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Nach 80 Verhandlungs-Tagen: Gericht fällt Urteil im Hetzjagd-ProzessSusanne Rost , Berliner Zeitung, 13. November 2000 Heute vor 21 Monaten verblutete Farid Guendoul im Treppenhaus eines Gubener Plattenbaus. Auf der Flucht vor seinen Verfolgern war der 28-jährige Asylbewerber aus Algerien durch eine gläserne Haustür gesprungen und hatte sich dabei die Schlagader in der Kniekehle aufgeschnitten. Heute wird das Landgericht Cottbus sein Urteil über die jungen Männer verkünden, die in jener Nacht insgesamt drei Ausländer durch Guben (Spree-Neiße) gehetzt haben sollen. Damit geht der so genannte Hetzjagd-Prozess zu Ende, der wegen seiner langen Dauer - insgesamt 81 statt wie geplant 31 Verhandlungstage seit dem Juni 1999 - und seines Verlaufes für Aufsehen sorgte. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) nannte ihn einen "Skandal", weil anscheinend "der Rechtsstaat mit diesen rechtsextremistischen Taten nicht fertig" werde. Der rechten Szene sind rein äußerlich einige der elf Angeklagten zuzurechnen: Mit kahlrasierten Schädeln und hell geschnürten Springerstiefeln kamen diese in den Schwurgerichtssaal. Einer der mutmaßlichen Rädelsführer jener Nacht wird von Wolfram Nahrath verteidigt, der der letzte "Bundesführer" der 1994 verbotenen, rechtsextremen Wiking-Jugend war und heute dem "Bundesschiedsgericht" der NPD vorsitzt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte die Gruppe in der Nacht des 13. Februar 1999 ihren "dumpfen Ausländerhass abreagieren" und "Selbstjustiz üben". Die zwei Dutzend Verteidiger verwahren sich energisch gegen eine solche Darstellung. Ihre Mandanten seien keine rechten Schläger. Wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung beantragte die Staatsanwaltschaft für die Rädelsführer Haftstrafen zwischen 18 und 27 Monaten. Die Nebenklage, die die Angehörigen Guendouls und die Überlebenden der "Hetzjagd" vertritt, hielt sogar eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes - und damit Haftstrafen bis zu zehn Jahren - für möglich. Die Verteidiger dagegen plädierten - was die Vorwürfe zur Nacht des 13. Februar 1999 angeht - zumeist auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Ihre Mandanten hätten in jener Nacht nur der Polizei helfen wollen, einen Straftäter zu fassen. Einer der gut zwei Dutzend Anwälte verniedlicht das Geschehen sogar zum "Räuber-und-Gendarm-Spiel". Ausgangspunkt für das Geschehen in der Februarnacht war eine Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Ausländern in und vor einer Gubener Disko. Dabei soll ein Kubaner einen Deutschen "mit einer Machete aufgeschlitzt" haben. Aufgeputscht von dieser falschen Darstellung - das Opfer erwies sich später als nur leicht verletzt - machten sich die Kumpel des Deutschen auf die Suche nach dem Kubaner. Mit drei Autos rasten sie los, Zeugen hörten die Insassen rechte Parolen brüllen. Zum gleichen Zeitpunkt war Farid Guendoul, der in Deutschland unter dem Namen Omar Ben Noui Zuflucht gesucht hatte, mit zwei Freunden auf dem Heimweg von der Disko. Als hinter ihnen Autos mit quietschenden Reifen stoppten und deren Insassen auf sie losstürmten, rannten die drei Afrikaner los. Einer von ihnen geriet in die Hände der Verfolger und wurde geschlagen und getreten, bis er bewusstlos liegen blieb. Farid Guendoul und sein anderer Freund flohen in den Plattenbau. An den tragischen Tod des Algeriers erinnert seit über einem Jahr ein Gedenkstein in Guben. Sechsmal ist er seither geschändet worden - mindestens einmal von einem Angeklagten aus dem "Hetzjagd-Prozess". Sein Anwalt entschuldigt dies mit dem "Frust über das lange Verfahren". Daran, dass der Prozess so lange dauerte, hat auch die Verteidigung ihren Anteil. Mit einer Flut von Anträgen - darunter allein 25 wegen angeblicher Befangenheit der Richter - beschäftigte sie die Kammer. Mit einem Antrag wurden die zu kleinen Tische kritisiert, mit dem anderen die Identität des Toten angezweifelt und mit dem nächsten sollte bewiesen werden, dass gegen Guendoul wegen Drogenhandels ermittelt wurde. Die Nebenklage ist empört über solche Darstellungen der Verteidiger. Mehrfach kritisierte sie auch die Staatsanwaltschaft, weil diese eine politische Motivation der nächtlichen Geschehnisse lange negierte und erst in ihren Plädoyer aufgriff. Die Verteidiger dagegen lobten die Staatsanwälte wegen ihrer Sachlichkeit und mokierten sich über die Nebenklage, weil diese aus dem Verfahren einen Gesinnungsprozess zu machen versuche. Ihre Mandanten seien keine Rechten, sondern maximal junge Männer mit einer "national gängigen Meinung". Von ihrem Äußeren dürfe man sich nicht täuschen lassen. Wären sie wirklich rechte Schläger, sagte ein Anwalt, dann hätten sie den Afrikaner weiter verprügelt - und nicht von ihm abgelassen, als er ohnmächtig wurde.
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www.algeria-watch.org
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