|
|||||
| Artikel | |||||
|
Hilflos auf dem Flughafen BGS-Beamte fingen algerischen Gast bei Einreise abFrankfurter Rundschau, 4.6.99 "Es war keine schöne Begrüßung für einen Gast." Mit diesem Worten faßt FR-Leser F. die Schwierigkeiten zusammen, die ein Referent aus Algerien am Pfingstsonntag auf dem Frankfurter Flughafen über sich ergehen lassen mußte. Der Verein Connection, der Kriegsdienstverweigerer und Deserteure in Kriegsgebieten unterstützt, hatte einen Algerier zu einer Vortragsreihe nach Deutschland eingeladen, berichtet F. Allerdings habe er selbst nach der Ankunft der Air-Algerie-Maschine vergeblich am entsprechenden Ausgang auf den Reisenden gewartet. Wie sich später herausgestellt habe, sei der Gast direkt am Flugzeug von Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) abgefangen worden. Erst nach einer halbstündigen Überprüfung sei er rausgelassen worden, allerdings nicht dort, wo er erwartet wurde. So habe der Gast auf dem Flughafengelände herumirren müssen. Herr F. versteht nicht, warum der Referent aus Algerien dieser aufwendigen Kontrolle unterzogen wurde. Zumal der Algerier ein Fax der Einladung mit Zusage für die Übernahme der hier entstehenden Kosten bei sich gehabt habe. Außerdem habe der Referent mit einem im April von der französischen Botschaft in Algier ausgestellten und bis Ende Oktober gültigen Schengen-Visum einreisen wollen, das auch für Deutschland gelte. "Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände", erklärte Regina Khan von der BGS. Nachforschungen hätten ergeben, daß es Probleme wegen der Einladung gegeben habe. Das Fax sei unleserlich gewesen. Bei der Personen- und Dokumentenkontrolle habe es sich um eine "ganz normale, grenzpolizeiliche Einreise-Überprüfung gehandelt", erklärte die BGS-Sprecherin. "Bei bestimmten Fliegern findet die Dokumentensichtung direkt am Flugzeug statt", so Khan. Damit werde sichergestellt, daß Passagiere ohne gültige Papiere nicht nach Deutschland einreisen. Ob Visa und Einreisepapiere gültig und ob Passagiere im Schengener Informationsdienst als gesuchte Personen aufgeführt sind, werde nur dann in BGS-Diensträumen überprüft, wenn die für die Einreise notwendigen Dokumente Zweifel aufkommen lassen - wie auch im Fall des Referenten. "Wenn die Einladung leserlich gewesen wäre, dann hätte alles den normalen Weg genommen und die Daten des Passagiers wären beim Grenzkontrollschalter überprüft worden." Den BGS-Beamten täte es leid, daß der Gast "hilflos am Terminal stand". Damit keine Unannehmlichkeiten und Mißverständnisse entstehen, sollten Gastgeber Einladungen deutlich formulieren und die Gäste aus dem Ausland darauf hinweisen, daß das Dokument unversehrt beim BGS vorgelegt werden müsse, lautet der Ratschlag vom BGS. |
|||||
|
www.algeria-watch.org
|
|||||