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Die nautischen Einwände des Herrn K.

Warum ein algerischer Asylbewerber in seine Heimat abgeschoben werden soll

Horst Schäfer, Frankfurter Rundschau, 22. Oktober 1998

Ismail lächelt. Schüchtern bedankt er sich für die CD mit den enthusiastischen Rhythmen, die in seiner Heimat zum subversiven Fanal geworden sind. Das zaghafte Lächeln kehrt im Laufe des Gesprächs nicht zurück. Doch Ismails zitternde Hände verraten seinen wahren Gemütszustand. Seine Mundwinkel zucken, während er stockend berichtet. Seit einigen Tagen weiß Ismail, daß ihm nur noch eine kurze Galgenfrist bis zur Abschiebung nach Algerien bleibt. Ein paar Wochen, vielleicht auch nur einige Tage bis zur Ausfertigung der Ersatzpapiere durch die algerische Botschaft, eine Zeit, die aus Warten, Alpträumen und dem Anstarren der Wände der Gefängniszelle bestehen wird. Vor einigen Tagen hat nun auch das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem unanfechtbaren Beschluß sein Asylbegehren negativ beschieden. Das Vorbringen des Antragstellers sei "offensichtlich nicht geeignet, eine asylrelevante Verfolgung zu begründen", heißt es in dem Beschluß. Gut zwei Wochen zuvor hatte Herr K., der zuständige Entscheider des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BaFl) am Flughafen, Ismail Unglaubwürdigkeit attestiert und seinen Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Zwar räumt auch Herr K. ein, landesweit drohten in Algerien Terroranschläge, doch hätten diese "noch nicht eine Dimension erreicht, daß der Antragsteller . . . sehenden Auges bei der Rückkehr befürchten müßte, daß gerade auch er betroffen wäre".

Ja, bestätigt Ismail, damals, vor über zehn Jahren, als die melancholischen Rai-Musik-Rhythmen von Khaled und Cheb Mami in aller Munde waren, hofften viele auf ein anderes Algerien. Damals war alles viel freier, sagt Ismail. Man konnte die Musik hören, die man wollte, sich in Sportvereinen kennenlernen und die Freizeit so verleben, wie es einem paßte.

Der kurze Traum von der Freiheit war bald ausgeträumt. Der Rai-Sänger Cheb Hasni wurde im September 1995 von "Terroristen" ermordet, der kabylische Chansonnier Lounes Matoub in diesem Jahr. Die Stimmen der Freiheit gingen ins Exil, während die Blutspur des Terrors sich mit Zehntausenden von Toten in das kollektive Gedächtnis des algerischen Volkes einprägte. Der Tod ist in Algerien so banal geworden, daß ein natürliches Sterben schon wie eine glückliche Fügung erscheint, liest man auch in deutschen Zeitungen. Liest Herr K. diese Berichte?

Für die Unterdrückung der Zivilbevölkerung sind beide Seiten verantwortlich, betont Ismail, die Islamisten auf der einen und die Polizei und das Militär auf der anderen Seite. Ismail weiß, wovon er spricht. Im Sommer dieses Jahres ist er aus der Armee, der er jahrelang angehörte, desertiert. Aus einer Einheit, die 1200 Soldaten zählt und deren Stoßtrupps nach seinen Worten von 1995 bis 1997 mehrfach die Dörfer in den Bergregionen südlich der Stadt Blida gestürmt und die Zivilbevölkerung niedergemetzelt hat.

Nein, an den Massakern hat er sich nicht beteiligt, beantwortet Ismail die unausgesprochene Frage. Doch vom Fond des Lastwagens aus, mit dem er und andere die Soldaten seines Truppenabschnitts zu den Einsatzorten fuhren, hat er das Entsetzliche mitansehen müssen. Das Unaussprechliche, das Ismail Tränen in die Augen treibt und verstummen läßt.

