Die Todesmaschine

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7. September 2007

PARIS
Über Menschenrechtsverletzungen in Algerien sprach german-foreign-policy.com mit Salima Mellah. Sie ist Mitarbeiterin des Menschenrechtsvereins Algeria-Watch (www.algeria-watch.org).

german-foreign-policy.com: Die deutschen Sicherheitsbehörden verstärken die Zusammenarbeit mit den algerischen Repressionskräften. Kooperieren sie da mit Apparaten, die menschenrechtliche Standards einhalten?

Salima Mellah: Sicherlich nicht. Gewiss, offiziell halten sich die algerischen Behörden selbstverständlich an das geltende Recht. Algerien hat viele der einschlägigen internationalen Konventionen unterschrieben, es unterhält auch ein Zentrum für Menschenrechte. Man berichtet zwar hier und da, dass Polizisten festgenommen wurden, weil sie Übergriffe zu verantworten haben. Aber ob sie wirklich verurteilt wurden und ihre Strafe absitzen, ist weniger bekannt. Und vor allem ist uns nicht bekannt, dass Geheimdienstangehörige wegen Übergriffen vor Gericht gestellt wurden. Um die Frage aber angemessen beantworten zu können, würde ich gerne ein bisschen weiter ausholen und beschreiben, wie der Apparat, den wir die "Todesmaschine" nennen, aufgebaut worden ist.

gfp.com: Wie entstand er denn?

Mellah: Man muss eigentlich bis in das Jahr 1992 zurückgehen, bis zum Abbruch der damaligen Wahlen, mit dem ein absehbarer Sieg der Islamischen Rettungsfront (FIS) verhindert werden sollte. Präsident Chadli wurde zum Rücktritt gezwungen, das Parlament wurde aufgelöst und die Verfassung außer Kraft gesetzt. Sofort wurden Zehntausende Mitglieder und Sympathisanten der FIS festgenommen. Anfang Februar 1992 wurde in Algerien der Ausnahmezustand ausgerufen. Die Regierung hatte Lager in der Wüste eingerichtet, in denen mehr als 10.000 Personen in sogenannte Administrativhaft gesteckt wurden - das heißt, sie wurden ohne Haftbefehl festgenommen und hatten praktisch keine Möglichkeit, Einspruch gegen ihre Inhaftierung zu erheben. Manche sind fast vier Jahre bis zur offiziellen Schließung der Lager 1995 dort gefangen gehalten worden. Im September 1992 hat die Regierung eine Sondergesetzgebung eingeführt, eine Art "Antiterrorgesetz". Es ist offiziell zwar 1995 zurückgenommen worden, allerdings sind seine wichtigsten Paragraphen in die gewöhnliche Strafgesetzgebung integriert worden. Nur die Sondertribunale, mit denen Verdächtige von teilweise anonymen Richtern in regelrechten Massenabfertigungen wegen Terrorismus zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, hat man abgeschafft. Weiterhin aber liegt etwa die Strafmündigkeit nicht mehr bei 18, sondern bei 16 Jahren, zahlreiche Strafmaße sind verdoppelt worden, die Inkommunikado-Haft beträgt zwölf Tage, usw.

gfp.com: Die Ausnahmegesetze bestehen also im Grundsatz fort...

Mellah: Und nicht nur das. Der militärische Geheimdienst hat in Zusammenhang mit den Spezialkräften im Herbst 1992 eine Koordination aufgebaut, die flächendeckend Militärstrukturen errichtet oder integriert hat, um das Land unter Kontrolle zu bringen. Damals begann sich ein bewaffneter Widerstand zu formieren, der die Unterstützung eines beachtlichen Teils der Bevölkerung erhielt. Die Strategie der Militärführung bestand darin, die potenziellen Anwärter des bewaffneten Kampfes in den Maquis zu drängen, die dort befindlichen bewaffneten Gruppen von der Bevölkerung zu isolieren, indem man sie unter anderem infiltrierte und später kontrollierte. Währenddessen wurden die Dörfer und Städte, die für ihre Sympathien für die FIS bekannt waren, terrorisiert. Nicht nur die äußerst brutalen Durchkämmungsoperationen der Militärs, die Dutzende von Männern erschossen und auf den Straßen liegen ließen, dienten dazu, es wurden auch ganz gezielt Milizen aufgebaut. Und weil diese Strategie immer noch nicht aufging, wurden Terrorakte verübt, die den Islamisten zugeschrieben wurden. Die Spirale der Gewalt war entfacht und mündete in den großen Massakern von 1997 und 1998, in denen in einer Nacht 400 bis 500 Personen abgeschlachtet wurden. Dies konnte im Schatten des Ausnahmezustandes geschehen.

gfp.com: Ist denn nicht gegen Ende der 1990er Jahre eine Besserung eingetreten?

Mellah: 1995 hat zwar die Regierung begonnen, ihre antikonstitutionelle Phase zu beenden und verfassungsgemäße staatliche Strukturen wieder aufzubauen. Allerdings hat der algerische Geheimdienst weiterhin alles im Griff, von den Parteien über das Parlament bis zu den Staatspräsidenten. Diese hat die Militärführung selbst ausgesucht, auch wenn sie dann der Form halber gewählt worden sind. Der absolute Höhepunkt der Gewalt dauerte bis 1998: Täglich Dutzende von Toten, Tausende sind festgenommen und liquidiert worden oder "verschwunden". Gefoltert worden sind Zehntausende. Versammlungsverbote, Kontrolle der Presse, Gründungsverbote für neue Parteien und Gewerkschaften werden weiterhin mit dem Ausnahmegesetz gerechtfertigt.

