Bundesamtsbescheid für Mokhtar Bahira

Arbeitskreis Miteinander e.V.

Pressemitteilung

28.02.02

 

Bundesamtsbescheid für Mokhtar Bahira

Am 1.September 1999 wurde der algerische Asylbewerber Mokhtar Bahira im südbadischen Steinen(Landkreis Lörrach) bei einem Abschiebeversuch von einem Polizisten mit zwei Schüssen lebensgefährlich verletzt. Der Mann ist seither körperlich dauerhaft geschädigt und vor allem schwer traumatisiert, was offenbar auch vom Gesundheitsamt in Lörrach bestätigt wurde. Dies geht aus einem Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hervor, der Herrn Bahira zugestellt wurde. Das Gutachten des Gesundheitsamtes, an dem auch die psychiatrische Universitätsklinik in Freiburg mitwirkte, wurde dem Betroffenen bisher vorenthalten.

Bei der Außenstelle Reutlingen des BAFl war vom Regierungspräsidium ein neues Asylverfahren beantragt worden, um zu klären, ob bei Herrn Bahira nun ein Abschiebehindernis nach §53 Ausländergesetz vorliegt. In dem Bescheid teilt das BAFl mit, dass der Algerier nach Auskunft der deutschen Botschaft in Algier seine körperlichen und seelischen Leiden bei Privatärzten oder in einer Privatklinik in Algerien behandeln lassen könne und sieht daher kein Abschiebehindernis.

Fazit: Mokhtar Bahira soll nach neun Jahren Aufenthalt in Deutschland, seelisch und körperlich geschädigt, mit seiner fünfköpfigen Familie nach Algerien ausreisen.

Wovon der Mann, der in Algerien noch nicht einmal ein Dach über dem Kopf hätte, geschweige denn in diesem Zustand eine Familie ernähren könnte, die Behandlung in einer Privatklinik bezahlen soll, sagt das BAFl allerdings nicht. Entschädigungszahlungen für die Körperverletzung durch einen deutschen Polizisten hat Bahira nicht erhalten. Ein Gerichtverfahren, in dem die Umstände der Schussabgabe hätten untersucht werden können, wurde von den Richtern abgelehnt.

Der Arbeitskreis Miteinander hat bereits im Februar 2001eine Petition an den Landtag gerichtet, damit der Familie wenigstens eine Aufenthaltsbefugnis zuerkannt wird. Sie ist bisher noch nicht entschieden. Folgende Argumente sind darin angeführt:

· Da anzunehmen und zu hoffen ist, dass dieser Fall einmalig ist und bleibt in der Abschiebepraxis des Landes, würde mit einer positiven Entscheidung kein Präzedenzfall geschaffen.
· Der Asylbewerber ist in Deutschland zu Schaden gekommen. Er ist unstreitig seelisch und gesundheitlich schwer geschädigt. Ihn jetzt in sein Heimatland abzuschieben wäre inhuman und eine Rechtsstaats unwürdig.
· Die drei Kinder sind hier aufgewachsen, sprechen deutsch und gehen hier zur Schule.
· Frau Bahira, die ebenso wie ihr Mann gut deutsch spricht, könnte aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Ausbildung in Deutschland eine Arbeit finden, sodass die Familie wirtschaftlich unabhängig wäre.
· Auch Frau Bahira und die Kinder hat das tragische Ereignis im September psychisch schwer mitgenommen. Sie nun außer Landes zu weisen und in die existenzielle Ungewissheit zu schicken, wäre verantwortungslos.

Ergänzt wurde noch:

· Auch wenn die Deutsche Botschaft in Algerien bestätigt, dass eine Behandlung von Herrn Bahira in Privatkliniken möglich wäre, kann man daraus nicht schließen, dass sie für Herrn Bahira zugänglich sein wird. Zumindest finanzielle Gründe würden eine Behandlung unmöglich machen.

Der SPD Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger wurde umfassend informiert und um Vermittlung in Stuttgart gebeten.

Der Rechtsanwalt von Herrn Bahira hat im Januar 2001 beim Regierungspräsidium die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen nach § 30 AuslG beantragt. Gegen die jetzige Entscheidung des BAFl hat er Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und Akteneinsicht verlangt.

Gez: Vitus Lempfert Pfr. Hermann Kohler
AK Miteinander Asylkreis Steinen

 

Rückfragen: Ingrid Jennert Tel.07627/7792