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Kahlrasiert kommen die Täter zur Urteilsverkündung

Richter spricht Urteil im Prozess um Hetzjagd in Guben - und bleibt hinter Anträgen des Staatsanwalts zurück

Von Wolfgang Kunath (Cottbus), Frankfurter Rundschau, 14. November 2000

Nach der tödlichen Hetzjagd auf den Algerier Omar Ben Noui Anfang 1999 in Guben (Brandenburg) hat das Cottbuser Landgericht acht junge Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz erwähnt in seiner Urteilsbegründung die sozialen Trostlosigkeiten, denen die Angeklagten in ihrem bisherigen Leben unterworfen waren. Gleichwohl wird dem Urteil der Vorwurf übergroßer Milde entgegenschlagen. In allen elf Fällen bleibt es unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß - teilweise deutlich.

Zwei der Angeklagten erhielten Verwarnungen, für sechs wurden die Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt, und in drei Fällen erkannte die Strafkammer auf Jugendstrafen zwischen zwei und drei Jahren ohne Bewährung. "Wir sind sehr zufrieden", kommentierte einer der Anwälte. Die elf zeigten kaum Regungen - einer kam im Sweatshirt mit der Aufschrift "Valhalla", zwei mit weißen Schnürsenkeln in den Springerstiefeln, einige mit kahlgeschorenen Köpfen - äußere Bekenntnisse zur inneren Einstellung.

Guben an der Neiße, Hugo-Jentsch-Straße 14: Nichts deutet heute darauf hin, dass hier ein Mensch verblutet ist. In der Nacht zum 13. Februar 1999 war es zunächst in der schräg gegenüberliegenden Diskothek "Dance Club" zu einer Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Ausländern gekommen, bei der ein Kubaner einen der Deutschen mit einem länglichen Metallteil schlug. "Für mich stand fest, dass die sich irgendwo einen Ausländer greifen, um ihre Wut abzureagieren", schilderte im Prozess ein Polizeibeamter die Stimmungslage in jener Nacht, in der die Gubener Polizei offenbar völlig überfordert war. Per Handy wurde die Parole in Umlauf gesetzt, ein "Neger" habe einen "Kameraden" mit einer Machete "aufgeschlitzt". "Nein, das machen wir selbst", wurde die Frage der Polizei beantwortet, ob die Jugendlichen eine Strafanzeige gegen den flüchtigen Kubaner stellen wollten. Es gab, so die Urteilsbegründung, ein "gemeinsames Einverständnis zu Gewalttätigkeiten". Man munitionierte sich mit Pflastersteinen und ging mit drei Autos auf die Suche nach dem Kubaner - mit Alkoholpegeln, die teils deutlich über zwei Promille lagen.

Farid Guendoul, der wegen politischer Verfolgung in Algerien den Alias-Namen Omar Ben Noui trug, lief ihnen mit einem zweiten Algerier und einem Sierra Leoner zufällig über den Weg. Die Ausländer flüchteten sofort. Die Autos nahmen die Verfolgung auf, bremsten abrupt, einige mit Bomberjacken und Springerstiefeln bekleidete Angeklagte sprangen heraus und brüllten ausländerfeindliche Parolen. Die drei änderten die Fluchtrichtung, wurden erneut gestellt, flohen erneut. Sie trennten sich; der zweite Algerier wurde erwischt und misshandelt, dann ließ man von ihm ab, als klar wurde, dass er nicht der Kubaner ist. Guendoul merkte in seiner Panik offenbar nicht, dass er seinen Verfolgern bereits entkommen war. Er trat die Scheibe der Haustür in der Hugo-Jentsch-Straße 14 ein und schnitt sich dabei über acht Zentimeter lang die Schlagader im Kniekehlenbereich auf. Er konnte noch in den ersten Stock kriechen. Eine Viertelstunde später war er verblutet.

Acht Angeklagte sind wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden - dies hatte die Verteidigung bestritten: Es bestehe keine Kausalität zwischen dem Auftreten der Angeklagten und dem tödlichen Ende der Flucht. Dass die acht jedoch "durch eine eigene pflichtwidrige Handlung" den Tod des Algeriers ursächlich herbeigeführt haben, sah das Gericht als erwiesen an. Das Urteil erging auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Volksverhetzung und räuberischer Erpressung.

   
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