Nach einem Einsatz, an dem er teilnehmen mußte, seien mehr als 350 tote Dorfbewohner zurückgeblieben, sagt Ismail. War es in Relizane, als 400 Tote zurückblieben, abgeschlachtet wie Vieh? Ismail kann in seiner jetzigen Situation auf diese Frage nicht antworten, das teilen seine Augen mit. In der Erstbefragung beim Bundesgrenzschutz hat Ismail einige Angaben gemacht, die kaum einen Zweifel daran lassen, daß seine Aussagen authentisch sind. "Menschen" seien Drogen und Spritzen verabreicht worden, gab Ismail zu Protokoll. "Wenn sich ein Terrorist in einem Dorf versteckt hatte, haben sie alle Bewohner getötet. Ich konnte das nicht mehr aushalten. Ich war nervlich am Ende und beschloß zu desertieren", sagte er dem BGS. Diese Angaben decken sich in wesentlichen Bestandteilen mit dem Bericht eines Deserteurs, dem in Großbritannien Asyl gewährt wurde und den die französische Zeitung Libération vor einem Jahr zu Wort kommen ließ: "Sie haben uns eine Spritze verpaßt, sie sagten uns, das würde uns stark machen, daß wir keine Angst haben würden. Ich weiß nicht, was es war. Manche sagten, es sei Kokain . . . Man transportierte uns mit einem Flugzeug, dann nahmen wir Lastwagen. Um zwei, drei Uhr morgens waren wir in der Nähe eines Dorfes, ungefähr 120 bis 130 Männer . . . Die Freiwilligen sind zum Dorf gegeangen. Gegen fünf Uhr morgens sind sie zurückgekommen. Sie waren geschminkt, mit falschen Bärten und rochen nach Moschus wie die Islamisten. Sie hatten ihre Militärhosen an, aber trugen gewöhnliche T-Shirts. Sie ähnelten wirklich Islamisten. Manche hatten Blut an ihren Hosen, und ihre Fallschirmjägermesser waren blutbeschmiert. Sie nahmen ihre Bärte runter. Wir haben nichts gefragt, man stellt keine Fragen in der Armee."

Als Ismail sich nach mehreren vergeblichen Anläufen diesmal endgültig von seiner Einheit entfernte, blieb ihm nur ein Weg. Der Süden, die Sahara und damit die 1000 Kilometer lange Piste nach Tamanrasset im Hoggar-Gebirge, dem riesigen Gebirgsmassiv im Zentrum der Sahara. Den Ausschlag hatten anonyme Drohungen seitens der Islamisten gegenüber seinen Familienangehörigen gegeben. Man werde ihn wegen seiner Beteiligung an den Massakern umbringen. Die Strafandrohung für Desertion, bis zu zehn Jahre Haft gemäß dem algerischen Militärstrafgesetzbuch, wog da weniger schwer.

Ismail floh, ausgestattet mit dem Paß eines Freundes, und schlug sich einige Tage später nach Libyen durch. Schließlich gelangte er mit einem Taxi nach Tripolis, wo er sich seinen Angaben bei den hiesigen Behörden zufolge einige Tage aufhielt, bevor er dort Algerier kennenlernte, die Fischfang betrieben. Mit deren Hilfe floh er zusammen mit anderen in einem offenen Fischerboot nach Sizilien. Ismail gab zu Protokoll, die Überfahrt habe drei Tage gedauert, und man habe sich von Datteln, Milch und Bananen ernährt.

Einer Frage von Herrn K. wird Ismail wenig Bedeutung beigemessen haben, der Frage nach der Schwallbordhöhe seines Fluchtbootes. Zwei Meter habe der Höhenunterschied vom Bootsrand bis zur Wasseroberfläche betragen. Woher hätte Ismail auch wissen können, daß er mit Herrn K. einen passionierten Bootsführer mit langjähriger Erfahrung vor sich hatte. Folter, Massaker, Menschenrechtsverletzungen, die Ismail immer wieder erwähnte, befand Herr K. ebensowenig der Nachfrage wert wie Ismails abenteuerliche Flucht durch die Sahara. Nein, an der von Ismail aus der Sicht von Herrn K. offensichtlich erlogenen Beschaffenheit des Fluchtbootes mußte sein Asylbegehren bereits im Ansatz scheitern. Herr K. bezweifelte stellvertretend für das Bundesamt, daß sich "mit einem mit zwei Meter hohem Schwallbord ausgerüsteten offenen Fischerboot ohne technische Hilfsmittel Fische fangen lassen". Darüber hinaus hätte Ismail gemäß den Berechnungen des Bootsführers K., der seinerseits über eine Binnen- und Küstenausbildung verfügt, wie er im Bescheid vermerkt, "bei einer Verdrängerfahrt zwischen acht und zehn Knoten diese Strecke selbst bei widrigen Umständen in ein bis eineinhalb Tagen zurücklegen müssen". Fazit von Herrn K.: "Der gesamte Sachvertrag ist unglaubwürdig, so daß lediglich der Schluß gezogen werden kann, daß der Antragsteller an sich unglaubhaft ist."

Ismail sitzt zusammengesunken da. Eine letzte Frage liegt auf der Hand. Was würde ihm passieren, wenn er nach Algerien abgeschoben würde? Er sei dann in sehr großer Gefahr, vor allem, weil er aus Deutschland zurückgeschickt werden würde. Die Behörden seines Heimatlandes seien sehr gut über die algerischen Asylbewerber in Deutschland unterrichtet. Über Quellen, die er aus Sicherheitsgründen nicht nennen könne, sei er über das Schicksal von Landsleuten informiert, die nach Abschiebung aus Deutschland in Algerien umgebracht worden seien.

Anmerkung: Mit "Ismail" wurde im Artikel ein Pseudonym gewählt. Die Nennung von Namen, Alter und Haftanstalt würde den Flüchtling erheblich gefährden.

 
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