einer Untersuchungskommission fallen gelassen ? Der gemeinsame Appell für eine unabhängige Untersuchungskommission wurde zu einem Zeitpunkt lanciert, als die brutalen Morde an tausenden von Männern, Frauen und Kindern für kurze Zeit die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit erregten. Während die Medienöffentlichkeit sich heute auf andere Krisen konzentriert, haben Amnesty International und andere Organisationen die Forderung nach unabhängigen Untersuchungen in Algerien nicht aufgegeben. Gerade die aktuellen Pläne für eine Generalamnestie machen die Bedeutung dieser Forderung wieder deutlich. Deswegen hat Amnesty International im April in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen internationalen Organisationen hervorgehoben, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sie in Algerien verübt worden sind, nicht einfach amnestiert werden können. Die Betroffenen haben schon zu lange auf Gerechtigkeit gewartet. * Diese Interview wurde geführt bevor Präsident Bouteflika eine "Charta für den Frieden und die Versöhnung" öffentlicht machte. Inhaltlich ändert sich aber dadurch nicht viel. |
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www.algeria-watch.org
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