Mit dem Amtsantritt von Bouteflika im Jahr 1999 hat dann zwar nach offizieller Darstellung eine Ära der Versöhnung und der zivilen Eintracht begonnen. Doch auch während Bouteflikas Präsidentschaft hat es Massaker gegeben, Folterungen sowieso, Menschen sind "verschwunden", zuletzt übrigens im Juli. Wobei man feststellen kann, dass die heute in geheimer Haft gehaltenen Verdächtigen nicht wie in den 1990er Jahren verschollen bleiben, sondern meistens nach Wochen oder Monaten wieder auftauchen. Sie werden allerdings in den meisten Fällen gefoltert. Anfang des Jahres ist wieder einmal jemand unter der Folter gestorben. Die "Todesmaschine", die von 1992 an aufgebaut worden ist, existiert weiter, sie ist nicht abgeschafft worden. Zwar wird sie nicht mehr so exzessiv eingesetzt wie vor zehn Jahren, aber sie kann jederzeit wieder aktiviert werden.

gfp.com: Man hört immerhin, dass Angehörige von "Verschwundenen" jetzt Entschädigung bekommen können.

Mellah: Das stimmt, das ist mit dem sogenannten Versöhnungsgesetz im vergangenen Jahr beschlossen worden. Allerdings hat die Sache einen Haken: Der Staat übernimmt - so wird das formuliert - mit der Entschädigung seine Verantwortung, aber er erklärt sich nicht schuldig. Zudem müssen die Angehörigen von "Verschwundenen" ein Formular unterschreiben, auf dem behauptet wird, dass der "Verschwundene" Mitglied einer bewaffneten Gruppe war. Familien, die jahrelang für die Anerkennung der Tatsache kämpfen mussten, dass ihre Angehörigen von Sicherheitskräften festgenommen wurden und "verschwunden" sind, müssen sie nun selbst nachträglich zu Terroristen erklären. Etwas Zynischeres kann man sich nicht vorstellen! Ohnehin werden vom algerischen Staat nur knapp über 6.500 Fälle von "Verschwundenen" anerkannt. Nach unseren Schätzungen muss man die Zahl mindestens verdreifachen. Der Staat geht allerdings mit seinem Gesetz noch weiter: Die gesamte Verantwortung wird den Islamisten zugeschrieben. Die Versöhnung besteht darin, eine bedingte Amnestie für bestimmte Kategorien von reumütigen "Terroristen" anzubieten, aber vor allem eine De-facto-Generalamnestie für Sicherheitskräfte festzuschreiben. Doch damit nicht genug: Diejenigen, die sich erlauben, die staatliche Verantwortung für diese "Tragödie" zu erwähnen, können zu einer Haftstrafe von drei bis fünf Jahren verurteilt werden.

gfp.com: Welche Rolle spielt der algerische Geheimdienst bei den Menschenrechtsverletzungen?

Mellah: Er ist, wie gesagt, dabei schon immer führend gewesen. Aber heute kann jede Art der Opposition, wenn sie sich islamisch artikuliert, mit dem Terrorismusverdacht verfolgt werden, und der Geheimdienst übernimmt diese Fälle. Die Betroffenen werden in Geheimdienstzentren verschleppt und dort gefoltert. Gewöhnlich bleiben sie mehrere Wochen oder sogar Monate "verschwunden" und landen dann im Gefängnis, müssen lange auf ihren Prozess warten und werden dann womöglich wegen "Unterstützung des Terrorismus" zu Haftstrafen verurteilt. Es zeigt sich übrigens, dass oft Menschen wegen "Unterstützung des Terrorismus" verfolgt und verurteilt werden, die sich organisieren, weil sie mit den sozialen Verhältnissen unzufrieden sind. Der Unmut in der Bevölkerung über die Lage in Algerien ist enorm, viele versuchen das Land zu verlassen, auf den bekannten kleinen Booten. Da wird es von der Regierung sofort als Gefahr empfunden, wenn Menschen sich zusammentun und überlegen, wie sie die katastrophale soziale Situation verändern können.

gfp.com: Der Antiterrorkampf soll also auch Unruhe in der Bevölkerung niederhalten?

Mellah: Genau das. Algerien ist durchzogen von Unruhen und Protesten. Die spektakulärsten Aufstände fanden 2001 in der Kabylei statt und dauerten zwei Jahre lang. Aber seitdem vergeht kaum ein Tag, ohne dass Gemeindegebäude besetzt oder Autoreifen angezündet werden, und das im ganzen Land: Die Lebenshaltungskosten sind enorm gestiegen, während die Arbeitslosigkeit unter den Jüngeren zunimmt. Die Wasserversorgung und die Straßen im Lande sind schlecht, die Gaspreise sind erhöht worden, Dörfer verfügen heute noch über keinen Strom. Da gehen schnell mal 100, 200 Personen zu Demonstrationen und stellen Forderungen. Sobald die Menschen anfangen, sich zu organisieren, schlägt aber die Repression zu. Der staatliche Terror in den 1990er Jahren diente im Übrigen auch dazu, Revolten, die zudem noch von islamistischen Kräften hätten kanalisiert werden können, zu verhindern. Damals gab es großen Unmut über die Regierung, zumal diese eine radikale Umstrukturierung der Wirtschaft plante: Zahlreiche Staatsbetriebe, denen man geringe Produktivität nachsagte, die aber Hunderttausenden Lohn gaben, sollten privatisiert werden; die kostenlose Gesundheitsversorgung wurde teilweise abgeschafft, Subventionen für Grundnahrungsmittel gesenkt, der Dinar wurde entwertet. Das alles wäre kaum möglich gewesen ohne die Angst vor der Repression, die seit 1992 systematisch aufgebaut worden ist.

  Die Todesmaschine: Jederzeit aktivierbar (GFP, 07.09.07)  
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